Klinkerriemchen auf WDVS genehmigungspflichtig ?

Diskutiere Klinkerriemchen auf WDVS genehmigungspflichtig ? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, die Dämmung der Fassade steht an. Es handelt sich um ein Reihenendhaus. Ist zwar schon sehr alt, aber denkmalgeschützt ist es nicht. Die...

  1. #1 audidrive, 06.01.2015
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    Hallo,
    die Dämmung der Fassade steht an. Es handelt sich um ein Reihenendhaus. Ist zwar schon sehr alt, aber denkmalgeschützt ist es nicht.
    Die Reihenhausanlage besteht aus 6 "Blöcken" mit jeweils 4 -5 Häusern.
    Im Laufe der Zeit wurden die Fassaden auf alle möglichen Arten "verschönert", ob nun rein farbtechnisch oder mit Dämmplatten oder sogar mit Verblendmauerwerk.
    Dadurch ergeben sich in der Gesamtansicht natürlich Unterschiede der einzelnen Fassaden.
    Aus der Nachbarschaft kam dann auch gleich ein Hinweis, dass Klinkerriemchen ( ob nun mit oder ohne WDVS sei mal dahingestellt ) genehmigungspflichtig seien ??
    Kann das angehen ? Wo bekommt man sowas raus ?
    Bei einem vorgesetztem Verblender leuchtet mir das ja noch ansatzweise ein, aber bei Styropor und Klinkerriemchen , die letztlich nur geklebt ( und gedübelt ) sind....irgendwie nicht.
    Danke für Eure Antworten im voraus

    Gruß
    audidrive
     
  2. #2 Baufuchs, 06.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stichwort: Bebauungsplan

    Dort kann festgesetzt sein, dass z.B.
    a) nur Putzfassaden zulässig sind
    b) Doppelhäuser und Reihenhäuser einheitlich zu gestalten sind
     
  3. Jan81

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    Wenn kein Bebauungsplan verhanden ist? Was dann? Ich würde bei Bauamt anrufen und fragen. Besser wäre sowas immer schriftlich.
     
  4. Julius

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    Und genau dann würde ich genau das NICHT tun!
     
  5. Jan81

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    warum nicht? Was dann? einfach machen oder wie? Ich meine es gibt doch nicht zu jedem Gebiet einen Bebauungsplan. Dann heißt es immer gucken wie Nachbarn gemacht haben.
    Na gut ich halte mich mal zurück. Anscheinend habe ich zu wenig Ahnung und Erfahrung.
     
  6. #6 audidrive, 06.01.2015
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    @Jan und Julius.....ich habe heute morgen beim zust. Bauamt in der Gemeinde angerufen. Mit dem Ergebnis, dass es keinen Bebauungsplan gibt...(gut) und dem anderen Ergebnis, dass es die Aussage gibt, die Siedlung sei "schützenswert"...nicht denkmalgeschützt. Was das genau bedeutet konnte mir die Dame nicht erzählen. Sie kannte mein Anliegen und hätte daher vielleicht schon mal eine Aussage treffen können, ob das generell erlaubt oder verboten ist. Ihr Hinweis war ( zitter grübel )...beim bauamt anzurufen. Und da kann ( nicht muss ) man gehörig auf die Fr... fliegen. Aussage von dort ( bezogen auf einen anderen Fall): Nur weil bei den anderen das Unrecht nicht geahndet wurde, heisst das nicht das es dadurch rechtens wird, will sagen: Die ha´m nicht gefragt sondern gemacht und damit ist es das. Ich frage, bekomme evtl. eine negative Antwort und muss dann mit dem "gültigen" Recht vorlieb nehmen. Das Bauamt würde nicht den Rückbau der Fassade bei den Nachbarn verlangen. Denen die treu und doof nachfragen würde sie es aber verbieten. Das kann..muss aber nicht passieren. Bloss wenn man da erstmal anruft ist der schlafende Hund schon mal geweckt und ich glaube das meinte Julius mit, genau das nicht zu tun.
     
  7. Jan81

    Jan81

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    Mit schlafenden Hunden ist das nur so. Was wenn du einen Nachbarn hast oder einen anderen Bürger ... dem deine Fassade absolut nicht gefällt, weil es nicht zu Strassenbild passt? Und er ruft dann bei Bauamt an? So ungewöhlich ist das nun auch wieder nicht.
    Nur weil man bei Bauamt anruft und sich informiert, heißt noch lange nciht, dass alle deine Daten erfasst werden und auch überprüft werden! Erst mal informieren. Wenn zufällt dir irgendwer erlaubt, einfach fragen ob er das auch schriftlich geben wurde.
     
Thema: Klinkerriemchen auf WDVS genehmigungspflichtig ?
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