Grundstücksbewertung Bauland/Gartenland

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  1. #1 bluesky1, 07.07.2013
    bluesky1

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    Hallo liebe Bauexperten,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit einer Größe von 500qm. Die Besonderheit wenn man so will, ist das das Grundstück sehr schmal (5-7m, wird nach hinten raus etwas breiter - an der Straße sind es genau die besagten 5m) und dementsprechend lang/tief ist.

    Mein Bruder würde dieses Grundstück gerne bebauen und mich entsprechend mit der Hälfte des Grundstückwertes auszahlen. Vom Notar ist folgende Bewertung vorgeschlagen worden.

    150qm (5*30m) als Bauland, bewertet mit dem Bodenrichtwert
    die restlichen 350qm als Gartenland mit 10% vom Bodenrichtwert

    Um's mal auf den Punkt zu bringen, erscheint mir das mit dieser Bewertung als schlechtes Geschäft.
    Wie schätzt ihr die Situation ein? Ist eine solche Bewertung für das Grundstück gängige Praxis und "fair"?

    Für hilfreiche Antworten schonmal Dank im Voraus
     
  2. Baumal

    Baumal

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    hört sich eher nach einem schlechten geschäft
    für deinen bruder an.

    bei 5m breite - abstandsflächen, bleiben 0m zum bebauen??
     
  3. Eric

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    Wer soll das hier beurteilen? Wir sehen das Grundstück und die Lage nicht und kennen die Grundlagen zur Ermittlung des örtlichen Bodenrichtwerts nicht. Der örtliche, rheinische Nur-Notar ( im Gegensatz zum häufig überforderten Und-Notar ) sollte aufgrund seiner Beurkundungstätigkeit genügend Erfahrung haben, das richtig zu beurteilen.

    Wenn insoweit aber Zweifel bestehen sollten, kann als erste Orientierung Boris NRW.de herangezogen werden. Wenn es dann immer noch zweifelhaft sein sollte, kann dem Kölner Gutachterausschuß ein Auftrag zur Ermittlung des Verkehrswerts erteilt werden. Die Kosten sollten fairerweise geteilt werden.

    Alternativ könnte der Marktwert durch einen Makler getestet werden ( Liebhaberpreis? ). Der Bruder erhielte dann eine Kaufoption zum höchsten Gebot der Interessenten. Er kann es wahrnehmen oder ebenfalls " Kasse machen ".

    Äußerstenfalls muß die Teilungsversteigerung beantragt werden. Dort kannst Du dann Deine Preisvorstellung durchsetzen, indem Du das höchste Gebot abgibst und dann das Grundstück entweder selbst behältst oder aber Dich nach dem Zuschlag selbst um einen Verkauf + Aufschlag zu " Deinem Preis " kümmerst.

    Der letzte Vorschlag beinhaltet nicht, dass man sich unter Brüdern so verhalten sollte. Dort gelten üblicherweise andere Regeln.
     
Thema: Grundstücksbewertung Bauland/Gartenland
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