Hausübergabe Protokoll / Tipps und Tricks

Diskutiere Hausübergabe Protokoll / Tipps und Tricks im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag, ich habe ein Einfamilienhaus erworben und demnächst steht die sogenannte Schlüsselübergabe an. Grundsätzlich gilt der Grundsatz, das...

  1. #1 esriecht, 30.03.2025
    esriecht

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    Guten Tag,

    ich habe ein Einfamilienhaus erworben und demnächst steht die sogenannte Schlüsselübergabe an.

    Grundsätzlich gilt der Grundsatz, das Haus gekauft zu haben, wie gesehen.

    Wie aber verhält man sich bei einem solchen Übergabetermin richtig?

    Prüft man alle Geräte auf Funktion oder ist das nicht üblich? Ich denke dabei an die Gasheizung, Spülmaschine und Backofen? Denn ich gehe davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt diese Gegenstände in Ordnung sein sollten?

    Prüft man ggf. Fenster und Türen auf Funktion, mir ist jede Erfahrung Willkommen.

    Freue mich auf Rückmeldungen.

    Gruß
    esriecht
     
  2. #2 Holzhaus61, 30.03.2025
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    Altbau, also gebraucht? oder neu?

    Was steht im Kaufvertrag?
     
  3. #3 esriecht, 30.03.2025
    esriecht

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    Es handelt sich um ein Haus, BJ 2000.
     
  4. #4 nordanney, 30.03.2025
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    Korrekt, außer im KV ist etwas anderes festgehalten.
    Wichtiger sind die Themen:
    - Gaszähler
    - Stromzähler
    - Wasserzähler

    Funktion Wasser/Strom/Heizung so weit wie möglich testen (gerade im Sommer die Heizung zu testen wird schwer). Schauen, ob es irgendwo "echte" Schäden gibt, die vorher nicht da waren (Wasserschaden, plötzliche Risse bis zur Außenfassade o.ä.).

    Ansonsten gilt, dass gekauft wie gesehen.
     
  5. #5 Kriminelle, 30.03.2025
    Kriminelle

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    Gebrauchtimmobilie von privat oder Neubau vom Bauträger?

    (Ich gehe mal bei den Antworten von einer Gebrauchtimmobilie aus - ist naheliegender)

    Freundlich. Man kann und sollte ein Übergabeprotokoll machen. Ist aber keine Pflicht.

    Genau, so ist es. Es ist jetzt quasi zu spät, auf Mängel hinzuweisen, die auch schon vorher da waren. Wenn Du nicht weißt, ob dies und das schon fehlte oder einen Mangel hatte, ist man in der Beweispflicht, wenn man bemängeln will. Letztendlich übt man sich aber in Toleranz, je älter das Haus ist.
    Macken und Gebrauchsspuren, die das Alter des Hauses widerspiegeln und schon bei der Besichtigung da waren, Fenster und Türen sollten den Zustand aufweisen, wie sie bei der Besichtigung hatte. Sie müssen vom Eigentümer nicht generalüberholt, noch poliert zu werden.

    Das zb hätte man wohl bei der Hausbesichtigung machen sollen. Warum sollte der Zustand jetzt ein anderer sein als bei der Besichtigung?
    Das ist nicht üblich, da man nicht wegen eines Gerätes eine Immobilie kauft. Auch wenn das nicht der Fall sein sollte, und man sich freut, endlich eine Mikrowelle zu besitzen, kann es sein, dass sie zwischenzeitlich den Geist aufgegeben hat. Auch das Vorhandensein von Bedienungsanleitungen ist Glückssache und kein Muss, dass der vorherige Eigentümer so etwas aufbewahrt hat.
    Nach meiner Meinung steht es nicht im Verhältnis zum Verkaufspreis, so etwas zu bemängeln.
    Anders verhält es sich ggf, wenn man sich darauf geeinigt hat, dass man aus dem Verkaufspreis alle beweglichen Teile herausgerechnet hat. Es ist nicht unüblich, Markisen, Küchen, Badschränke und Gartenhütte privat und gesondert abzukaufen, um die Grunderwerbsteuer zu verringern.

    Was die Gasheizung betrifft, würde ich allerdings auch davon ausgehen, dass sie intakt ist. Da hätte der Eigentümer meines Wissens auch eine Informationspflicht. Allerdings würde man das ja schnell merken, wenn das Haus unterkühlt ist.

    Stell fest, dass das Haus besenrein ist, wie im Vertrag genannt. Ins Übergabeprotokoll gehören die Verbrauchszählerstände wie Wasser und Gas, ggf. Rechnungen der letzten Inspektion oder/und Kündigungen von Verträgen. Alles andere ist Nice-to-Have, da zeigt es sich, ob man einen guten Kontakt zum Verkäufer gehalten hat. Denn der Verkäufer kann, muss aber keine Bedienungsanleitungen vorhalten.
     
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