Keller ausgehoben und Durchbruch ohne Baugenehmigung

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  1. Jessi

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    Hallo liebes Forum! :)

    Ich habe ein kleines Problem mit dem Bauamt :boxing

    Ich habe ein kleines Zechenhaus, welches ich mit meinem Vater zusammen am kernsanieren bin. Fußbodenheizung legen, Dach ausbauen usw.

    Jetzt kam es wohl so, dass mich ein Nachbar angeschissen hat, weil ich den Keller ausgehoben habe.
    Daraufhin kam das Bauamt zwei mal vorbei und hat die Höhe im Keller gemessen.
    In dem darauffolgenden Schreiben des Bauamts steht, ich dürfe das Haus nicht mehr nutzen, weil der Keller zu tief wäre und ich von einem Statiker einen Standsicherheitsnachweis bräuchte, sowie im Erdgeschoß einen Durchbruch vom Wohnzimmer in die Küche gemacht habe in einer tragenden Wand und dafür keine Baugenehmigung hatte.
    Dabei wird auf §60 und §12 BauO NRW hingewiesen. Der Keller wäre mit 2,175m zu hoch, erlaubt wären nur 2,155m.

    Ich hatte mich hierfür aber vorher bei der Bau- und Planungsberatung des Bauamts beraten lassen und diese sagten mir, dass für den Durchbruch keine Baugenehmigung notwendig ist, da dieser unter 2m ist.
    Sowie für den Keller kein Standsicherheitsnachweis notwendig ist, da ich nicht unter das bestehende Mauerwerk gegraben habe.
    Man konnte sogar ringsum noch sehen, dass ich nicht das Mauerwerk umgraben habe. Dennoch behauptet der Sachbearbeiter, man hätte das nicht sehen können :irre

    Auf telefonische Nachfrage hin bei der Dame, welche mir das Schreiben zukommen ließ, sagte mir diese nur, dass ich auf jeden Fall einen Statiker benötige.
    Ich bin nun verwirrt und weiß nicht, was ich machen soll :confused:
    Die haben mir bei der Beratung ja gesagt, ich brauche das nicht.

    Und wer kommt für die Kosten für den Statiker und alles auf? Falls sich herausstellt, dass das Bauamt im Unrecht ist, bekomm ich das Geld dann wieder?
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 04.09.2019
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    Du kommst für die Kosten auf, es sei denn es wird im Nachhinein gerichtlich entschieden, dass diese Forderung der Bauaufsichtsbehörde unverhältnismäßig war. Was ich allerdings nicht glaube. Die Standsicherheit muss auch bei einer Kellervertiefung nachgewiesen werden. Schließlich steigt der Erddruck auf das Mauerwerk mit zunehmender Tiefe. Heißt ja nicht, dass das nicht nachgewiesen werden kann, aber es muss formell gemacht werden. Wenn Du der Meinung bist, dass eine Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig ist, musst du gegen den Bescheid klagen.
     
    simon84 und Fred Astair gefällt das.
  3. Jessi

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    Huhu, ich wollte mal nachberichten, was nun alles passiert ist. Vielleicht hilft das ja anderen mal irgendwann :)
    Hab das alles über einen Anwalt laufen lassen und dieser hat dann einen Statiker und Architekten beauftragt.
    Der Statiker hat gesagt, dass ich im Keller ringsum am Boden verzinkte L-Profile anbringen muss und diese dann mit Spezialkleber in die Wand kleben muss, sodass ein Hochdrücken des Bodens vermieden wird. Der Architekt hingegen meinte, das wäre totaler Quatsch und das bei Hochwasser schon längst was hätte passieren müssen, da ich den Keller ja schon vor 4 Jahren ausgehoben und neu gegossen hatte. Die Baumaßnahme diene wohl nur dazu, dass das Bauamt Ruhe gibt.
    Jedenfalls wurde alles so ausgeführt und habe dann auch die Bauabnahme bekommen. Ingesamt hat mich der Spaß knappe 8000€ gekostet...
    Wenigstens weiß ich jetzt auch, welcher Nachbar es war. Es ist mein direkter Nachbar, welcher sein Haus in einer falsche Farbe gestrichen hat und den Zaun ohne Erlaubnis gebaut hat ;)

    Nächste Problem steht leider schon an, wie man auf dem Bild sieht :/
    Ich mach dafür einen neuen Thread auf.
     

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  4. #4 Andreas Teich, 16.06.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Wie war denn der ursprüngliche Kellerboden mit der Wand verankert?
    Die wurden früher üblicherweise nur zwischen die Wände gegossen.
    Wie wurde die Armierung und Verankerung des Bodens durchgeführt?
    Hast du Bilder und Angaben des Statikers?
    Ggf mailen- ich bin ja auch zeitweise in NRW, falls sich mal ähnliche Fragen ergeben sollten.
    Eine Abweichung von 2 cm Kellerhöhe ist doch im Toleranzbereich und hätte zB durch Fliesenboden ausgeglichen werden können.
     
Thema: Keller ausgehoben und Durchbruch ohne Baugenehmigung
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