Lohnkosten Ausweisen für Hausstellung

Diskutiere Lohnkosten Ausweisen für Hausstellung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, muss die Hausbaufirma(Fertighaus) bei der Abschlagsrechnung oder zumindest bei der Abschlussrechnung den Lohnanteil ausweisen?...

  1. #1 marcidarci175, 08.08.2023
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    Hallo zusammen, muss die Hausbaufirma(Fertighaus) bei der Abschlagsrechnung oder zumindest bei der Abschlussrechnung den Lohnanteil ausweisen? Muss dies etwa bei einem Werkvertrag nicht getan werden? Die Hausbaufirma antwortet auf die Anfrage:

    Aufgrund des geschlossenen Werkvertrages stellen wir nur Abschlagsrechnungen, Lohnanteile werden nicht ausgewiesen, da Sie die Leistung als eine Dienstleistung erhalten.


    Es gibt zwar schon ein paar Beiträge dazu aber richtig schlau wird man daraus nicht. Die Rechnung mit Lohnanteil bei der Steuer geltend zu machen besteht laut Steuerberater auf jedenfall wenn der Lohnanteil ausgewiesen wird. Jedoch bezieht sich meine Frage ausschließlich auf die Verpflichtung der Hausbaufirma so eine Rechnung auszuschlüsseln.
     
  2. #2 driver55, 08.08.2023
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    Beim Hausbau (Neubau) kannst doch ohnehin nix absetzen.
     
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  3. #3 Gast 85175, 08.08.2023
    Gast 85175

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    Jein. Es gibt Urteile in denen steht die Lohnkosten müssen auch ohne gesonderte Vereinbarung ausgewiesen werden. Die Urteile begründen das aber IMMER mit Hinweis auf das EKSt-Gesetz. Es ist da so, wenn es wirklich so ist, dass man da ein gesetzliches Recht hat etwas abzusetzen, dann kann einem der Handwerker sowas nicht verbauen in dem er meint das ginge ihn alles nix an und was in dem Gesetz steht müsse er ja nicht wissen, sowieso müsse er das bei Vertragsabschluß nicht wissen und Blablabla.... Der Dreh- und Angelpunkt ist aber die Absetzbarkeit nach EKStG, wenn es die bei dir nicht gibt (s.o.), dann hast auch den Anspruch auf die ausgewiesenen Lohnkosten nur, wenn das vorab vertraglich vereinbart wurde...

    Eine Handwerkerrechnung muss Lohnkosten ausweisen | Amtsgericht Braunschweig (niedersachsen.de)
     
  4. #4 nordanney, 08.08.2023
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    Handwerkerrechnung wie von @chillig80 geschrieben muss aufgedröselt sein.
    In der GU-Rechnung der Hausbaufirma nicht. Ist wie beim Auto, auch dort bekommst Du ein "Werk" geliefert.
    Davon abgesehen gibt es auch keine mir bekannte Möglichkeit, Lohnkosten bei einem Hausneubau abzusetzen. Höchstens Handwerkerrechnungen für Dinge nach dem Hausbau wie z.B. Gartenarbeiten.
     
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  5. Tilo

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    Hallo

    ZITAT:
    Als Privatperson dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Handwerkerleistungen für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich absetzen – unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Dabei gilt es zu beachten, dass die Tätigkeiten in Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder auf dem dazu gehörenden Grundstück erbracht werden.
     
  6. #6 Fred Astair, 08.08.2023
    Fred Astair

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    Und was soll das Zitat jetzt dem TE nützen?
     
  7. Tilo

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    Hallo Freddy
    Das da nicht "Neubau einer Immobilie", sondern "Erhaltung einer Immobilie" steht.
    Ich dachte eigentlich, dass das allgemein verständlich ist.

    PS:
    Der TE hat nicht zurückgefragt, er hat es vermutlich verstanden ....
     
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  8. #8 simon84, 08.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2023
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    Das gabs vor langer Zeit so 1990-1995 mal dass man Immobilien (privat) abschreiben konnte
    Da waren die Zinsen aber auch doppelt so hoch wie jetzt

    hauskauf da kannste nix ansetzten sonst einfach lohnkosten Anteil schätzen und versuchen

    hat bei mir beim Verbesserungsbetrag Abwasser geklappt
     
  9. #9 Fred Astair, 08.08.2023
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    Hallo Tilochen,
    dass die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen für seinen Neubau nicht gilt, hatte der TE wohl bereits nach den vorausgegangen Beiträgen verstanden.
     
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