Grundstücksteilung Außenbereich

Diskutiere Grundstücksteilung Außenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Mitglieder des Expertenforum, ich plane momentan den im Außenbereich befindlichen Hof meiner Vorfahren zu sanieren. D.h. der Hof...

  1. #1 Joseba88, 13.02.2018
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    Hallo Mitglieder des Expertenforum,

    ich plane momentan den im Außenbereich befindlichen Hof meiner Vorfahren zu sanieren. D.h.
    der Hof (Gesamtgebäude) besteht aus einer bestehenden Wohnung (Haupthaus) und einem Wirtschaftsteil (Stadel/Tenne). Die Rahmenbedingungen/Möglichkeiten der Bebauung im Außenbereich sind durch den § 35 "Bauen im Außenbereich" festgelet. Das sanierte Haupthaus möchte ich meinem Bruder als Zweitwohnsitz anbieten. Den Stadel möchte ich mit zwei Wohnungen ausbauen um dort mit meiner Familie zu leben.

    Es erfolgte bereits ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Bauordnungsamtes. Nach vorsichtiger Aussage sollte das Bauvorhaben in Anlehnung/Einhaltung der Richtlinien der Landesbauordnung realisierbar sein. Um klare getrennte Verhältnisse zu schaffen, möchten wir das bestehende Grundstück real teilen. D.h. jedes der beiden Grundstücke (Stadel/Haupthaus) soll rechtsmäßig eigenständig sein und einen eigenen Grundbucheintrag bekommen. Dazu hat sich die Behörde bislang nicht geäußert. Meine Frage hiermit lautet. Ist eine Realteilung im Außenbereich eines Grundstückes unter Familienmitglieder möglich oder ist dies eine Ermessensentscheidung der Behörde?
     
  2. #2 petra345, 13.02.2018
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    Ich frage mich, ob das Bauamt dafür zuständig ist.
    Andererseits kommen zusätzliche Kosten für jeweils getrennten Anschluß der Ver- und Entsorgungsleitungen auf euch zu. Solange der Familienfrieden hält, würde ich da nichts in Angriff nehmen.

    Was meinen denn die Leute auf dem Grundbuchamt dazu?
     
  3. #3 Dimeto, 13.02.2018
    Zuletzt bearbeitet: 13.02.2018
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    Bayern?
    Hier ist für Grundstücksteilungen das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zuständig. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass keine baurechtswidrigen Zustände durch die Teilung entstehen. IMHO ist es nicht von Bedeutung, ob das Grundstück im Außenbereich ist oder das Trennstück von einem Familienmitglied übernommen wird. Entscheidend ist eher der Beruf der dort wohnenden Personen, aber das scheint ja im Vorgespräch bereits geklärt worden zu sein.
    In NRW wäre eine Teilungsgenehmigung beim Bauamt zu beantragen. Hier prüft die Behörde, ob baurechtswidrige Zustände durch die Teilung entstehen. Aber auch hier ist Außenbereich und Verwandschaft nicht von Bedeutung.
     
  4. #4 Joseba88, 15.02.2018
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    ja Bayern. Analaog zu NRW ist in Bayern ebenfalls die Teilungsgenehmigung beim Bauamt zu beantragen (meiner Kenntnis nach). Bzw. das Grundbuchamt fragt bei der Beantragung die Rechtmäßigkeit der Teilungserklärung bei der Baubehörde ab. Es ist jederzeit möglich zwei Flurnummern zu beantragen Ob die Behörde einer rechtmäßigen Teilung (Realteilung) zustimmt ist fraglich (Zersiedelung etc.). Ich denke dass Verhandlungen mit der Behörde unumgänglich sind um eine Realteilung zu erhalten. Der § 35 Bauen im Außenbereich entspricht allgemeinen Regelungen und lässt Spielräume zu. Allerdings regelt das Bauordnungsrecht der Länder (hier Bayrische Landesbauordnung) wie im einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.

    Danke für Eure Kommentare. Falls jemand praktische Erfahrungen mit diesem Sachverhalt hat, danke ich für jeden hilfreichen Beitrag.
     
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