Hat einer der Experten schon mal von einer Kreditkündigung der KFW durch falsche Angaben gehört. Beispiel: Kredit für ein Effizienzhaus 55. Dieses Haus hat eine Pelletheizung beantragt. Und danach gebaut und gedämmt. Eingebaut ist aber eine Gastherme. Gruß Matzi
Alle Angaben im Antrag zum Verwendungszweck und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes. ( Auszug aus dem Merkblatt der KfW ) Gruß Stefan
1. ist es Aufgabe des Kreditnehmers, den Kreditgeber - also die KfW - über Änderungen in den Fördervoraussetzungen zu informieren. Dies ist strafbewehrt, wie das so schön im Juristendeutsch heißt. 2. kann es passieren, dass die KfW dies vor Ort überprüfen lässt - i.d.R. über die vermittelnde Bank. Es könnte aber auch passieren, dass jemand plaudert..... Und geprüft wird durchaus. Ist also ein Lotteriespiel, erwischt zu werden oder nicht!
Also, wenns um LABO und zinsvergünstigtes Darlehen geht, steht in den Unterlagen, dass zumindest bei nicht vertragsgemässer Nutzung die KFW-Bank die Zinsen auf bankübliche Zinsen erhöht.