Hilfe!!! Baufinanzierung

Diskutiere Hilfe!!! Baufinanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo bin neu dabei, kann mir jemand weiterhelfen? Habe 2002 bei der Sparda Bank einen Kredit von 109.000 Euro für eine gebrauchte Wohnung...

  1. #1 Markus Wolff, 02.11.2008
    Markus Wolff

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    Hallo bin neu dabei, kann mir jemand weiterhelfen?
    Habe 2002 bei der Sparda Bank einen Kredit von 109.000 Euro für eine gebrauchte Wohnung erhalten.
    Die Grundschuld von 109.000 Euro wurden im Grundbuch eingetragen.
    Die Restschuld beträgt zur Zeit 50.000 Euro.

    Jetzt meine Frage:

    Man hört da einiges dass Banken Baukredite an ausländische Investitoren verkaufen können.
    Hat da jemand von Ihnen Ahnung, ob die Banken die Kredite ohne Kenntnisnahme des Kreditnehmers einen Verkauf tätigen dürfen/können???
    Die momentane Finanzkrise beunruhigt mich, sollte der Kredit tatsächlich ohne mein Einverständnis verkauft werden, werden meine Rückzahlungen nicht mehr berücksichtigt und ich muss die vertragliche Summe von 109.000 Euro zurückzahlen.

    Vorab vielen Dank
     
  2. #2 Hendrik42, 02.11.2008
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    Ehrlich gesagt, weiß ich gerade nicht ob die das entsprechende Gesetz jetzt schon fertig gemacht haben oder nicht.

    Aber frag doch einfach Deine Bank, ob es für sie ok ist, den Grundschuld-Eintrag zu ändern. Die sollen Dir einfach eine Erklärung schicken, dass nur noch eine Absicherung von 50.000 notwendig ist. Im schlimmsten Fall kostet das ein-zweihundert Euro. Den Schrieb kannst Du Dir dann hinlegen oder gleich zum Notar gehen und den Grundbuch Eintrag ändern, das kostet dann nochmal hundertumpfunduffzich Euro.

    Es gibt Leute, die sagen, das ist verschwendetes Geld, schließlich kann man ja seine Bank auf Schadensersatz verklagen, nachdem einem das Haus unter dem Hintern wegversteigert worden ist.

    Muss jeder selber Wissen, in meiner Familie haben ein paar Leute das Geld ausgegeben, andere nicht.

    Gruß, Hendrik
     
  3. #3 Markus Wolff, 02.11.2008
    Markus Wolff

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Bemüht sich der Staat ein Gesetz für solche Fälle zu machen, betrifft es dann auch Kredite die schon älter sind, oder nur die ab Dato ?
     
  4. R.B.

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    Warum wurden mehrere threads eröffnet? JEtzt weiß man nicht wo man antworten soll.

    Hier meine Antwort aus Deinem anderen thread.

    Mal sehen ob sich jemand erbarmt und den anderen Faden wieder löscht.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Markus Wolff, 02.11.2008
    Markus Wolff

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    Sorry, bin neu im Forum, habe gedacht wenn ich das Thema in verschiedene Bereiche reinstelle gibt es mehrere Möglichkeiten eine Antwort darauf zu bekommen.
     
  6. R.B.

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    Die Frage passt an sich besser zu Baufinanzierung, ist aber egal. Mal sehen vielleicht kriegen wir den Faden verschoben und dann den alten gelöscht.

    Ein´s ist aber sicher, Deine Fragen werden bestmöglich beantwortet. Also keine Sorge. Du verpaßt nichts. :biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Markus Wolff, 02.11.2008
    Markus Wolff

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    Wie soll ich das Thema verschieben und das auf Bauvertrag dann löschen ???
     
  8. Jonny

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    Jetzt ist's aber gut! :D

    Fröhliches Weiterdiskutieren.

    :winken
    Jonny
     
  9. #9 Markus Wolff, 02.11.2008
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    Vielen Dank für das Verschieben.

    MfG Markus
     
  10. #10 Markus Wolff, 02.11.2008
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    Wie lösch ich das Geschlossene Thema ???
     
  11. R.B.

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    Siehste, klappt doch..:D

    Also, wie oben schon geschrieben, würde ich die Grundschuld anpassen. Das ist problemlos möglich. Details findest Du in Deinem Kreditvertrag. Die Bank kann diese Anpassung nicht verweigern solange die Restschuld niedriger liegt als die aktuelle Grundschuldeintragung. Die Kosten (siehe Hendrik42) dafür bleiben bei Dir hängen.

    Ich kann nur sagen, rede mit Deiner Bank. Du bist nicht der erste der mit solchen Fragen kommt.

    Gruß
    Ralf
     
  12. PeterB

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    Auch bei einem verkauften Kredit kann nur die Restschuld eingefordert werden !
    Der Käufer hat keinerlei Anrecht auf die bereits getilgte Summe !
    Also immer schön Kontoauszüge des Kredits aufbewahren, um das beweisen zu können.
    Die Grundschuld ist nur in Höhe des Kreditausfalls heranziehbar.
    So hat mir das ein erfahrener Finanzer erklärt.
     
  13. R.B.

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    Im Prinzip schon richtig, doch was glaubst Du wie schnell man aus den o.g. 50T€ Restschuld eine Restschuld von 70T€ oder 100T€ machen kann. Es gibt Banken die sind da recht kreativ.:D

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Markus Wolff, 03.11.2008
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    Ich möchte Ihnen zwischendurch mal danken für Eure Hilfe.

    Es würde mich freuen wenn ich noch weitere Antworten und Tips erhalte.
     
  15. meak07

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    ???

    Hallo,

    bitte mal erläutern. Wie soll das denn funktionieren?
    Habe bis auf 1 Eigenheimzulage (kommt 2009) alles zurückgezahlt, Grundschuld ist aber in voller Höhe noch eingetragen, daß wäre ja ... mhm...

    Gruß Andreas
     
  16. ErWi

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    Es ist (oder war zumindest bis vor Kurzem) tatsächlich so, daß der "Käufer" des Kredits erstmal den Anspruch auf die volle Grundschuld geltend machen kann. Wieviel von dem Darlehen noch offen ist, ist dafür erstmal nicht relevant. Natürlich bekommt der Schuldner nach einem Prozeß Recht, aber bis dahin ist die Immobilie bereits versteigert und die Heuschrecke" hat sich wieder aus dem Staub gemacht. So ist zumindest mein Kentnisstand.
    Ich würde die Grundschuld anpassen lassen...
     
  17. #17 Markus Wolff, 03.11.2008
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    Habe erfahren das eine Bauspaarkasse eine Kreditfinanzierung nicht Verkaufen darf, hat da jemand Erfahrung damit?
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Wenn keine oder nur noch eine kleine Restschuld übrig ist, ist das kein Thema. Da würde ich mir keine Sorgen machen, aber auch darauf achten, daß keine neuen Verbindlichkeiten aufgebaut werden. Ich möchte auch nicht behaupten, daß alle Banken schlecht sind oder ihre Kreditnehmer über den Tisch ziehen wollen. Auch hier gilt, eine Bank hat normalerweise keinen Grund eine Kuh zu schlachten die noch Milch gibt.

    Ansonsten ist die Strategie ganz einfach.

    1. Grund suchen den Kredit zu kündigen
    2. Kreditnehmer in Verzug bringen
    Der Rest erledigt sich quasi von alleine.

    Interessant wird´s beispielsweise wenn eine Anschlußfinanzierung ansteht. Da könnte man Sicherheiten neu bewerten, eine Verstärkung der Sicherheiten fordern usw. Auch Eigenauskunft, Rating wären Stichworte die man nicht vergessen sollte.

    Aber noch einmal, das sind Ausnahmen.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 Micha123, 03.11.2008
    Micha123

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    Sparda

    Hallo,

    die Sparda als genossenschaftsbank verkauft nichts. Wenn zwei Sparda-Banken fusionieren würden bleibt das trotzdem nur unter anderem Namen in Hause...
    So zumindest die bisherige Regelung.

    Grüße

    Micha123
     
  20. #20 baufibemu, 05.11.2008
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    Soweit mir bekannt ist, ist und wahr es nie möglich eine höhere Schuld, als die tatsächliche einzufordern, sofern die Grundschuld mit einer Zweckerklärung verbunden ist. Und das ist bei allen Immobiliendarlehen so.
    Also Deine Sicherheit ist die Zweckerklärung, die Du zusammen mit den Grundschuldbestellungsunterlagen bekommen hast. Diese verbindet die Grundschuld, egal in welcher Höhe, mit dem Darlehen. Als Sicherheit steht zwar weiterhin die volle Grundschuld. Das bedeutet aber nicht, das immer der volle Betrag eingetrieben werden kann, sondern nur die jeweilige Restschuld plus Zinsen aus dem in der Zweckerklärung angegebenen Darlehen.
    Da ändert auch das neue Gesetz nix. Das war schon immer so.

    Beste Grüße
     
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