Hang zum Nachbargrundstück abflachen lassen

Diskutiere Hang zum Nachbargrundstück abflachen lassen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Forum, in unserem Neubaugebiet auf dem Flachland verläuft die Straße ca. 80 cm über der ursprünglichen Geländeoberfläche. Alle...

  1. #1 Wildparker, 04.06.2013
    Wildparker

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    Hallo Forum,

    in unserem Neubaugebiet auf dem Flachland verläuft die Straße ca. 80 cm über der ursprünglichen Geländeoberfläche. Alle Grundstücke und Gärten werden auf ungefähr diese Höhe aufgeschüttet. Auf dem einen Nachbargrundstück wird der Besitzer jedoch die nächsten 10 Jahre höchstwahrscheinlich nicht bauen. Das heißt, dieses Grundstück wird auch nicht aufgeschüttet und ich muss mich um den Höhenunterschied kümmern.
    Nach meiner Vorstellung wäre es die einfachste und konstengünstigste Möglichkeit, das Gelände einfach auf dem Nachbargrundstück im ca. 45°-Winkel abflachen zu lassen. Der Besitzer hätte damit kein Problem.
    Nun meine Frage: Spricht aus rein technischer Sicht etwas gegen diese Abflachung? Wenn der Hang bewachsen ist, dürfte ja keine Erosion durch Regen oder Gartenbewässerung zu befürchten sein? Wo wären die Vorteile, wenn ich den Höhenunterschied mit einer Mauer gestalte?
     
  2. #2 wasweissich, 05.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    irgendein baustoffhändler hätte spass
     
  3. Taipan

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    Ich gebe wwi recht. Der Baustoffhändler und der Tiebauer würden vor lachen nicht in den Schlaf komen. Schau in dein Baugrundgutachten bzw. rufe den Bugrundgutachter an un bringe in Erfahrung, was der optimale Böschungswinkel für euren dort anliegenden Boden ist. Dann Mache mit dem Nachbarn einen Vertrag, dass und vieviel Du auf seinem Grundstück aufschütten darfst und lass vom Tiefbauer den vorhandenen Dreck verteilen. Er weiss auch, wie er die Oberfläche so gestaltet, dass bis der sofort eingesähte Rasen oder w.w.i. angegangen und hangsichernd wirkt, die Böschung nicht abgeht. (mal davon ausgegangen, dass das Scheisswetter nun vorübergezogen ist ... hier sind seit jahrhunderten bewachsene Böschungen abgegangen).
     
  4. #4 ralph12345, 12.06.2013
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    Ihr lacht. Wir sind in der selben Situation. Wir haben hinten 20cm 45° Böschung. Wild bewachsen, da erodiert nix. Der eine Nachbar der unbebauten Wiese hat kräftigst aufgeschüttet und zur Wiese hin 1m Höhendifferenz mit L-Steinen abgefangen. Und wir dürfen drauf gucken... Bin gespannt, ob er einzäunt, wenn da im Herbst Nachwuchs kommt :D

    Als Eigentümer würde ich da wegen Grenzbebauung auf 30m Länge einschreiten...
     
  5. #5 Bautzen, 16.06.2013
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    Wie willste da einschreiten? Jeder darf sein Grundstück "ortsüblich" einfrieden.
    Das musst du akzeptieren.
     
  6. #6 ralph12345, 17.06.2013
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    Keine Ahnung, aber posten...
    Stützmauer ist keine Einfriedung. Als Einfriedung wären hier nur Hecken erlaubt oder Drahtzaun. (B-Plan). Stützmauern an der Grenze wären zulässig bis zu einer Höhe von 1,5m glaub ich. Das soll wohl eine Terassierung bei vorhandenem Geländegefälle ermögilchen.
    Aber:
    Aufschüttungen bedürfen ab einer gewissen Menge der Genehmigung durch das Bauamt. (in SH: alles >30m^3). Im Konkreten Fall dürften es so an die 300m^3 sein. Grob geschätzt.
     
  7. #7 Bautzen, 17.06.2013
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    Hallo,
    bei uns sind Einfriedungen und Stützmauern mit 2 Meter Höhe erlaubt.
     
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  1. bebauungsplan pflanzring

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