Haus vermutlich zu hoch

Diskutiere Haus vermutlich zu hoch im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich brauche dringend euren Rat. aktuell wurde mein Keller gestellt. Ein paar Tage bevor die Kellerbodenplatte gegossen wurde...

  1. #1 Micha85, 07.10.2016
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    Hallo zusammen,

    Ich brauche dringend euren Rat.
    aktuell wurde mein Keller gestellt. Ein paar Tage bevor die Kellerbodenplatte gegossen wurde habe ich einen Planungsfehler gedeckt.
    Die 10cm Dämmung unter der Bodenplatte wurde vergessen bei den Tiefbauarbeiten mit einzuplanen.
    Jetzt würde das Haus sozusagen 10cm höher stehen als sonst und somit auch 10cm Höher als im Bebauungsplan zulässig.
    Der Kellerbauer wusste bereits von dem Problem und wollte angeblich was an der Kiesschicht und danach an der Bodenplatte ausgebessert damit das Haus nur noch ca 5 cm höher steht als erlaubt, was dann angeblich in der Toleranz wär.
    Der Keller steht jetzt und habe irgendwie ein mulmiges Gefühl.
    Was würdet ihr machen? Einfach so lassen oder sofort zurückbauen und ausbessern? Wobei zweites würde ich wahrscheinlich nicht verkraften.
    Habe nur Angst von einem Rückbau wenn das Haus fertig ist und es jemanden auffällt.

    Gruß
    Michi
     
  2. Yilmaz

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    Spätestens bei der Gebäudeendvermwssung wird man die Höhe einmessen und dem Katasteramt mitteilen. Bei 5 cm haben Sie nicht zu befürchten. Rückbau ist Quatsch...
     
  3. #3 Micha85, 07.10.2016
    Micha85

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    Danke für deine Antwort.
    Wann wird die Höhe vermessen? Also zu welchem Zeitpunkt?
     
  4. Yilmaz

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    Nach fertigstellung. Sie müssen den Vermesser beauftragen.
     
  5. #5 Bauen mit Kopf, 07.10.2016
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    Bauleiter sein, heißt Fuchs sein ;)
    Guten Abend :)

    schön wenn die Sache geklärt ist, wobei ich jedoch daran interessiert gewesen wäre, was der "Kellerbauer"=Rohbauer? an der Bodenplatte gemacht hätte--> womöglich Betondeckung der BP an Ober- und Unterseite auf ein unzulässiges Minimum verringer? eieiei
     
  6. #6 Corinna72, 08.10.2016
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    Wenn das Haus fertig ist und dann jemandem die 5cm auffallen würde das hier in München schon Ärger geben.
    Ich kenne einen GU, der wegen 4cm Haus zu hoch das gesamte Grundstück höher aufschütten musste. Eigentlich Quatsch, denn das Haus wird dadurch keinen mm niedriger, aber so ließ sich das lösen.
    Hier werden Abweichungen nur bis 3cm geduldet.
    Früher war es ja durchaus üblich, im DG einfach eine Steinreihe mehr zu mauern als genehmigt, damit man im Dach mehr Platz hat. Das kann aber heutzutage zu gewaltigem Ärger führen. Ich kenne einen Bauherren in der Umgebung von Landshut, der dann vor die Wahl gestellt wurde, Rückbau oder € 3000.- Strafe. Er hat zähneknirschend gezahlt.
     
  7. #7 Micha85, 09.10.2016
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    Was der Rohbauer an der Bodenplatte gemacht hat weiß ich noch nicht. Habe aber mal nachgemessen und die Dicke der Bodenplatte ist wie sie sein soll 25cm.

    Mir lässt das ganze aber immer noch keine Ruhe vorallem weil ich ja ne DHH baue. Der Nachbar baut die nächsten Jahre an. Spätestens da würde es auffallen und Ärger geben. Geldstrafe kann ich verkraften. Nur ein Rückbau wäre der Supergau.

    Ich lasse erstmal die Höhe des Kellers vermessen und dann schaue ich weiter...
     
  8. Yilmaz

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    Micha, mach dir keine unnötige sorgen. Dein DH partner wird seine höhe anpassen. Zum Rückbau wird nicht kommen. Auch bei 10 cm höhenüberschreitung.
     
  9. #9 Andybaut, 10.10.2016
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    Hallo Micha85,

    ich würde an deiner Stelle nicht die Probleme von anderen Leuten zu meinem eigenen machen.
    Wenn es nicht deine Schuld ist, dann geh einfach zum Baurechtsamt und melde die Sache.

    Wenn das Baurechtsamt ein Problem hat, wird es zum Problem des Kellerbauers und nicht zu deinem.
    Wenn irgendwann in zig Jahren aber ein findiger Nachbar deine 10cm entdeckt, wird der keiner mehr glauben,
    dass du es nicht verschuldest hast.

    Von einer Toleranz von 5cm habe ich noch nie gehört, wobei Häuser ohnehin sehr selten zurückgebaut werden, wenn diese
    ein wenig zu hoch sind. Hier siegt bei den Ämtern meisst auch das Entgegenkommen gegenüber dem Bürger.
    Solche Horrorfälle wie sie manchmal im Fernsehen kommen passieren immer dann, wenn sich Amt und Bauherr
    schon richtig fies in die Wolle bekommen haben und der Bauherr seine Schuld nicht eingestehen will.

    Dein Gebäude wird irgendwann aufgemessen, dabei werden jedoch keine Höhen aufgenommen, sondern nur die Gebäudeecken.
    Komisch zwar, ist aber so. Daher kann man aus dem Katasterplan auch keine First und Traufhöhen ablesen.
    (So zumindest Baden-Württemberg).
    Hier würdest du also, zumindest in Baden-Württemberg, nicht auffliegen.

    Aber nochmal, ganz wichtig:
    Wenn andere einen Fehler machen bei deinem Bau, ist das zuerst deren Problem und nicht deines.
    Du solltest am Ende des Tages immer ruhig schlafen können :sleeping
     
  10. #10 Micha85, 11.10.2016
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    @Andybaut

    grundsätzlich hast du Recht. Hab ja den Fehler nicht begangen.
    Letztendlich leide ich dann doch drunter.
    In diesem Stadium gibts vermutlich einen Baustopp und wenns blöd läuft werde ich mich rumstreiten müssen und kann noch ne Ewigkeit auf mein Häusle warten.
    Das kann ich nicht gebrauchen.
     
  11. KyleFL

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    Baustopp wird es deswegen sicher nicht geben.
    10cm sind jetzt nicht die Welt und wenn der Kellerbauer vor dem Verlegen der Dämmplatten die Kiesschicht an der Stelle etwas dünner gemacht hat, dann sollte die Höhe sogar wieder in etwa passen.
    Das Schlimmste was tatsächlich passieren könnte, ist, dass du das Gelände um dein Haus um 10cm auffüllen müßtest um die Höhe einzuhalten. Ich glaube aber nicht, dass es soweit kommt. Normalerweise wird wegen so einer Kleinigkeit da kein großer Aufriss gemacht (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel).


    Cu KyleFL
     
  12. #12 Corinna72, 13.10.2016
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    Also wer es genau wissen will: in der Gemeinde Puchheim kam ein GU 4cm höher raus, als genehmigt.
    Niemand hat das gemerkt, er selber auch nicht. Niemand hat es beanstandet.
    Aber dann kam ein Konkurrekt, hat nachgemessen, Anzeige erstattet.
    Dann musste der GU das gesamte Grundstück um 4cm aufschütten.
    Bei diesem Vorfall wurde ihm auch gesagt, bis 3 cm hätten sie es hingenommen.
     
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