Kündigung vom Bauleistungsvertrag!!!

Diskutiere Kündigung vom Bauleistungsvertrag!!! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; :eek: Hallo, brauche dringend Hilfe!!! Wir haben unseren Bauleistungsvertrag (BLV) zu einem Zeitpunkt gekündigt, zu dem die Firma noch nicht...

  1. miwo99

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    :eek:
    Hallo, brauche dringend Hilfe!!!
    Wir haben unseren Bauleistungsvertrag (BLV) zu einem Zeitpunkt gekündigt, zu dem die Firma noch nicht sehr aktiv war. Haben nur die Pläne angeschaut und die Finanzierung beantragt.
    Nach der fristgerechten Kündigung bei der Bank haben wir wie gesagt auch den BLV gekündigt.
    Die Firma verlangt jetzt 30.000 Euro Schadenersatz. Ist diese Summe überhaupt erlaubt und welche Rechtsmittel habe ich um gegen diese Abzocke vorzugehen?
    Grund der Kündigung: Das angegebene Eigenkapital ist nicht mehr vorhanden. Dieses belief sich auf, man glaubt es kaum, 30.000 Euro.
    Bitte helft mir.
    Vielen Dank.
    Gruß miwo99
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn Sie einen Vertrag ohne Austiegsklausel...

    einseitig gekündigt haben, ist es gut möglich, dass die Firma Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (Baukosten) abzgl ersparter Aufwendungen (Baumaterial, Löhne, Gebühren, Nachunternehmer usw) hat. Allerdings ist eine pauschale Abrechnung dieser Kosten i.d.R. nicht erlaubt. Die Kosten müssen dezidiert nachgewiesen werden, damit Sie im Zweifel dagegen angehen können.
    MfG
     
  3. miwo99

    miwo99

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    Kündigung vom BLV

    Hallo Ralf,
    es ist mit dem Bau noch nicht angefangen worden. Selbst die Finanzierung ist noch nicht genehmigt gewesen. Das einzige was die Firma gemacht hat ist,
    1. sich die Baupläne anegschaut, die wir ausgearbeitet haben und entsprechend abgeändert.
    2. eine Finanzierungsanfrage an die entsprechende Bank gestellt.
    Mehr ist bis zu diesem Zeitpuunkt nicht gemacht worden.
    Der Unternehmer behauptet er hätte das Geld fürs nächste Jahr schon berücksichtigt. Kann er aber meiner Meinugn nicht machen, da er nicht weiss, ob die Bank das Geld überhaupt gibt.
    mfg miwo99
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Kann er schon machen...

    wenn Sie den Vertrag VERBINDLICH - also ohne Finanzierungsvorbehalt - unterschrieben haben. Die Finanzierung ist Ihr und nicht sein Problem.
    Traurig vielleicht, aber wahr.
    MfG
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Aber bei der Summe...

    sollte sich das ein RA ansehen, ob nicht irgendwo Haken oder Ösen sind.
    MfG
     
  6. #6 Baufuchs, 10.11.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auf jeden Fall

    zum Anwalt.

    Zunächst muss geprüft werden ob bzw. was für den Fall der Kündigung im Vertrag vereinbart wurde.

    Den enstandenen Schaden muss der Unternehmer nachweisen, es bleibt Ihnen freigestellt, nachzuweisen, dass nur ein geringerer oder gar kein Schaden enstanden ist.

    Hat der BU die Summe von 30.000.- € pauschal angefordert, dürfte der Beitrag einen Anteil von 5% der Vertragssumme überschreiten und wäre damit unwirksam. (Pauschal max. 5% zulässig, Nachweis kein/geringerer Schaden kann vom Bauherrn erbracht werden, darauf muss im Vertrag hingeweisen sein, fehlt dieser Hinweis, ist die Klausel unwirksam)

    Bezieht sich der Unternehmer auf VOB/B ist zu prüfen, ob diese wirksam Vertragsbestandteil geworden ist. (Muss Ihnen vor Vertrag ausgehändigt worden sein)

    Ist eine höhere Abstandssumme als 5% vereinbart dürfte die Klausel (wenn AGB) unwirksam sein.

    Keine Rechtsberatung, bemühen Sie schnellstmöglich einen Anwalt!
     
  7. miwo99

    miwo99

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    Hallo ihr Lieben,
    im Vertrag ist leider keine Klausel mit einer Abstandssumme enthalten.
    Ausserdem gibt es kein VOB oder AGB. Haben wir nie gesehen.
    Gruß miwo99
     
  8. #8 Baufuchs, 10.11.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    AGB`s

    sind die Geschäftsbedingungen, die der Auftragnehmer in seinen Verträgen standardmäßig verwendet.

    Es bleibt beim Rat, mögl. schnell einen Anwalt aufzusuchen.
     
  9. miwo99

    miwo99

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    Hallo Freunde,
    uns wurden definitiv keine AGBs ausgehändigt. Die sind weder im Vertrag noch auf der entsprechenden Homepage zu finden.
    Einen Anwalt haben wir schon beauftragt. Der hält die Summe für utopisch. Dauert halt immer etwas bis die soweit sind.
    Gruß miwo99
     
  10. #10 Baufuchs, 10.11.2005
    Baufuchs

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  11. miwo99

    miwo99

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    Hallo baufuchs,
    so eine klausel ist in unserem vertrag definitiv nicht enthalten. wenn du willst kann ich dir den vertrag mal mailen. werde aber den firmennamen undeutlich machen, so lange keine lösung gefunden wurde.
    es gab nur ein mündliche aussage, das der vertrag nicht zu stande kommt, wenn die bank das geld nicht zahlt. aber auch das steht nicht im vertrag.
    gruß miwo99
     
  12. Bruno

    Bruno

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    Je weniger Klauseln desto günstiger für die Firma. Gibt es als einziges Dokument den unterschriebenen Bauvertrag, geht es nach BGB. Es liegt eine freie Kündigung vor. Die Firma kann den gesamten Werklohn abzüglich ersparter Aufwendungen abrechnen, grob gesagt den ganzen Gewinn. Da kann einiges zusammenkommen, es muss nur nachgewiesen werden.
     
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Kündigung vom Bauleistungsvertrag!!!

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