Kosten und Erfolgschancen einer Einbeziehungssatzung

Diskutiere Kosten und Erfolgschancen einer Einbeziehungssatzung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin Forengemeinde, ich bin schon länger stiller Mitleser in diesem Forum und da das Thema Hausbau nun in meiner Beziehung ernster angegangen...

  1. #1 Immobilienblase, 14.09.2018
    Immobilienblase

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    Moin Forengemeinde,

    ich bin schon länger stiller Mitleser in diesem Forum und da das Thema Hausbau nun in meiner Beziehung ernster angegangen wird, habe ich mich für eine Registrierung entschlossen. Leider muss sich mein erster Post direkt mit einem Problem befassen.

    Ausgangssituation: Meine Freundin und ich (29 und 32 Jahre alt) wohnen aktuell mit meinen Schwiegereltern in spe zusammen in einem Zweigenerationenhaus. Wir wohnen im Erdgeschoss und ihre Eltern im OG. Da irgendwann auch Kinder geplant sind würden wir gerne auf dem Grundstück der Eltern ein EFH mit seniorengerechter Einliegerwohnung (für ihre Eltern) bauen. Dieser Bau soll mit einer Architektin verwirklicht werden.

    Dafür würden wir das Grundstück teilen in ca. 1.200m² für jetziges Elternhaus (was dann verkauft werden soll) und ca. 1.300m² für unseren Neubau. Nun haben wir vom Bauamt erfahren, dass sich nur ein Teil des Grundstückes im Ortskern befindet und somit für eine Bebauung freigegeben ist (siehe Bild Ortsgrenze).

    Unsere Architektin hat vom Bauamt nun folgende Möglichkeiten vorgeschlagen bekommen:

    Möglichkeit 1: Erstellung einer möglichst detaillierten Bauvoranfrage um eine evtl. Ausnahmegenehmigung für den Bau im Außenbereich zu erhalten.

    Möglichkeit 2: Eine Einbeziehungssatzung beantragen um das Grundstück 746 (siehe Lageplan) komplett in den Ortskern mit aufzunehmen. Dies wurde aber in einem Satz mit hohen Kosten, langer Bearbeitungszeit und keiner Erfolgsgarantie genannt.

    Favorisieren würden wir natürlich Möglichkeit 2 da dadurch das zu verkaufende Grundstück erheblich an Wert gewinnt was dem Neubau zugute kommen würde.

    Hauptthema: Hat von euch jemand Erfahrung mit Einbeziehungssatzungen was die Kosten und Dauer betrifft oder gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten die wir noch gar nicht in Betracht gezogen haben?

    Sollte das gesamte Grundstück nicht mit in den Ortskern aufgenommen werden und das jetzige Haus im Außenbereich verbleiben (und somit einen sehr geringen Wert haben) würde das unseren Bau massiv beeinflussen. In dieser Situation würden wir keine Einliegerwohnung benötigen.

    Ich hoffe, ich konnte das Problem einigermaßen verständlich darlegen und denke ihr werden in nächster Zeit noch öfter etwas von mir und meinem Bauvorhaben hören.

    Mit freundlichen Grüßen
    Die Immobilienblase

    Lageplan.jpg Ortsgrenze.jpg
     
  2. Dimeto

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    Die Innenbereichssatzung selber habe ich nicht gefunden, aber die Begründung zur 2. Änderung, die ja noch auf dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sein scheint. Hieran kannst Du die Komplexität deines Vorhaben abschätzen. Wobei es bei dieser Änderung um die Umwandlung von Bauland in landwirtschaftliche Fläche geht. Du möchtest ja den umgekehrten Weg gehen, der ungleich schwerer ist. Du wirst wahrscheinlich auch eine Flächennutzungsplanänderung benötigen, die ohne Umweltgutachten kaum durchsetzbar sein dürfte. Die Kosten sind schwer abschätzbar, man weiß ja nicht welch Getier sich auf eurem Land so 'rumtreibt. Ich gehe aber von mindestens 30k (wilde Spekulation) aus. Und die Zeit? In besagter Begründung wird ein Schreiben der Bezirksregierung von 11.2015 erwähnt und das stand sicherlich nicht am Anfang des Verfahrens.

    Mit guten Kontakten zur Politik und einer funktionierenden Dorfgemeinschaft inklusive einer (besser zwei) handvoll Gleichgesinnter nicht hoffnungslos. Vielleicht besteht noch die Möglichkeit, sich an die laufende Änderung 'dranzuhängen, immerhin hat die Gemeinde den hohen Bedarf an Bauland ja erkannt.
     
  3. #3 Immobilienblase, 17.09.2018
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    Moin,

    wir haben nun vom Bauamt erfahren, dass in den 80er Jahren die Grenzen schon mal erweitert worden sind. Dabei wurden die Grundstücke rechts auf dem Bild mit den Ortskern aufgenommen. Warum im gleiche Zug nicht auch unser Grundstück auf der Spitze mit einbezogen wurde (stand vermutlich einfach nicht im Antrag) konnte uns der Mitarbeiter auch nicht beantworten. Wir werden uns aber mal mit den Nachbarn unterhalten was damals dafür nötig war.

    Da uns kein Termin beim Leiter des Bauamtes gegeben werden will gehen wir jetzt den Weg über den Ortsvorsteher und ggf. über den Bürgermeister die wir beide privat gut kennen. Der Ortsvorsteher hat und auch schon versichert, dass er sich diese Woche mit dem Leiter des Bauamts zusammensetzt und klärt, was nötig ist um das Grundstück mit in den Ortskern mit einzubinden. Ich hoffe, dass wir damit kein 30k € und 3 Jahre Verfahren lostreten. Eigentlich wollte ich meinen 35. Geburtstag gerne im eigenen Haus feiern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Die Immobilienblase
     
  4. #4 MarcoWei, 04.06.2019
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    Hallo, wie hat sich das Vorhaben seitdem entwickelt? Einbeziehungssatzung auf den Weg gebracht?
     
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