malerfertig = Q2 ??

Diskutiere malerfertig = Q2 ?? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Leute ich habe mal eine Frage. Auf unserer Baustelle :bau_1: sollen Trockenbauwände gestellt und auch verspachtelt werden. Nun...

  1. #1 Shit Happens, 18.12.2010
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    Hallo liebe Leute

    ich habe mal eine Frage. Auf unserer Baustelle :bau_1: sollen Trockenbauwände gestellt und auch verspachtelt werden. Nun wurde in dem Bauvertrag (ohne LV) des Trockenbauers Malerfertig als Spachtelung ausgeschrieben.:deal Allerdings ist ja malerfertig nicht defieniert in der VOB :mauer. Jetzt meine Frage: ist in der VOB nicht geregelt das eine Verspachtelung des Trockenbaus mindestens Q2 erfüllen sollte, wenn schon darauf hingewiesen wird, das anschließend ein Maler die Flächen bearbeitet?
    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
    Im voraus ein herzliches Danke für die geopferte Zeit und Mühe....:o
     
  2. #2 Baufuchs, 18.12.2010
    Baufuchs

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    In der VOB wirst du da nichts finden.

    Wenn nichts weiter vereinbart ist gilt Q2 als Standard.
     
  3. #3 Shit Happens, 18.12.2010
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    Steht in der VOB nicht, wenn nichts weiter vereinbart ist und die Nachbehandlung durch einen Maler erfolgt, dass dann die Q2 als Norm gilt ? Die Arbeit die dort abgeliefert wird entspricht nichteinmal der Q2 und das ist das Problem. Der Trockenbauer grinst den ganzen Tag nur blöd :boxing:mad: und erklärt, dass seine Arbeit der VOB :bef1021:entspreche bzw. malerfertig nicht genau definiert ist:irre.
     
  4. Julius

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    Ist doch malerfertig! Denn der Maler kann jetzt ein paar Mal spachteln und schleifen...! :mega_lol:
     
  5. #5 Hundertwasser, 18.12.2010
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    In der DIN 18 340 steht sinngemäß, das bei nachfolgenden, matten und füllenden Beschichtungen eine Grund- und eine Nachverspachtelung auszuführen sind. Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben. Das entspricht also ungefähr einer Q2 Verspachtelung. Weitere Spachtelgänge sind demnach besondere Leistugen die zusätzlich vergütet werden müssen.

    Allgemein kann man davon ausgehen, das für einfache Anstriche Q3 erforderlich ist. Da hier die Begrifflichkeit nicht eindeutig geregelt ist darf der Handwerker m.E. die für sich günstigste Ausführung kalkulieren (hier also Q2). Bessere Leistung kostet hier mehr. Q2 sollte aber schon erreicht werden.

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  6. KPS.EF

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  7. #7 Shit Happens, 18.12.2010
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    Ja wohl wahr der Maler ist fertig:irre
    Na wir werden mal schauen. Vielleicht darf der Herr, der sich Trockenbauer nennt, der wohl im Normalfall von seinen Berufskollegen an die Wand gestellt werden würde, ja auch bald nach Hause gehen:winken.....
     
  8. #8 Shit Happens, 18.12.2010
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    @ Hundertwasser so sehe ich das auch na am Montag wird wohl noch eine Diskusionsrunde eröffnet und dann werde ich dich mal zittieren :cool: Hoffentlich wird dann eine Einigung erziehlt.
     
  9. #9 Hundertwasser, 18.12.2010
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    Kannst du gerne machen, allerdings wird dir das wohl wenig helfen. Der Knackpunkt liegt in der Formulierung "malerfertig". Standard ist, wenn nichts anderes ausgeschrieben wurde, Q2. Allerdings reicht das für einen einfachen Anstrich m.E. nicht aus. Du müsstest erst einmal herleiten, das Q2 vereinbart wurde (Üblichkeit, Standardverspachtelung, siehe Link) und dann noch feststellen ob Q2 erreicht wurde (siehe auch hier die Beschreibung im Link). Also feststellen, ob der Status Quo der Ausschreibung entspricht. Danach kann man darüber reden ob das für einen einfachen Anstrich ausreichend ist oder ob du eine bessere Qualität möchtest (die dann in jedem Fall mehr kostet).
     
  10. #10 Hundertwasser, 18.12.2010
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    Habe die ganze Sache noch mal durchgelesen? Bist du der Maler oder Bauherr?

    Bist du Bauherr siehe Beiotrag oben.

    Bist du Maler bestehe in jedem Fall auf die Erfüllung von Q2. Weise dann aber den Bauherrn darauf hin, das für einen einfachen Anstrich (also keine Putzbeschichtung o.ä.) eigentlich Q3 erforderlich ist. Evtl. sind größere Musterflächen (ganze Wand) für Entscheidungsfindung dienlich.
     
  11. #11 Shit Happens, 19.12.2010
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    Ich/ Wir sind die ausführende Malerfirma. :hammer:

    Ich werde definitiv auf die Q2 bestehen,
    was mich nur so rasend an der Sache macht :frust
    ist wie man so pfuschen kann und aber schon die Rechnung auf den Tisch legen. (dabei bekommt er für die abgelieferte Arbeit eh keine Abnahme)
    Ich werde mal morgen berichten was da dann noch raus gekommen ist...
    Vielen Dank erstmal für die Hilfe:28:

    MfG
     
  12. #12 Gast943916, 19.12.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    die Bezeichnungen "maler- oder streichfertig" sind absolut ungeeignet um die Oberflächenbeschaffenheit zu beschreiben.
    Seit 2002 stellt das von der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V. herausgegebene Merkblatt Nr. 2 Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit GK Systemen für die Ausführenden und dessen Auftraggeber zur Verfügung, die die Oberflächengüte der verspachtelten Oberflächen ganz klar definieren.
    Q2 wird hier als "Standartverspachtelung" bezeichnet und die ist m.E. auszuführen, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ob das dem "Trockenbauer" gefällt oder nicht.

    Gipser
     
  13. #13 Shit Happens, 19.12.2010
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    Sehr schön das werde ich mal so darlegen,

    vielleicht läßt er dann mal mit sich reden...

    Danke Dir
     
  14. #14 Hundertwasser, 19.12.2010
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    Aber aufpassen, Q2 ist für die Aufnahme eines Anstriches auch nicht unbedingt geeignet. Besser wäre, Q3 zu vereinbaren. Deswegen meinte ich, das es vernünftig wäre, Musterflächen anzulegen. Lass den Bauherrn entscheiden mit welcher Qualität er klar kommt.

    Wenn du auf Q2 bestehst, dann die Malerarbeiten ausführst und wegen optischer Mängel keine Abnahme bekommst guckst du blöd aus der Wäsche und der Streit ist vorprogramiert.

    Lies das erkblatt durch, den Link hast du ja.:deal
     
  15. Peeder

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    So schnell nageln wir keinen an.

    Das was für manchen Maler eine nicht zumutbare Oberfläche ist, reicht aber für den Trockenbauer aus, eine Leistung abzugeben, die m.E. dem Standart entspricht, ob es dem Maler gefällt oder nicht.

    @Hundertwasser, Q 2 ist schon so korrekt, wie du es beschrieben hast.

    Leider übersehen so manche , das die Anforderungen an die Ebenheit gem. DIN einer Buckelpiste gleicht , und die auch mit Q 3 nicht aus der Welt geschafft ist.

    Wenn ich alle Anforderungen an Q 2 erfülle, wird es dem Maler nicht gefallen, und dann kann er toben wie er will, keine vereinbarte erhöhte Anforderungen an die Ebenheitstoleranz, keine Nacharbeiten.

    Peeder
     
  16. #16 Hundertwasser, 19.12.2010
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    Das meinte ich auch nicht Peeder. Nur ist eben generell Q2 für einen qualitativ einfachen Anstrich (also z.B. 1 x Tiefgrund 2 x Dispersionsfarbe) auch nicht ausreichend. Jedenfalls nicht bei einem kritischen Bauherrn. Jetzt kommt der Maler in die Zwickmühle. Angenommen ich streiche ohne weiteren Hinweis auf eine Q2 Fläche, kann hinterher der Bauherr die Abnahme verweigern mit dem Argument, das das Merkblatt für eben diesen Anstrich Q3 vorsieht.

    Das Problem ist, das der Trockenbauer noch mit Ebenheitstoleranzen hantiert die, wie du ja selber schreibst, einer Buckelpiste gleichkommt. Du bist aus dem Schneider wenn du DIN Norm gerecht gearbeitet hast. Für den Maler gehen da die Schwierigkeiten erst los weil die Oberfläche ja nicht nach irgendwelchen Normkriterien abgenommen wird sondern nach der vom Bauherrn subjektiv empfundenen Qualität.

    Deswegen auch meine Empfehlung der Musterflächen. Übrigens bei den Malern innerhalb gewisser Grenzen eine Nebenleistung.
     
  17. #17 Shit Happens, 19.12.2010
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    Q2 wäre schon okay da wir im Angebot nachspachteln und schleifen drin haben nur leider entspricht Q2 nicht das die Schrauben ein bis zwei Millimeter herrausstehen (auf einen qm so ca. zwei Stück im Durchschnitt) und das zweimalig ohne schleifen verspachtelt wird. Der Trockenbauer wohl sogar mal Maler gelernt... naja merkt man nicht viel von
    die Acrylfugen sparrt er sich auch ein....

    MfG
     
  18. #18 Gast943916, 20.12.2010
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    das hat mit Q1 - 4 nichts zu tun, das ist P³


    würde ich auch.....
     
  19. #19 Shit Happens, 20.12.2010
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    naja mit den Acrylfugen ist so eine Sache, ich bin ja da der Meinung der der den Anschluß stellt sollte auch die Fugen machen so ist das bei Fenster- und Türenbauer ist ja auch beim Fliesenleger so. Wobei ich auch die Meinung vertrete wenn man einen guten Trockenbauer hat braucht man keine Acrylfugen.
     
  20. #20 dquadrat, 20.12.2010
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    das leidige thema mit den qualitätsstufen, unter denen sich laien sowieso nix vorstellen können und selbst profis oft probleme haben.

    ich sehs wie hundertwasser. ohne musterfläche gehts bei nur anstrich nicht.
    selbst q3 kann im streiflicht bei recht anspruchslosen kunden probleme bereiten.
    und egal was das merkblatt sagt, unter q4 find ich persönlich nur anstrich auf trockenbau, vor allem im privaten wohnungsbau, höchstens suboptimal.
    sowas im vorfeld zu kommunizieren spart oftmals ärger, vorrausgesetzt man hat einen einigermaßen vernünftigen bauherren, bauleiter etc.pp.
     
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