Klage gegen BG ist SOZIALRECHT! Rechtsschutz zahlt

Diskutiere Klage gegen BG ist SOZIALRECHT! Rechtsschutz zahlt im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das wird oft übersehen. Ich sehe derzeit bei den Machenschaften der BG nur mit einer Klage entgegenzutreten. Das wird von Versicherungen...

  1. lerob

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    Das wird oft übersehen.

    Ich sehe derzeit bei den Machenschaften der BG nur mit einer Klage entgegenzutreten.

    Das wird von Versicherungen gerne den Bautätigkeiten zugerechnet und so die Deckung im Streitfall untersagt.

    Das ist falsch.

    Die Beträge und Leistungen unterliegen dem Sozialrecht und die Rechtsschutzversicherung ist Zahlungspflichtig.

    Außerdem ist die BG verpflichtet, nachvollziehbar die Beiträge aufzulisten.
     
  2. #2 fmw6502, 25.02.2010
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    Robert, warum fängst Du schon wieder mit Deinem Haß auf die BG an?
     
  3. Julius

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    Ich sehe da keinen Haß.
    Nur ne wichtige Information.
     
  4. #4 Gast036816, 26.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Berufsgenossenschaft

    moin moin,

    welche gründe kann es geben gegen die berufsgenossenschaft zu klagen, außer dass die nach einem baustellenunfall nicht zahlen?

    freundliche grüße aus berlin
     
  5. #5 wasweissich, 26.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    rolf ,
    .........vielleicht , wenn mann sich beim betuppen erwischen lässt..........
     
  6. #6 Gast036816, 26.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    beschei..erle

    heißt das, lerob macht hier einen auf beschei..erle und will allen weis machen, das die rechtsschutzversicherung dies auch noch deckt?

    Spannendes thema.

    freundliche grüße aus berlin
     
  7. #7 wasweissich, 26.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ob das das heist wwi , war nur ein gedanke , aber einer der so heftig um sich schlägt ..........

    und wie so oft , das war schon so als ich kam , das war ich nicht , ich kann nichts dafür , die anderen sind schuld .........
     
  8. Julius

    Julius

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    Warum stellt Ihr Euch so dumm?
    In Euren Anmerkungen ist mindestens so viel Tendenz wie im Ursprungsbeitrag...

    Klagen muß man z.B. dann, wenn ein unkorrekter Bescheid ergeht, die BG Bau den Widerspruch ablehnt und man sich das nicht gefallenlassen will!
    Beispiel (fadenscheiniger Ablehnungsbescheid) hatten wir erst kürzlich hier im Forum.
     
  9. #9 Gast036816, 27.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bg

    1. weil es nicht abgesprochen ist.

    2. Tendenzen sind bei solchen beiträgen immer erkennbar.

    3. Bauherrn mit eigenleistung habe ich immer empfohlen rechtzeitig vorher alles anzumelden, vor allen dingen realistisch, es gab nie probleme. Schwierigkeiten gibt es immer bei nachträglichen prüfungen, wenn die bg nachträglich alles einschätzt und zulangt. Dann kann ich nur zahlen oder klagen, am ende wird auch noch die juristerei bezahlt. Nachträglich den nachweis zu führen, ist immer schwieriger und teurer.

    4. wenn die bg bei prüfung und einschätzung der baustelle auch noch hohe unfallträchtige zustände feststellt, gibt es einen aufschlag - zulage zum beitrag.

    5. im ernstfall - nach einem unfall - wird es noch schwieriger mit der bg, wenn ein unfallträchtiger zustand der baustelle festgestellt wird.

    freundliche grüße aus berlin
     
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