MSH teilweise überbaut

Diskutiere MSH teilweise überbaut im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, wir haben momentan ein Problem auf der Baustelle eines Bekannten. Das BvH befindet sich im Rohbau. Jetzt wurden hier die Anträge...

  1. Lars91

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    Hallo Zusammen,

    wir haben momentan ein Problem auf der Baustelle eines Bekannten. Das BvH befindet sich im Rohbau. Jetzt wurden hier die Anträge für die Versorger gestellt. Die Energienetze der Stadt sagen jetzt Sie werden den Stromanschlusskasten innen nicht montieren, da der Mehrspartenanschluss nicht direkt nach Außen führt sondern davor noch ein Raum angeordnet ist. Beigefügt eine grobe Skizze der Situation. Die Trasse gilt für diese somit als Überbaut.

    Wir hatten diese Situation auch schonmal bei einer anderen Baustelle jedoch hatte ich dies hier damals mit den Versorgen abgesprochen. Eine maximale Tiefe von 8,00m wurde mir damals zugesagt. Laut Aussage der Versorger ist ja schließlich dafür ein Leerrohr da. Aber nun gut.

    Gilt denn die Vorgabe der nicht Überbaubarkeit auch für das Gebäude selber? Schließlich wäre ja dann der MSH teilweise immer Überbaut. Weiß jemand wie hier genau der Gesetzestext ist? Die DIN 18012 macht hier für mich keine genaue Aussage. Und bezieht sich von den Texten her auch meist auf Anschlüsse durch die Kellerwand.

    Nach Recherche handhaben das ie Verschiedenen Stadtwerke immer unterschleidlich. Manche haben Satzungen die z.B. eine Tiefe im Gebäude bis 3m zulassen. Die Hier betreffende hat kein spezielles Merkblatt hierzu.

    Auch würde mich der genaue Grund interessieren, warum die Trasse trotz Leerrohr nicht überbaut werden darf.
    Ich sehe das ähnlich wie der Herr von den Stadtwerken, da diese ja für solche Zwecke gemacht werden.

    Danke schonmal für die Hilfe.

    PS: Natürlich ist die Lösung der Stadtwerke den Hausanschlusskasten draußen zu montieren. Mein Bekannter würde diesen aber lieber im Gebäude haben.
     

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  2. #2 Holzhaus61, 10.09.2024
    Holzhaus61

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    Tja, wenn die das nicht wollen, dann wollen die das nicht. Punkt. Die Herrgötter in blau entscheiden. Deshalb immer vorher absprechen. Man kann jetzt mit denen streiten, aber die sitzen am längeren Hebel...

    Abgesehen davon: ich finde eine ZAS ohnehin viel charmanter, spart unheimlich viel Platz in den ohnehin viel zu kleinen HWR`s
     
  3. Lars91

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    Danke für die Antwort.

    Habe ich mir in diesem Fall bereits gedacht. Mich würde nur interessieren hat hier jemand einen Gesetztestext dazu, dass die Trasse nicht überbaut werden darf?
    Der DIN selber kann ich es nicht entnehmen jedoch gibt es hier ja mit Sicherheit eine Verordnung oder dergleichen.
     
  4. #4 Fred Astair, 11.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 11.09.2024
    Fred Astair

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    Frag doch den Freund mal, wer sich den Quatsch, ein HAUSEINFÜHRUNGsfertigteil in eine Innenwand zu setzen, ausgedacht hat.
    Der HAK hat nach den TAB direkt nach der Hauseinführung zu sitzen und nicht irgendwo, was der Bauherr dazu ernannt hat.
    Eine ungezählte Zuleitung im unkontrollierbaren Einflussbereich des Kunden ist der Albtraum jeden Versorgers.
     
  5. Oehmi

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    Das steht mit Sicherheit in den TABs und die gelten halt für alle gleich.
    Wenn ich überlege wieviel Zeit wir vor ein paar Jahren nur für Risikobewertung und Sanierungskonzept überbauter Gasleitungen im Betreibernetz gesteckt haben, würde ich an stelle der Netzbetreiber auch auf die Einhaltung der TABs bestehen.
     
  6. artibi

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    Also bei mir in der Region steht das in den TABs und betrifft sowohl Strom als auch Wasser.
     
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