Grundstück "LB" bzw. "GLB"

Diskutiere Grundstück "LB" bzw. "GLB" im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen, ich habe vor kurzem ein Grundstück von meinem Opa geerbt, und meine Frau und ich wollen nun endlich das Thema Eigenheim in...

  1. Yoshikuni2703

    Yoshikuni2703

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    Guten Abend zusammen,

    ich habe vor kurzem ein Grundstück von meinem Opa geerbt, und meine Frau und ich wollen nun endlich das Thema Eigenheim in Angriff nehmen. Ich habe mir das Grundstück im Flächennutzungsplan der Kommune angeschaut. Momentan wird es an einen Bauern vermietet, der dort Kühe weiden lässt. Daher gehe ich davon aus, dass es als Weideland eingetragen ist.

    Nun bin ich auf die Begriffe "LB" und "GLB" gestoßen. Nach meiner Recherche handelt es sich dabei um "Geschützte Landschaftsbestandteile". Auf dem Grundstück befindet sich eine Wiese und weiter hinten auch Bäume. Meine Frage ist nun: Könnte es sein, dass das Grundstück aufgrund dieser Eintragung nie als Bauland genutzt werden kann?

    Entschuldigt, wenn ich mich in diesem Thema nicht so gut auskenne, aber über jede Hilfe oder Aufklärung würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße,
    Micha
     

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  2. nordanney

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    Ich würde mal behaupten wollen, dass das Grundstück im Außenbereich ist und damit unbebaubar. Böse gesagt - ihr könnt im Sommer mal dort zelten, wenn der Mietvertrag (Pachtvertrag) aufgelöst wurde, denn Kauf bricht Miete nicht. Für mehr dürfte es nicht reichen.

    ABER: Da Du nur eine klitzekleines Teilchen zeigst, solltest Du mit der Adresse des Grundstücks zunächst morgen früh einfach mal beim Bauamt anrufen.
     
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  3. Yoshikuni2703

    Yoshikuni2703

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    Ich habe das Grundstück jetzt in einem anderen Programm eingezeichnet, und es ist fast an das Wohngebiet angrenzend. Am Montag möchte ich dort mal anrufen, um mehr Informationen zu bekommen. :-)
     

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  4. nordanney

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    Ja, für den Bodenrichtwert gilt das Grundstück auch als Forstwirtschaftliches Land mit 40 Cent den qm. Bauen verboten.

    Ich würde gaaaaaanz viel drauf wetten, auch aufgrund der Ausweisung im Flächennutzungsplan, dass Dein Traum (leider) beim Anruf wie eine Seifenblase zerplatzt. Sorry, auch im inkasPortal findest Du keine Hinweise, dass es sich jemals ändern könnte. Erschließung gibt es garantiert auch keine.
     
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  5. hanse987

    hanse987

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    Selbst wenn das Wohngebiet direkt angrenzt, kann dein Grundstück Außenbereich sein. Kommt halt darauf an wo die Grenze ist.

    Nachfragen kann man auf jeden Fall machen. Chancen sehe ich sehr gering. Selbst wenn die Kommune sagt, da gehen wir den Weg einer Ergänzungssatzung, dann wird die Umsetzung ein paar Jahre dauern.
     
  6. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Es wird Gründe geben, weshalb man mit der Besiedelungserschließung mitten in der Nordstraße aufgehört hat; aber auch dafür, daß diese Grundstücke auf "Deiner Straßenseite" des Voßpfädchens bereits einen für späteres Bauland besser als für Äcker geeigneten Weideland-Zuschnitt haben. "Geschützte Landschaftsbestandteile" könnten Hecken oder Hünengräber sein - also etwas, was beim Spazieren erkennbar ist. Auch Bodendenkmäler oder Moore wären möglich. In Richtung Gewerbegebiet wird die Gemeinde meist wenig Antrieb haben, die Wohnbebauung auszuweiten.
     
  7. simon84

    simon84
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    Ist das nicht fast immer so, dass ein oder ein paar Grundstücke direkt an ein Wohngebiet angrenzen?
     
  8. Yoshikuni2703

    Yoshikuni2703

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    Vielen Dank für die Antworten, muss mich aber leider noch bis Mittwoch gedulden, Urlaubszeit in der Kommune...

    Hey, natürlich. Ich denke aber schon das es einen Unterschied spielt ob in einem Kilometer Radius nur Felder sind oder das nichtmal 80 Meter weiter schon Wohnhäuser stehen.

    Hey, genau das ist meine Hoffnung, es wird generell viel gebaut in der Umgebung, gerade in den letzten 10 Jahren wurden hier 8 neue Straßen erschlossen, nur leider noch nicht die zu dem Grundstück...Auf meinen Grundstück befindet sich auch kein Baum und eine Sumpf/Moor Landschaft ist dort auch nicht, das letzte Grundstück in der Reihe hat die Bäume, aber (Evtl. Gott sei dank) nicht meins.
    Würde gerne auch noch 2 Jahre warten, so bekomme ich was mehr Zeit mir mit der Planung gedanken zu machen, es ist kein Randgebiet, die Stadt endet erst 2 Kilometer weiter Östlich.
     
  9. nordanney

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    Ok.
    Es gibt also bisher keine Straße.
    Es gibt keine Erschließung fürs Grundstück.
    Es gibt keinen B-Plan.
    Es ist Außenbereich.
    Es ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
    Es hat Geschützte Landschaftsbestandteile.
    ==> wo kann man hier die Chance auf eine Bebauung sehen?

    @Dimeto : Eine Idee?
     
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  10. #10 Jo Bauherr, 06.01.2025 um 14:34 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2025 um 17:28 Uhr
    Jo Bauherr

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    Idee:
    Da kann dann manchmal der (einzige) zielführende Weg sein: Der Mehrheitsfraktion der Gemeindevertretung beitreten :shades+ Lobbyarbeit ohne Ende -> eigene Mehrheit schaffen ... und dann für den Bereich die Aufstellung einer Abrundungssatzung beschließen lassen ...
     
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  11. chris84

    chris84

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    Beispiel aus der Vergangenheit:
    Unser GS wurde etwa 1975 geteilt. Hinterer Teil damals an einem Feldwirtschaftweg. Obwohl da gegenüber schon vereinzelt Häuser standen, wurde eine Bauvoranfrage damals abgelehnt, weil Außenbereich und nicht erschlossen.
    Heute ist die Straße voll erschlossen und beidseitig durchgehend bebaut. Ob mein "Schwiegeropa" damals dann schlussendlich als Bauland, Bauerwartungsland oder als Landwirtschaftliche Fläche verkauft hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Um da in der "Mitte" bauen zu können, braucht es m.E. einen B-Plan und baurechtlich die Herstellung eines Baugebietes. Es ist aber auch gar nich sooo unwahrscheinlich, dass die Fläche dort eine Ausgleichsfläche für bestehende Baugebiete oder Gewerbeflächen ist. Dann wird das erstmal sicher nix mit bauen, aber es kann sich natürlich auch schnell ändern (siehe oben)
     
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  12. #12 Jo Bauherr, 06.01.2025 um 17:44 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2025 um 20:01 Uhr
    Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Ja, aber B-Plan wäre der letzte Schritt zum Planungsrecht.
    Zuerst einmal braucht man die Entlassung aus dem LSG *), dann die Zuordnung zum Innenbereich per Satzung, danach dann die Änderung des FNP und erst dann kann die Aufstellung eines B-Planes erfolgen.

    Fazit: wenn ein Grundstück im Ortsbereich dem Aussenbereich zugeordnet ist, kann eine Zuordnung zum Innenbereich unter Umständen möglich sein. Meist um eine Zergliederung im Ortsbereich zu bereinigen oder bei öffentlichem Interesse, also wenn die Gemeinde in der Fläche Teilbereiche selber verwerten möchte (in dem Fall kann es auch mal vergleichsweise schnell gehen).
    Oftmals werden dann allerdings nur Teilgrundstücke zum Innenbereich, z.B. "Bautiefe nur 30 Meter ab Straßengrenze" o.ä..
    Es ist ein aufwändiges Verfahren, das nur bei Zustimmung der Gemeindevertreter positiv ausgehen wird!
    Und immer bedenken: Planungshoheit hat die Gemeinde - also der politische Raum. Da fallen Entscheidungen auch schon mal frei von Sinnhaftigkeit und Sachverstand...

    *) [ergänzt] - Danke an @Dimeto für die Klarstellung in #13
     
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  13. Dimeto

    Dimeto

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    Nirgendwo - im Gegenteil ist die gesamte Fläche im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

    Die Kommune gehört auch nicht zur Gruppe mit angespanntem Wohnungsmarkt, für die Erleichterungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gelten.

    Never say never, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass hier in näherer Zukunft Bauland entwickelt wird.
     
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  14. #14 Jo Bauherr, 06.01.2025 um 19:44 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2025 um 19:58 Uhr
    Jo Bauherr

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    Wenn es dann mal als 'Innenbereich' definiert wurde, dann braucht es gar nicht mal zwingend eines B-Planes! Da kann auch schon der 34er ausreichend für Erlangung das Baurechts sein!
     
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Grundstück "LB" bzw. "GLB"

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