Mängelabzug bei Bürgschein

Diskutiere Mängelabzug bei Bürgschein im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, wir haben von unserem Bauträger nach Aufforderung einen Bürgschein der VHV Versicherung in höhe von 5% der Bausumme erhalten. Die...

  1. #1 Markus7703, 11.08.2018
    Markus7703

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    Guten Morgen,

    wir haben von unserem Bauträger nach Aufforderung einen Bürgschein der VHV Versicherung in höhe von 5% der Bausumme erhalten. Die VHV bürgt für eine Manggelfrei übergäbe. Der Bürschlein ist befristet bis 31.12.2018.

    Nun meine Fragen:

    Was ist, wenn das Haus zum 31.12.2018 noch immer nicht Fertig ist?
    Kann ich trotz Bürgschein einen Mangelabzug inkl Druckzuschlag von Teilrechnungen abziehen?

    Vertrag haben wir nach BGB.

    Vielen Dank und Grüße


    Markus
     
  2. SIL

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    Die Bürgschaft wird dann halt verlängert, sie haben sicher keine Bürgschaft im Sinne Gewährleistung, die jetzige ist eine Erfüllungsbürgschaft für Bauleistung und ja Einbehalt hat damit nichts zu tun, kürzen bei mangelhafter Leistung oder unvollständiger dürfen Sie immer.
     
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  3. #3 Fabian Weber, 11.08.2018
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    unbedingt, und wenn Sie die Mangelbeseitigungskosten (doppelte Höhe) bereits abschätzen können, dann sollten Sie in den Teilrechnungen dies auch entsprechend abziehen.

    Goldene Bauregel:

    Wenn das Geld weg ist, wird es viel schwerer, die eigenen Ansprüche noch geregelt zu bekommen.
     
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Mängelabzug bei Bürgschein

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