Nachträgliche Änderung Baugenehmigung

Diskutiere Nachträgliche Änderung Baugenehmigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Foren-Gemeinde, seit über einem Jahr haben wir unsere Baugenehmigung (Hessen) und wir schliessen gerade die Ausführungsplanung mit...

  1. #1 HenriBaut, 14.07.2024
    HenriBaut

    HenriBaut

    Dabei seit:
    12.07.2024
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Hallo liebe Foren-Gemeinde,

    seit über einem Jahr haben wir unsere Baugenehmigung (Hessen) und wir schliessen gerade die Ausführungsplanung mit unserem GU ab.

    Wir möchten jetzt einen Teil der südlichen Aussenwand versetzen, die Änderung wäre bauordnungsrechtlich und bauplanungsrechtlich zulässig. Wir haben einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren eingereicht, BPlan vorhanden.

    Darf man mit dem Bau auf Grundlage der „alten“ Baugenehmigung beginnen und parallel einen Änderungsantrag einreichen oder muss man zwingend warten, bis der Änderungsantrag genehmigt worden ist? Die Bearbeitung des Änderungsantrags dauert wohl 2-3 Monate, in der Zeit könnten die Erdarbeiten bis zur Bodenplatte stattfinden.
    Leider lehnt das Bauamt jedes persönliche Gespräch ab und hat per Email geschrieben, dass wir mit der Ausführung bis zur Genehmigung der Änderung warten müssen.

    Besten Dank für Eure Meinung!
     
  2. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.081
    Zustimmungen:
    5.000
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Äh - dann hast du doch schon die Antwort auf dein Frage bekommen, oder möchtest du dich gerne über die Ansagen des BA hinweg setzen?
     
    msfox30 gefällt das.
  3. #3 Fred Astair, 14.07.2024
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    11.999
    Zustimmungen:
    5.988
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    und dann behaupten, "die vom Bauexpertenforum haben aber gesagt...":)
     
  4. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.081
    Zustimmungen:
    5.000
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Habt ihr die verärgert? Euer Architekt kommt auch nicht persönlich an die ran?
     
  5. #5 HenriBaut, 14.07.2024
    HenriBaut

    HenriBaut

    Dabei seit:
    12.07.2024
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Hätte meine Frage etwas präziser stellen sollen, nämlich (a) hat jemand schon mal auf Grundlage einer Baugenehmigung mit dem Bau begonnen und dann nachträglich- ohne das ein Baustopp erforderlich gewesen wäre - eine ähnliche Änderung zum Bauantrag eingereicht oder (b) gibt es dazu rechtliche Verfahren / Regelungen die das Prozedere beschreiben oder legt es der Sachbearbeiter vom Bauamt nach Gutsherrenart fest ?
     
  6. #6 HenriBaut, 14.07.2024
    HenriBaut

    HenriBaut

    Dabei seit:
    12.07.2024
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Wir sind über den Architekten gegangen- es gibt für so einfache EFHs keine persönlichen Gespräche ist die Antwort. Wir haben sie nicht verärgert (es sei denn die Einreichung von Bauanträgen und damit Arbeit für das Bauamt erzeugt schon Ärger)
     
  7. #7 HenriBaut, 14.07.2024
    HenriBaut

    HenriBaut

    Dabei seit:
    12.07.2024
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Ja ich bin mir sicher das wäre sehr überzeugend
     
  8. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja.
    Ja. Je nach Baufortschritt entspricht er möglicherweise aber nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.
    Nein. Du darfst nur keine Bautätigkeiten durchführen, die nicht von der Baugenehmigung gedeckt sind.
    Warum nicht Genehmigungsfreistellung nach §64 HBO?
    Ja.
    Ja, die HBO.
    Möglich, wäre aber nicht rechtmäßig.
     
    K a t j a gefällt das.
  9. #9 Kriminelle, 14.07.2024
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.117
    Zustimmungen:
    1.587
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Im Prinzip ist es völlig egal, wonach.
    Ihr habt von denen diese Aussage:
    Das ist nach meiner Meinung eindeutig und klar.
     
  10. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja, da bin ich Deiner Meinung. Aber ist die Aussage des Sachbearbeiters auch richtig?
     
  11. #11 Kriminelle, 14.07.2024
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.117
    Zustimmungen:
    1.587
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Wir wissen ja nicht den Zusammenhang, noch weitere Inhalte dieser Mail…
     
  12. #12 HenriBaut, 14.07.2024
    HenriBaut

    HenriBaut

    Dabei seit:
    12.07.2024
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    wir haben Befreiungen für die Firsthöhe, daher funktioniert die Genehmigungsfreistellung nicht.

    Danke für die anderen Antworten
     
  13. #13 HenriBaut, 14.07.2024
    HenriBaut

    HenriBaut

    Dabei seit:
    12.07.2024
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Das stimmt, die Aussage ist eindeutig. Egal ist es trotzdem nicht - wenn es rechtmäßig ist, dann müssen wir es so hinnehmen, wenn es nicht rechtmäßig ist, haben wir andere Möglichkeiten
     
  14. #14 HenriBaut, 14.07.2024
    HenriBaut

    HenriBaut

    Dabei seit:
    12.07.2024
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Das Bauamt schreibt , weil es aufgrund der Änderung zu einem Eingriff in die Statik des Hauses kommt, ist ein neuer Bauantrag auf veränderte Ausführung einzureichen.

    Die Fachbereichsleitung habe entschieden, dass mit dem Bau nicht vorher begonnen werde könne - es gibt aber keine weiteren Begründungen dazu.
     
  15. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Dein Problem, vor dem Dich die Bauaufsicht vielleicht beschützen möchte, könnte §75 HBO sein. Das Gebäude muss ja vor Baubeginn abgesteckt sein. Das ist jetzt aber nur nach den genehmigten Maßen erlaubt. Wenn Du die Außenmaße ändern willst, stimmt die Absteckung mit den noch zu genehmigenden Änderungen nicht überein.
     
Thema:

Nachträgliche Änderung Baugenehmigung

Die Seite wird geladen...

Nachträgliche Änderung Baugenehmigung - Ähnliche Themen

  1. Änderung am Nachtrag

    Änderung am Nachtrag: Hallo, ich habe folgendes Problem: Bei einer Bauunternehmung (vob) wurde seitens einer der ausführenden Firmen ein Nachtrag geschrieben, der...
  2. nachträgliche Änderung Rohinstallation Sanitär

    nachträgliche Änderung Rohinstallation Sanitär: Hallo Zusammen, Unser Neubau befindet sich im Moment noch im Rohbau und die Rohinstalltion für Sanitär wurde bereits durchgeführt. Nun ist mir...
  3. Nachträgliche Änderung Fugenfarbe Klinker

    Nachträgliche Änderung Fugenfarbe Klinker: Hallo zusammen, wir haben vor einigen Tagen unseren Klinker nachträglich verfugen lassen. Leider ist meine Frau mit der Farbe der Fuge sehr...
  4. fenstergröße sowie Uw nächträgliche Änderung bei Kfw70

    fenstergröße sowie Uw nächträgliche Änderung bei Kfw70: habe nun einen vorläufigen Energieausweiß und den online Antrag auf kfw70. Hier habe ich als Laie damals mal grobe Fenstermaße angegeben und mit...
  5. Nachträgliche Änderung Baugenehmigung

    Nachträgliche Änderung Baugenehmigung: Hallo zusammen, wir haben vor ein paar Wochen die Baugenehmigung für unser Haus und die Doppelgarage erhalten. Die Doppelgarage soll...