Grünstreifen lt. Bausatzung

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  1. mick77

    mick77

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    Hallo zusammen,

    wir überlegen ein Grundtück zu kaufen. Allerdings haben wir erhebliche Bedenken.

    Es wurden vor längerer Zeit mehrere nebeneinander liegende Baugrundstücke ausgewiesen, mit einer Tiefe von 31m. Laut Bausatzung muss innerhalb der 31m ein 6m breiter Pflanzstreifen als Ausgleichsfläche angelegt werden.

    Zwischenzeitlich wurden die Grundstücke neu aufgeteilt (auch bereits vermessen). Die Grundstücke sind etwas schmaler, dafür jetzt aber 40m tief. Die Bausatzung sagt aber immer noch aus, dass der Grünstreifen innerhalb der 31m gesetzt werden muss.

    Der Verkäufer aller Grundstücke will entgegen der Satzung hinter den 40m auf seinem verbleibenden Land den Grünstreifen setzen. Wir haben diesbezüglich bei verschiedenen Stellen nachgefragt: Bauamt der Gemeinde sagt, die 31m Grenze entstand schlicht wegen des damaligen Ausweises als Bauland. Eigentlich interessiert sie das aber nicht sonderlich, solange ein Streifen überhaupt da ist - und nicht tiefer bebaut wird. Bauamt/Umweltamt des Landkreises sagt, solange der Streifen bei ALLEN Grundstücken gleich gesetzt wird, wäre es ok und interessiert sie auch nicht weiter. Sie könnten die Satzung dahingehend anpassen. (Es darf halt kein "Versatz" im Grünstreifen entstehen).

    Eigentlich soweit ok, nur möchte der jetzige Eigentümer lieber keinen offiziellen Antrag beim Bauamt stellen, weil derzeit gerade schon Bauanträge für diese Grundstücke eingereicht worden. Ein zusätzlicher Antrag zur Bausatzung würde die Genehmigung seines Erachtens herauszögern. Vertraglich ist es kein Problem für den Verkäufer sich zu verpflichten den Grünstreifen anzulegen.

    Unsere Gedanken dazu: Wir müssten unseren eigenen Bauantrag ja nach gültiger Satzung stellen, für uns wäre die hintere Bebauungsgrenze aber ok. Die würde ja auch durch eine Satzungsänderung nicht angepasst. Wenn ich allerdings direkt hinter der Terasse einen Baumstreifen pflanzen müsste, ist das Grunstück für uns kaum zu gebrauchen. Insgesamt ist das Grunstück sehr schön, und durchaus günstig - wir würden es gerne haben!

    Wir beurteilt ihr die Lage? Rein rechtlich würde man zunächst die Bausatzung ignorieren - daher unsere Bedenken. Sind wir zu kleinlich und machen uns unnütze Gedanken? Die Käufer der anderen Grundstücke haben ja scheinbar kein Problem damit. Was wäre der Worst Case? Nach 2 Jahren wird der ordentliche Grünstreifen kontrolliert? :deal Ordnungsgeld? Müsste der Grünstreifen dann nachträglich korrekt angelegt werden? Oder würde schlicht die Satzung nachträglich angepasst werden? Was bringt uns die Möglichkeit den Kaufvertrag hinsichtlich des Grünstreifens zu gestalten? Ich kann ja wohl schlecht gegen die gültige Bausatzung dort Klauseln aufnehmen - höchstens zusätzlich!? Vermutlich kann ich auch nicht vertraglich regeln lassen, dass die Bausatzung noch angepasst wird?!?! Was wäre dann mit den bereits genehmigten Bauanträgen der anderen Grundstücke?

    Kann man ansonsten die Baugenehmigung der übrigen Grunstücke abwarten und dann die Anpassung der Bausatzung anstreben?

    Klar, dass ihr mir keine "Rechtsberatung" geben könnt, aber Meinungen / Erfahrungen dazu wären interssant!

    Vielen Dank!
    mick
     
Thema: Grünstreifen lt. Bausatzung
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