Nachtrag Baugenehmigung

Diskutiere Nachtrag Baugenehmigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mal eine Frage zur Baugenehmigung. Wir haben einen Antrag auf eines Bau Einfamilienhauses gestellt. Der Lageplan war vom...

  1. #1 Innocent, 25.11.2019
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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur Baugenehmigung. Wir haben einen Antrag auf eines Bau Einfamilienhauses gestellt. Der Lageplan war vom Architekten mit Abstandsflächen an 2 Seiten von 4,10 m. Für diesen Antrag haben wir eine Baugenehmigung erhalten. Zwischenzeitlich gab es verschiedene Überlegungen und wir möchten das Haus nun eigentlich an den angesprochenen 2 Seiten mit einem Abstand von 3,10 m bauen. Wir haben dazu einen Lageplan vom Vermesser erstellen lassen. Müssen wir aufgrund der leichten Verschiebung einen Nachtrag zur vorhandenen Baugenehmigung stellen oder kann man ohne Nachtrag anhand des neuen Lageplans bauen?
    Falls wir einen Nachtrag beim Landkreis einreichen müssen, gibt es ja kein Formular dafür. Geht das dann sozusagen formlos mit Anhang des Lageplans? Das Bauvorhaben ist in Mecklenburg Vorpommern. Habe zu einem Nachtrag nichts in den Gesetzen gefunden.
     
  2. #2 Fred Astair, 25.11.2019
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    Dein bauantragsberechtigter Architekt wird wissen, wie er eine Tektur einreicht.
     
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  3. #3 Innocent, 25.11.2019
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    Da hast du vollkommen Recht. Das könnte er sicherlich nur momentan ist es eher schlecht ihn zu fragen. Aber dieses Forum ist doch auch dafür da, Ratschläge, Tipps und Antworten zu geben?!
     
  4. #4 simon84, 25.11.2019
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    Wenn’s jetzt schon schlecht ist mit dem Archi dann wird’s beim Bauen sicher nicht leichter ! Oder habt ihr nur sparkpaket bis LPH4?

    ein Nachtrag oder eine komplett neue Genehmigung wird fällig sein, genaueres sollte am besten der Architekt der den Antrag gestellt hat beim Bauamt erfragen ob da noch was geht ! Es gibt auch Ermessensspielräume
     
  5. #5 Fred Astair, 25.11.2019
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    Nur kennen wir die Arbeitsweise Eures Bauamtes nicht und wissen nicht, welche Vorbehalte die gegen Dich oder Deinen Archi haben.
    Wenn Du Elektriker bist, kommst Du doch vermutlich gelegentlich auf Baustellen und triffst auf den einen oder anderen Entwurfsverfasser?
     
  6. #6 Innocent, 25.11.2019
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    Nee nur Sparpaket. Bauüberwachung läuft über ein Generalunternehmer. Ich habe auch schon einige Meinungen für ein Nachtrag gehört. Für mich als Laie ist es nicht ganz nachzuvollziehen. Die Verschiebung zu den beiden Seiten ist ja im Rahmen (nur 1 m und Abstandsfläche wird eingehalten). Die Nachbargrundstücke sind nicht bebaut und werden auch nicht bebaut. Also für mich kein Nachtrag notwendig. Aber ich bin ja auch nur ein Laie.
     
  7. #7 Innocent, 25.11.2019
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    @Fred Astair
    Was heißt Ermessen des Bauamtes bzw. Vorbehalte?! Es gibt doch sicher Vorschriften. Es kann doch nicht von der Person abhängen?!
     
  8. #8 simon84, 25.11.2019
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    natürlich gibt es Dienstvorschriften!
    Aber es gibt immer einen Ermessensspielraum und natürlich hängt der vom Einzelfall (und der Person) ab.

    was denn das Problem mit eurem zeichensklaven ? Telefon abheben und anrufen
     
  9. #9 faceless fear, 26.11.2019
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    Du meinst hoffentlich die BauLEITUNG. Oder bezahlst du tatsächlich deinen GU dafür, dass er sich selbst überwacht?
     
  10. #10 Innocent, 26.11.2019
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    Logisch Bauleitung☺️
     
  11. arch

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    Bei uns in Bayern wird das mit dem gleichen Formular geregelt, vielleicht bei euch auch?

    Ob die Nachbargrundstücke bebaut werden oder nicht, spielt für die Abstandsfläche keine Rolle, außer der Nachbar hat sich zur Abstandsflächenübernahme bereit erklärt. Wieso hat er Abstandsflächen von 4,10m eingezeichnet, und ihr wollt nun 3,10m? Ist das Haus kleiner geworden? Oder hab ich da was falsch verstanden?
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  12. #12 simon84, 26.11.2019
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    vielleicht ist es ja auch ein anderer Haus Anbieter oder ein anderes Modell geworden ? Wer weiß, Infos werden ja nur auf Nachfrage geliefert !! die Konstellation mit zeichensklave ist regelmäßig gefährlich. Der Architekt ist dann raus und der GU macht dann irgendwas . Naja jeder wie er will .
     
  13. #13 Innocent, 26.11.2019
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    Na auf unserem Formular gibt es die Möglichkeit Änderung nicht.
    Ja ursprünglich war es auf 4,10 m. Vor Ort ausgemessen ist es jetzt aber knapp zu den anderen Grenzen, deshalb versetzen auf 3,10 m.
     
  14. #14 simon84, 26.11.2019
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    Hast du eine Skizze vorher nachher ?
    Am Gebäude selbst hat sich nix geändert ? Nur die Position auf dem Grundstück?
     
  15. #15 Fred Astair, 26.11.2019
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    Mich würde ja auch interessieren, wer die Bauüberwachung zur Interessenwahrung des Bauherrn macht.
     
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  16. arch

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    Reden wir vom Abstand zur Grenze, oder von der Abstandsfläche?
     
  17. #17 Stadtbaumeister, 27.11.2019
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    Also eine Änderung von einem Meter bedarf in jedem Fall einer geänderten Baugenehmigung. Ganz klassisch mit Formularen und Bauvorlagen zu beantragen.
     
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