Hammergrundstück / Hinterliegergrundstück

Diskutiere Hammergrundstück / Hinterliegergrundstück im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich benötige Rat zu folgendem Sachverhalt: Meine Frau und ich stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks, welches real geteilt...

  1. #1 TrickysDH, 29.06.2021
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    Hallo Zusammen,

    ich benötige Rat zu folgendem Sachverhalt:

    Meine Frau und ich stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks, welches real geteilt werden soll und anschließend mit jeweils einer Doppelhaushälfte bebaut werden soll. Das Grundstück ist rechteckig (siehe Bild anbei), rund 700 qm groß und hat eine Geschossflächenzahl von 0.6 - somit rund 420 QM Geschossfläche.

    Der einzige Straßenzugang des Grundstücks erfolgt über die Westseite und dies führt dazu, dass das Ostgrundstück (welches wir selber nutzen wollen) keinen Straßenzugang hat.

    Unsere präferierte Teilung wäre das Grundstück in 3 Grundstücksteile aufzuteilen: Eine Zufahrt am Nordrand des Grundstücks, welche beiden Partien gehören soll und darunter 2 Grundstücke für die DHH nebeneinander. Wie verhält es sich mit Geschossflächenzahl in einem solchen Fall? Wird die 0.6 nach der Teilung für jedes Grundstück separat berechnet? Verlieren wir somit die Quadratmeter des Gemeinschaftsgrundstück und dürfen nach der Teilung weniger Geschossfläche realisieren? Bei 50 QM Gemeinschaftsfläche nur noch 390 QM Geschlossflächenzahl (650*0,6) oder dürfen wir weiterhin die 700 QM für die Geschossfläche heranziehen (420 qm)?

    Als Alternative sehen wir nur die Teilung des Grundstücks in 2 Teile mit Dienstbarkeiten für das Hinterliegergrundstück, da ich hier keine QM für die Gemeinschaftsfläche verlieren würde. Mir wäre jedoch der Zugang über die Gemeinschaftsfläche lieber als über eine Dienstbarkeit, da mir das rechtlich sicherer erscheint.

    Was meint Ihr? Stimmen meine Überlegung? Gibt es noch weitere Lösungen?

    Vielen Dank euch!
     

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  2. #2 simon84, 29.06.2021
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    ggf WEG Teilung ?
     
  3. #3 JohnBirlo, 29.06.2021
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    Gibts einen Bebauungsplan oder wie kommts zur GFZ? Bei sowas was ihr vorhabt gibts bestimmt auch die Möglichkeit leicht von der GFZ abzuweichen. Im übrigen reichen euch 200qm Wohnfläche nicht?
     
  4. #4 TrickysDH, 29.06.2021
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    Eine Teilung nach WEG ist mMn nur eine Notfalllösung. Da eine Realteilung möglich ist möchte ich diese aus umsetzen.

    Ja, die GFZ kommt aus dem Bebauungsplan. 200QM reichen uns locker. Das Problem ist eher, dass wir den hinteren Platz gerne etwas größer schneiden würden (weil wir mehr Garten wollen) und dann wäre die vordere noch kleiner und hätte nur noch so ca 175 QM. Wenn hier noch die Wände etc abgehen wird die Wohnfläche schon deutlich kleiner. Vor allem wenn man eben normalerweise 420 QM zur Verfügung hätte…
    Vorwiegend geht es mir um die Frage: wird für jedes Grundstück künftig die GFZ separat ermittelt oder kann man eben die Gemeinschaftsfläche auf die anderen 2 Grundstücke umlegen und hat somit die gleichen QM wie ohne Teilung.
     
  5. #5 simon84, 29.06.2021
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    GFZ wird für jedes Grundstück ermittelt, wie sollte es auch anders sein ?

    @Dimeto
     
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  6. Dimeto

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    Alle Antworten vorbehaltlich ungewöhnlicher BPlan-Festsetzungen
    Ja.
    Ja.
    Ja.
    Nein.
    Der Schein trügt. Ein grundbuchlich gesichertes Recht mit detailliertem Vertrag zur Herstellung, Instandhaltung und Kostenübernahme der Verkehrsflächeund öffentlich-rechtlicher Baulast ist so sicher wie Miteigentum.
    Ich bevorzugte eine klarere Trennung, indem der Vorderlieger einen direkten Straßenzugang erhielte und mit der Zufahrt gar nichts zu tun hätte, allenfalls seine Abstandsfläche darauf legen dürfte.
    Dann solltest Du uns das in #1 mitteilen und dort keine Pläne zeigen, die gar nicht Euren Wünschen entsprechen.
    Ja.
    Ja. Und wenn man einen guten Planverfasser hat, der sich in seinem Beruf, mit dem BPlan und der Behörde auskennt, dann bekommt man den notwendigen Antrag auf Befreiung nach §31 BauGB auch genehmigt.
     
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