Grunderwerbsteuer Haus/Grundstück?

Diskutiere Grunderwerbsteuer Haus/Grundstück? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da geht es ja gleich mal um mehrere T Euro, wenn man nicht aufpasst! Auch wenn ich im Baurecht intensiv recherchiert habe, fühle ich mich in...

  1. tsadan

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    Da geht es ja gleich mal um mehrere T Euro, wenn man nicht aufpasst! Auch wenn ich im Baurecht intensiv recherchiert habe, fühle ich mich in unserem Fall ziemlich unsicher::shades

    Zahlt man die Grunderwerbsteuer auch auf ein noch zu bauendes Haus, wenn man einen Vertrag mit dem Bauträger vor dem Kauf eines Grundstücks abgeschlossen hat? Wir haben uns von der Gemeinde bisher nur ein Grundstück reservieren lassen. Zwar hat unser künftiger Bauträger absolut nichts mit dem Verkäufer (also der Gemeinde) des Grundstücks zu tun, bleibt aber die Klausel "vom Bauträger unabhängige Wahl des Grundstücks" dennoch gültig, wenn der Bauträger vor Grundstückserwerb schon feststeht? Oder stellt das FA eine Verbindung Grundstück - Bauleistung her und versteuert deshalb trotzdem beides?

    Vielen Dank für jede kompetente Hilfe & Gruß,
    Martin
     
  2. Julius

    Julius

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    Wenn Ihr das Grundstück zuerst von der Gemeinde kauft und dann bebauen laßt, IST es ja gar kein Bauträger mehr! Höchstens ein GU oder GÜ.

    Daher keinerlei Gefahr, zumindest aus dieser steuerlichen S:28:icht!
     
  3. #3 rainerS.punkt, 27.05.2009
    rainerS.punkt

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  4. tsadan

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    Verunsicherung durch folgenden Artikel

    Guten Morgen und erst Mal Danke für die schnellen Antworten!

    Verunsichert haben mich folgende "Bedingungen" aus einem Artikel zur Grunderwerbsteuer:

    "...hier ist das Finanzamt streng und genau: Die Grunderwerbsteuer ist nur auf den Kaufpreis des Grundstücks zu entrichten, wenn für Grundstück und Haus getrennte Verträge von verschiedenen Käufern bestehen, wenn es wirtschaftlich unabhängige Verträge sind und wenn ich in der Wahl des Hauserrichters eine freie Entscheidung habe. Es sollte auch nicht nur ein Makler für beide Käufe auftreten und möglichst ein zeitlicher Abstand zwischen den Käufen bestehen..."
    "...Entscheidend ist, dass bei der Unterschrift unter den Vertrag für das Grundstück noch völlige Freiheit darüber besteht, wer das Haus baut..."


    Kann man eine Bedingung also auch so sehen: Nach vertraglichem Abschluss mit dem Bauträger hatten wir die freie und vom Bauträger völlig unabhängige Grundstückswahl?

    Unser Vorgehen bisher:
    - Grundstück im März reserviert
    - Bauträger im Mai vertraglich festgelegt, d.h. vor Grunderwerb
    - Grundstückskauf wohl innerhalb der nächsten zwei Monate

    Danke & viele Grüße,
    Martin
     
  5. #5 Braveheart, 27.05.2009
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    vor dem Problem standen wir auch

    Grundstück von der Gemeinde gekauft und Haus von Genralunternehmer bauen lassen. Das blöde war nur das der GU alle Reihenhäuser dieser Anlage gebaut hat was auch im Interesse der Gemeinde war. Obwohl es zeitlich getrennte Verträge gab wurden wir zur Kasse gebeten, denn uns oblag nicht einen alternativen GU auszuwählen, denn der stand schon fest. Das Finanzamt hat da auch einen wunderbaren Vordruck, den man ausfüllen mußte wo speziell auf diese Konstellation eingegenagen wurde d.h. die haben ziemlich gebohrt. Letztendlich sind wir nicht drum rum gekommen ... leider.

    Falls es Bedenken gibt würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen.
     
  6. #6 MoRüBe, 27.05.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sind Grundstücksverkäufer...

    ... und GU/GÜ zwei voneinander unabhängige Firmen/Personen ? Oder ist Grundstücksverkäufer = GU/GÜ?, der damit noch nicht zum BT mutiert?
     
  7. #7 rainerS.punkt, 27.05.2009
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    Wenn ich das richtig vertsehe: Ihr kauft das Grundstück von der Gemeinde und das Haus bei irgendeinem Häuslebauer? Dann ist das unproblematisch. Die Reihenfolge der Verträge spielt keine Rolle. (wir: Grundstück vom Land Berlin, Haus von einem Massiv-Fertighausanbieter).

    Viele Grüße
    Rainer
     
  8. tsadan

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    völlig unabhängig

    - Also Verkäufer des Grundstücks ist eine kleine Gemeinde in Ba-Wü, bzw. der Staat. Der Gemeinde ist es völlig egal, mit welchem Bauträger wir loslegen, hauptsache innerhalb von drei Jahren wird gebaut.
    - Und unserem Bauträger aus einer zudem weiter entfernten Gemeinde (70km) ist es wiederum völlig egal, für welches Grundstück wir uns letztlich entscheiden, so lange es vom Gefälle für eine Bodenplatte geeignet ist.

    PS...Unser Haus wird ein freistehendes Einfamilienhaus, wir sind nicht an andere Bauherren (u.U. beim Reihenhaus) gekoppelt.
    PSS...ja, habe ich bei Dir auch nachgelesen, Rainer. Spannender Bericht, den ihr da verfasst habt (Gruß an den Nachbarn :-)). War mir wegen einigen Einzelfällen von Bauherren und der Bestätigung des EU-Gerichts zu diesem Thema einfach unsicher.

    Viele Grüße,
    Martin
     
  9. #9 Braveheart, 27.05.2009
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    @tsadan: Dann würde ich mir darüber keine Sorgen machen. Ist meiner Meinung nach wasserdicht. Viel Spaß beim Bauen!

    Grüsse
    S.L.
     
  10. #10 rainerS.punkt, 27.05.2009
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    Genau: Viel Glück & Spaß & wenig Ärger! ;)

    r.
     
  11. Seev

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    Genau,
    aber andrerseits ist es u.U. doch eine recht spannende Sache, wenn man einen Bauvertrag unterschreibt, ohne das Grundstück wirklich zu besitzen, oder?
    :respekt
     
  12. tsadan

    tsadan

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    Qual der Wahl?

    naja, aber im Gegensatz zu größeren Städten Süddeutschlands haben wir auf dem Lande noch ne Menge Auswahl. Da machen wir uns echt keine Sorgen, selbst wenn die Gemeinde wider Erwarten das Grundstück an andere verkauft. Wir hatten da tatsächlich die Wahl: Nehmen wir das GS am Waldrand, oder das 100 Meter vom Kindergarten. Oder das mit Blick auf's Tal?

    Danke für die Wünsche - viel Spaß und Erfolg auch allen anderen BauherrInnen
     
  13. BJ67

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    Das dachte ich auch so beim Lesen. Und wenn dann im Bauvertrag ein Zusammenhang mit dem noch zu erwerbenden Grundstück hergestellt wird ...
     
  14. #14 rainerS.punkt, 28.05.2009
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    Moin,

    wir haben unsere Bauvertrag auch vor dem Grundstück unterschrieben. Rücktrittsklauseln waren vorbehaltlich Finanzierung und Grundstück. War für uns insofern günstig, weil uns die MwSt.-Erhöhung von 2007 nicht draufgeschlagen wurde (Bauvertrag 2006 unterschrieben, Grundstück Januar 2007, gebaut 2007).

    Ist bei uns jedenfalls alles gutgegangen ;)


    Gruß
    Rainer
     
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