Neubau - Fenster luftdicht abkleben Pflicht?

Diskutiere Neubau - Fenster luftdicht abkleben Pflicht? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forengemeinde! Ich lese schon seit geraumer Zeit hier im Forum mit und habe mich aus gegebenem Anlass hier registriert. Wir bauen z. Zt....

  1. #1 Nikolai, 26.07.2014
    Nikolai

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    Hallo Forengemeinde!

    Ich lese schon seit geraumer Zeit hier im Forum mit und habe mich aus gegebenem Anlass
    hier registriert. Wir bauen z. Zt. unser neues Häuschen mit dafür beauftragten Fachfirmen.
    Die Gewerke Rohbau, Fenster, Haustechnik sowie Statik und Zeichnung wurden einzeln durch
    mich nach entspr. Angeboten vergeben.

    In der vergangenen Woche wurden nun die Fenster (6-Kammer-K., 88mm Bautiefe, Uw - Wert 0,8 W/m²K nach DIN V 4108-4)
    eingebaut. Verwendet wurde, gem. Vertrag, Montagematerial nach EnEV 2012 (Vertragstext: Wandanschlußfugen außen diffusionsoffen mit Dichtband ...,
    Wandanschluß innen vollfugig mit Dämmschaum ausfüllen und dann zusätzlich luftundurchlässig abdichten)

    Sorgen bereiten mir nun die innenliegenden Abklebungen (weißes Klebeband aus der Schweiz), die in einigen Bereichen nicht
    vollflächig (augenscheinlich auch nicht luftdicht, weil lückenhaft) auf der Dämmung (PUR alukaschiert) bzw. Innenmauerwerk (Poroton) aufliegen.

    Die Firma wurde schriftlich auf diesen Umstand hingewiesen. Die rasche Antwort war:
    "Die Folie muss nicht stramm auf dem Bauteil liegen. Sie soll Bewegungen des Baukörpers auffangen. Sie muss nicht Luftdicht sein. Sie muss Diffusionsdicht sein! Thema: innen dichter als außen! Erst durch das Anputzen der Fenster erhalten Sie die sogenannte Luftdichtigkeit. Hier muss der Putz einen guten Träger vorfinden."

    Ist diese Aussage korrekt (insbesondere -> Sie muss nicht Luftdicht sein)?

    Danke für Hilfestellungen/Tipps im voraus!

    Gruß
    Nikolai


    P.S. Ich weiß, dass hier keine abschließende rechtliche Bewertung erfolgen kann!
     
  2. H.PF

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    Luftdichtigkeit kann man z.B. auch durch Putzleisten herstellen, es gibt verschiedene Möglichkeiten
     
  3. #3 Nikolai, 26.07.2014
    Nikolai

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    Danke, hab schon viele deiner Beiträge gelesen!

    Somit muss der Fensterbauer sein Gewerk (=Fenstereinbau) selber nicht luftdicht herstellen,
    sondern kann auf den Putzer verweisen?! Oder interpretiere ich die Antwort jetzt falsch?

    Gruß
    Nikolai

    P.S. Das Innenmauerwerk ist aus Porenbeton und nicht aus Poroton! Sorry
     
  4. H.PF

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    Naja, sowas muß geplant und beauftragt werden... Danach kann man sagen, wie es gemacht wird. Also Planer fragen
     
  5. #5 Gast036816, 26.07.2014
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    Gast036816 Gast

    nein - der fensterbauer sollte schon dafür sorgen, dass seine leistung dicht ist.
     
  6. H.PF

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    Ah, gerade noch mal richtig gelesen: Der FB war beauftragt, die Leistung innen Luftdicht auszuführen. Dann hat er das auch zu machen...

    Und Dicht ist Dicht, dann darf da auch keine Luft durchgehen...
     
  7. #7 Nikolai, 26.07.2014
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    Ich schrieb Anfangs ja bereits folgendes:

    Vertragstext: Wandanschlußfugen außen diffusionsoffen mit Dichtband ...,
    Wandanschluß innen vollfugig mit Dämmschaum ausfüllen und dann zusätzlich luftundurchlässig abdichten

    Das sind vertragliche Bestandteile des Fensterbauers und mir!

    Außerdem gibt es doch wohl gesetzlich vorgeschriebene Definitionen gem. EnEV § 6 sowie DIN 4108 - 7
    hinsichtlich des Einbaus.

    Gruß
    Nikolai
     
  8. #8 Nikolai, 26.07.2014
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    Es geht mir zunächst um das Antwortschreiben der Fensterfirma:

    "Die Folie muss nicht stramm auf dem Bauteil liegen. Sie soll Bewegungen des Baukörpers auffangen. Sie muss nicht Luftdicht sein. Sie muss Diffusionsdicht sein! Thema: innen dichter als außen! Erst durch das Anputzen der Fenster erhalten Sie die sogenannte Luftdichtigkeit. Hier muss der Putz einen guten Träger vorfinden."

    Ich kann jetzt ja schlecht Antworten: Ey ihr Vollpfosten, macht das luftdicht!
    Kann ich auf die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen DIN u. EnEV verweisen bzw. auf die abgeschlossenen vertraglichen Bedingungen?

    Habt ihr nicht etwas fachliches entgegenzusetzen?

    Ich würde ansonsten eine Mängelrüge schreiben, mit aussagekräftigen Fotos und entsprechender Fristsetzung zur Behebung.
    Die Einschaltung eines RA (Baurecht) sehe ich als ultima ratio an.

    Gruß
    Nikolai
     
  9. #9 zille1976, 26.07.2014
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    Versteh den ganzen Thread nicht. Wenn ihr vereinbart habt, es soll luftdicht eingebaut werden, und der FB schreibt nun, das sei nicht nötig, weis ihn auf euren Vertrag hin und gut.

    Egal was in der Enev oder sonstwo steht. Es gilt euer Vertrag und nichts anderes.
     
  10. #10 Nikolai, 26.07.2014
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    "...weis ihn auf euren Vertrag hin und gut."

    Na ja, ganz so einfach wird das wohl nicht werden. Sieht man ja bereits an dem Antwortschreiben der Fensterfirma.

    Als Bauherr hat man dann auch so Dinge im Kopf wie, "Baustopp- od. verzögerung" "Entstehende Kosten für zeitliche Verzögerung"
    "Putzer kommen lassen und gut ist (wird schon gut gehen)" "Kosten für RA und/oder Sachverständiger" "Gerichtsverhandlung" und und und...

    Danke für die bisherigen Antworten!

    Gruß
    Nikolai
     
  11. #11 Werner Sch, 27.07.2014
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    Hallo Nikolai,

    richtig ist, dass nach dem Innenputz die Anschlüsse luftdicht sein müssen. Normalerweise werden die Dichtbänder mit der Wand luftdicht verklebt und haben damit eine gültige Zulassung.
    Wenn der Fensterbauer nun sagt, dass es bei seinen Bändern anders ist solltest du ihn auffordern, ein entsprechendes Prüfzeugnis vorzulegen. So kannst du prüfen, ob seine Aussage richtig ist. Die Bänder müssen dann aber auch überall eingeputzt werden, zB auch unter den Fensterbänken usw...
     
  12. #12 brandeins, 28.07.2014
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    Da der Fensterbauer seine Leistung noch nicht vollständig erbracht hat, sollte er auch noch nicht vollständig bezahlt werden...


    MfG, Sven

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  13. #13 Inkognito, 28.07.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    DIN 4108, wenn ich mich recht entsinne. Fragen Sie den Fensterhersteller ob er den Unterschied zwischen der Funktion einer Luftdichtigkeitsebene und der Funktion einer Dampfbremse kennt.

    Richtig ist sicher, dass normalerweise der Putz für den Rest der Wand die Luftdichtigkeitsebene herstellt und dementsprechend der Anschluss an die Fenster über die Folie mit erzeugt wird.

    Ansonsten, auf was wurde denn geklebt? Auf den blanken Ziegel oder einen Glattstrich? Ersteres wäre dann nämlich vermutlich so oder so nicht hinreichend luftdicht, zumindest nicht nach Verarbeitungsrichtlinien die ich jetzt kenne. Insofern kann man dem Herren jetzt sicher vor das Schienenbein treten, weil er seine Leistung nicht vollständig vertragsgemäß ausgeführt hat, nur, eventuell war ihm das gar nicht möglich. Klar hätte er Bedenken anmelden müssen, aber wollen Sie sich ernsthaft auf das daraus resultierende Theater einlassen? Holen Sie den Putzer mit ins Boot, drücken Sie ihm das auf und das, was er für die Anschlüsse extra berechnen sollte, das verlangen Sie vom Fensterbauer.

    Eventuell problematisch kann sein, dass die Folie jetzt auf dem Mauerwerk klebt, das muss man gegebenenfalls runterholen und einen Glattstrich drunter machen. Hersteller/Verarbeitungsrichtlinien zu Rate ziehen.


    PS: Sie müssen die Schritte in der richtigen Reihenfolge machen, also wirksam mahnen - das ist nicht immer ganz trivial, wenn Sie da an sich zweifeln, ziehen Sie lieber jemanden zu Rate der das kann.
    PPS: Was sagt denn Ihr Planer dazu?
     
  14. #14 Georg Battran, 30.07.2014
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    Hallo Nikolai

    DIE ENEV sagt dazu

    Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Wird die Dichtheit nach Satz 1 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.

    ANLAGE 4:
    Wird bei Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 2 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13829: 2001-02 mit dem dort beschriebenen Verfahren B bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom – bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen – folgende Werte nicht überschreiten:

    bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 und

    bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1.

    Es kann hier noch die DIN 4108 herangezogen werden. aber ich denke das Thema zielt auf die Angaben aus der ENEV ab.
    Hier wird von Luftundurchlässig UND der Definition was Luftundurchlässig ist geschrieben.

    Ich würde auch hier gerne auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche hinweisen. Hier haben Sie sicherlich auch eine "luftdichtes" Rohmauerwerk geplant und gemauert bekommen. Es müsste ja nach einigen Vorschreibern jeder einzelne Handwerker (Hier Maurer) für sein Gewerk (Hier Rohmauer) die Einhaltung der jeweiligen ENEV / Vorgaben gewährleisten! Mit diesen Annahmen könnten Sie da auch gleich den Maurer ebenfalls in Regress nehmen.

    Im RAL Leitfaden der Montage werden einige Einbaubeispiele bildlich beschrieben. Hier können Sie exakt feststellen ob danach Ihr Fenstereinbau ausgeführt worden ist. Es sollte dabei aber auch nicht ausser acht gelassen werden, ob die Maueröffnungen entsprechend vorgerichtet worden sind. Man kann darüber rechtlich streiten ob der Monteur darauf hätte hinweisen müssen oder nicht. Aber wie gesagt das sind dann Rechtsfragen.
    Mit freundlichen Grüßen
     
  15. #15 Alfons Fischer, 30.07.2014
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    Wie wird innen die Luftdichtheit hergestellt? Durch Dichtband? Dichtband ist ja nur für außen beschrieben...


    • Zitat: "Die Folie muss nicht stramm auf dem Bauteil liegen. Sie soll Bewegungen des Baukörpers auffangen." --> soweit nicht verkehrt
    • Zitat: "Sie muss nicht Luftdicht sein. Sie muss Diffusionsdicht sein!" --> ne, sie muss luft- und diffusionsdicht sein. Oder wird die Luftdichtheit irgendwie anders hergestellt? Wenn nein, dann ist diese wohl dem raumseitigen Klebeband zuzuordnen. Übrigens: eine nicht luftdichte Schicht kann nie diffusionsdicht sein, zumindest im Bereich der Fehlstelle liegt sogar eine ideale Diffusionsoffenheit vor.
    • Zitat: "Thema: innen dichter als außen!" --> er sagt es... ;)
    • Zitat: "Erst durch das Anputzen der Fenster erhalten Sie die sogenannte Luftdichtigkeit." --> nix "sogenannt". Sondern Luftdichtheit. heißt: dicht!
    • Zitat: "Hier muss der Putz einen guten Träger vorfinden." --> das eine schließt ja das andere nicht aus.

    natürlich gibt es auch den berechtigten Ansatz, dass erst durch das Einputzen des Dichtbands der Anschluss komplett dicht wird. Aber da geht es nicht um den Anschluss des Klebebands an das Fenster bzw. um die Dichtheit des Klebebands selbst, sondern eher um den Anschluss des Dichtbands an das Mauerwerk. Fehlstellen des Klebebands sind zu vermeiden.


    (Am Rande: das Ergebnis n50 einer Blower-Door-Messung kann nicht zur Beurteilung der ausreichenden Luftdichtheit einzelner Fugen dienen)
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 30.07.2014
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    Doch! Auf Juristendeutsch klingt das so:

    =======================================================================
    Ich nehme Bezug auf die gewechselte Korrespondenz und verweigere vorsorglich die Abnahme wegen erheblicher Mängel.

    Da in unserem Vertrag vereinbart wurde, „Wandanschluß innen vollfugig mit Dämmschaum ausfüllen und dann zusätzlich luftundurchlässig abdichten“, definiert dies das von Ihnen zu erbringende werkvertragliche Leistungssoll.

    Auf die von Ihnen aufgeworfene Frage, ob eine Folie nicht stramm auf dem Bauteil liegen muss, ob diese nur Bewegungen des Baukörpers auffangen soll und ob sie evtl. eigentlich gar nicht Luftdicht sein muss, sondern nur diffusionsdicht, kommt es deshalb gar nicht an.

    Dies deckt sich mit der geäußerten Meinung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu diesem Thema.

    Ihr Gewerk ist gemäß § 633 Absatz 2 BGB mangelhaft, weil es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Die Fugen wurden innen nicht luftdicht abgedichtet, wie Sie selbst schriftlich eingestehen.

    Ich fordere Sie auf, diese Mängel ordnungsgemäß, fachgerecht, vertragsgerecht und den allgemein anerkannten Regel der Technik entsprechend

    binnen 3 Wochen

    ab Datum dieses Schreibens zu beheben.

    Sollten Sie dies nicht tun, schalte ich unmittelbar nach Fristablauf einen Anwalt ein, dessen Kosten Sie sodann als Verzugsschaden zu erstatten haben. Vorsorglich mache ich bezüglich etwaiger Werklohnforderungen bis zur Beseitigung der Mängel ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten geltend.
    =======================================================================

    Das Ganze per Einwurfeinschreiben (wichtig!) und vorab per Mail.

    Viele Grüße und viel Erfolg

    Ralf
     
  17. #17 Nikolai, 05.08.2014
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    Hallo,
    es hat kürzlich ein Vor-Ort-Termin auf der Baustelle stattgefunden, mit Geschäftsführer sowie Techn. Leiter der Fensterfirma.

    Alle Fenster wurden kontrolliert und Mängel schriftlich protokolliert. Die Abklebungen werden entpsrechend erneuert bzw. ausgebessert.

    Danke für die Unterstützung!
    Nikolai
     
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