Kosten für Umverlegung der Versorgungsleitungen von privatem auf öffentliches Grundstück

Diskutiere Kosten für Umverlegung der Versorgungsleitungen von privatem auf öffentliches Grundstück im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, meine Familie hat seit langer Zeit ein Grundstück, auf dem zahlreiche Leitungen verlaufen (Strom, Trinkwasser, Schmutzwasser,...

  1. #1 trio333, 07.04.2025
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    Hallo zusammen,
    meine Familie hat seit langer Zeit ein Grundstück, auf dem zahlreiche Leitungen verlaufen (Strom, Trinkwasser, Schmutzwasser, Regenwasser, Fernwärme, jeweils ca. 40 Meter). Diese Leitungen sind nicht im Grundbuch gesichert und es gab nie irgendwelche Zahlungen dafür.

    Das hat uns bisher nicht gestört, weil das Grundstück nicht bebaut ist. Würden wir aber mit dem Bauen anfangen (oder das Grundstück verkaufen), wäre der Wert des Grundstücks durch die Leitungen massiv gemindert. Durch die Leitungen ist nämlich leider nur noch ein kleiner Teil des Grundstücks frei bebaubar.

    Nun zur eigentlichen Frage: Angenommen wir würden uns stur stellen und sagen, die Leitungen müssen raus und angenommen der Versorger könnte die Leitungen statt dessen in den angrenzenden öffentlichen Gehweg bzw. die Straße legen. Wie hoch wären denn etwa die Baukosten für den Versorger?
     
  2. #2 Ab in die Ruine, 07.04.2025
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    Geht es um die Summen, die ihr den Versorgern abpressen wollt?
     
  3. #3 nordanney, 07.04.2025
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    Aber es kann trotzdem Zustimmungen dazu gegeben haben. Das solltest Du prüfen.
    Daneben kann es noch so Punkte wie gesetzliche Regelungen oder Vorschriften geben (Duldungspflichten aus Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung usw.) bzw. nachbarrechtliche Gesetze je nach Bundesland.

    Deine Annahme musst Du erst einmal juristisch sauber prüfen, ob das überhaupt möglich ist. Es kann sein, dass Du die Leitungen dulden musst und zusätzlich zur Sicherheit noch eine Dienstbarkeit OHNE finanziellen Ausgleich aufs Auge gedrückt bekommst.

    Für Risiken und Nebenwirkungen fragst Du bitte Deinen Fachanwalt vor Ort.
     
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  4. #4 Ab in die Ruine, 07.04.2025
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    Wer haftet eigentlich für Schäden in so einem Fall?
    Wasserrohr platzt und spült das Grundstück frei? Oder andersherum, jemand baggert zufällig die Leitung kaputt?
     
  5. #5 nordanney, 07.04.2025
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    Der Verursacher = der, der die Leitung gelegt hat (also der Versorger)
    Der Idiot, der wild gebaggert hat und sich nicht die Pläne der Leitungen angeschaut hat. Pläne von Leitungen haben nämlich nichts mit dem Grundbuch zu tun - da steht auch nicht drin, wo sie genau verlaufen.
     
  6. #6 trio333, 07.04.2025
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    Ja, die juristische Seite müsste im Streitfall sauber geprüft werden. Aber noch gibt es keinen Streit, und ich will den auch nicht vom Zaun brechen. Letztlich soll eine Lösung gefunden werden, die für alle tragbar ist. Wir haben ein Interesse, dass das Grundstück in spätestens 10 Jahren frei bebaubar ist. Sollten die Kosten einer Umverlegung allerdings höher ausfallen als der Grundstückswert, wären alternative Lösungen für alle Beteiligten eventuell sinnvoller. Deshalb die Frage nach den Kosten einer solchen Aktion.
     
  7. #7 nordanney, 07.04.2025
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    Die Kosten wären nicht Dein Problem, insofern irrelevant.

    Stell Dir die einzig korrekte Frage: Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Umverlegung? Falls nein, ist das Thema eh erledigt und es muss eine Baulösung gesucht werden - schlimmstenfalls mit Umverlegung auf Deine Kosten (oder der Partei, die bauen möchte).
     
  8. #8 Viethps, 07.04.2025
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Wenn das in NRW wäre, dann ständen die Leitungen als Baulast im Baulastenverzeichnis.
    Da stehen auch manchmal Leitungen drin, die es schon garnicht mehr gibt. ( z. B. Freileitungen )
     
  9. #9 simon84, 07.04.2025
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    Welche Grundstücke werden da denn über das in der Frage erwähnte versorgt?
    Evtl. direkt angrenzende eigene Grundstücke auf denen das eigene Haus steht ?
    Oder wie muss man sich das genau vorstellen ?
     
  10. #10 trio333, 08.04.2025
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    Dabei handelt es sich um die Hauptleitungen, die das ganze Wohngebiet versorgen. Unser eigenes Grundstück wird nur mit einem Stromanschluss versorgt (aber dieser wird nicht genutzt). Die angrenzenden Grundstücke gehören nicht uns.
     
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  11. #11 autohaus, 08.04.2025
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    Was sagt das Baulastverzeichnis bei der Kreis- / Stadtverwaltung?
     
  12. 415B

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    Der Verursacher haftet natürlich, und da die Leitungen seit Jahren liegen ist der Anspruch diese zu verlegen verjährt. Ist wie mit der >Hecke die zu dicht über den Zaun und oder zu hoch wächst.
    Das wird nur auf eigene Kosten passieren wobei Fernwärme zu verlegen ist kein Kinderspiel.
    Am besten verkaufen ohne wissen von den Leitungen zu haben.
     
  13. #13 VollNormal, 08.04.2025
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    Wie kommst du darauf?

    Kannst du eigentlich auch vernünftige Ratschläge geben?
     
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  14. #14 nordanney, 08.04.2025
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    Jetzt würde mich mal die gesetzliche Grundlage dafür interessieren oder die passenden BGH-Urteile. Fände ich interessant für alle im Hinblick auf die bestehenden BGH-Entscheidungen, die Du ja bestimmt auch kennst (sonst würdest Du so eine Aussage nicht treffen). Vielleicht hast Du ja ganz neue Informationen dazu.
     
  15. 415B

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    Das nennt sich DULDUNG. Und dann verjähren die Ansprüche nach dem Jahr der Verlegung plus 3 Kalenderjahre oben drauf. Sprich heute verlegt macht bis 31.12 plus 3 Jahre, Verjährung am 01.01.2030
    Durch eine Duldung seitens des Grundstückseigentümers wurde das Ganze rechtlich anerkannt sodass nach einer gewissen Zeit ein Anspruch auf Duldung der Leitung bestehen könnte. Aber das bedeutet nicht, dass du Anspruch auf kostenlose Umverlegung hast, nur weil du es dir anders wünschst.
     
  16. #16 nordanney, 08.04.2025
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    Wie mal Duldung schreibt, weiß ich selbst. Auch, was es bedeutet.

    Ich bitte Dich genau zum Thema Duldung die juristische Grundlage nennen kannst. Die übliche Verjährung zieht hier nicht. Deshalb habe ich Dir ja auch geschrieben, dass es dazu BGH-Urteile gibt. Ich schreibe auch mal fett, damit Du es verstehst: BGH Urteile sagen, dass die Ansprüche auf Verlegung NICHT verjähren (sofern vorhanden).

    Also gibt es Deines Wissen aktuelle Rechtsprechungen oder aktuelle Gesetzesanpassungen? Ansonsten melde Dich doch bitte nur, wenn Du Fakten beitragen kannst. Danke :bierchen:
     
  17. 415B

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  18. artibi

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    Hast du das Urteil auch gelesen?

    "Zwar entfalle eine entschädigungslose Duldungspflicht nach § 8 Abs. 1 Satz 3 AVBEltV ausnahmsweise dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch die Inanspruchnahme seines Grundstücks mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belastet werde. Ein solcher Ausnahmefall liege hier aber nicht vor"
     
  19. #19 simon84, 08.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 08.04.2025
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    Kannst du das genauer beschreiben ? Evtl in Prozent oder wie viele qm nicht Überbaubar bzw ueberbaubar sind ?

    Wie verhält sich das im Vergleich zu anderen ähnlichen Grundstücken in der Nachbarschaft was Bau Fenster oder tatsächliche Bebauung angeht ?
     
  20. #20 nordanney, 08.04.2025
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