Kachelofen Nutzungssondergenehmigung

Diskutiere Kachelofen Nutzungssondergenehmigung im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo Miteinander, mein Mann und ich haben diese Woche ein Haus besichtigt in dessen Wohnzimmer ein wunderschöner großer gekachelter Kaminofen aus...

  1. #1 Celtic62, 01.09.2024
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    Hallo Miteinander,
    mein Mann und ich haben diese Woche ein Haus besichtigt in dessen Wohnzimmer ein wunderschöner großer
    gekachelter Kaminofen aus dem Baujahr 1987 steht.
    Nun liest man ja derzeitig sehr viel über Stilllegungen von Kaminöfen und unsere erste Frage an die Maklerin war,
    wie es sich hier mit dem Kaminofen verhält. Laut ihrer Aussage hat der Eigentümer des Hauses eine Nutzungssondergenehmigung und darf diesen Kamin 15 mal im Jahr benutzen.
    Nun ist dieses Haus seit etwa 2-3 Jahren unbewohnt/leerstehend und wir fragen uns ob das so stimmen kann. Kann jemand von Euch uns da vielleicht was zu sagen ???

    Herzlichen Dank im Voraus

    Celtic 62
     
  2. #2 simon84, 01.09.2024
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    Lasst euch die entsprechende Aussage vom zuständigen Schornsteinfegermeister bestätigen
    Ggf gibt es auch ein Dokument dazu ?
     
  3. #3 GreatScott83, 01.09.2024
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    Vom Fach bin ich nicht, aber ich kenne eine Sondernutzungsgenehmigung zufällig im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit, nicht mit Emissionswerten. Die damaligen Nachbarn meiner Schwiegereltern haben einen schönen, dichten Baumbestand gefällt der zwischen den beiden Grundstücken war. Ergebnis war, dass der Rauch vom Kachelofen nun massiv stört (war davor 15 Jahre kein Problem). Ich bekomm den genauen Wortlaut nicht mehr zusammen, auf jeden Fall wurde die Nutzung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen in bestimmten Monaten begrenzt.

    Darüber hinaus lässt sich so ein Kachelofen auch modernisieren. Im neuen Haus der Schwiegereltern hat der Vermieter den (bereits stillgelegten) Kachelofen neu machen lassen. Neuer Einsatz und Partikelfilter. Waren irgendwas zwischen 2.000 und 3.000 Euro.

    Ansonsten: Der zuständige Bezirksschornsteinfeger sollte da Auskunftsfähig sein, wie simon bereits schrieb.
     
  4. #4 nordanney, 01.09.2024
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    Offener Kaminoffen oder geschlossen? Für offen gibt es per se die gesetzliche "Sonderregelung" des gelegentlichen Nutzens (8x pro Monat für je fünf Stunden gem. Rechtsprechung).
     
  5. #5 Celtic62, 01.09.2024
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    Der Kaminofen ist nicht offen. An der Seite sind zwei verzierte gusseiserne Türen, hier wird das Holz eingelegt.
     
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