Große Garage, "kleines" Grundstück

Diskutiere Große Garage, "kleines" Grundstück im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin, ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig mit meiner Frage. Wir planen auf einem Grundstück mit der Kantenlänge von 20,5m ein Haus...

  1. psyspy

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    Moin,

    ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig mit meiner Frage.

    Wir planen auf einem Grundstück mit der Kantenlänge von 20,5m ein Haus (Breite 9,5m) und angrenzend daran eine Garage (Breite 6m; Tiefe/Länge 12m) zu bauen. Problem: Durch den 3m Mindestabstand vom Grundstücksrand, müsste ich einen Teil der Garage (1m x 12) auf der Grundstücksgrenze bauen.
    Da ich mich mit der Materie nicht auskenne, wollte ich fragen, ob das prinzipiell möglich ist oder nur in ausnahmefällen - und wenn letzteres, was ich dafür tun muss.

    viele Grüße,
    Sascha
     
  2. #2 Gast036816, 09.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was heisst einen teil der garage 1 x 12 m auf der grenze bauen? entweder steht die garage ganz auf der grenze oder die garage hat einen abstand von 2 m zur grenze. bitte die aussage mal genau definieren. oder ist etwas ganz anderes darunter zu verstehen?

    weiter gibt es hier einen beitrag mit einer garage 10,80 m auf der grenze, gleiches bundesland, in dem bereits festgestellt wurde, dass die zulässigen 9 m länge auf der grenze und die max. zulässigen 36 qm überboten wurde und dies nur mit zustimmung des nachbarn, baulasteintrag etc. möglich ist.

    am besten ist einen ortsansässigen planer zu beauftragen. von allein geht das nicht und selber machen ist leider auch nicht möglich.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Garagen sind zulässig im Grenzabstand. Aber nur auf der Grenze oder mit 1 m Abstand zur Grenze.

    In der Tiefe/Länge sind max. 9 m zulässig.

    Ausnahmen und Befreiungen sind natürlich grundsätzlich immer denkbar. Bezügl. der Tiefe/Länge nur mit nachbarlicher Zustimmung. In welcehr Form die Zustimmung erfolgen muss, sagt das Bauamt (Unterschrift, Baulast)
    Bezgl. des Abstands müsste eine gute Begründung für die Ausnahme/Befreiung geliefert werden.
    Garage soll ans Haus und Grundstück ist zu schmal - wird wahrscheinlich nicht reichen.

    Vom Planer mit der Baurechtsbehörde klären lassen, ob da was geht und wenn was und wie.
    Bitte nicht als Laien hingehen - das vernichtet in aller Regel Spielräume.
     
  4. psyspy

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    Super, vielen Dank für eure Hinweise. Dann werd ich mal meinem Planer bescheid sagen. Zur Not müssen wir halt einen Meter in der Breite einsparen (schmerzt, ist aber möglich)
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2011
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    Woher kömmt der denn, das er das nicht selbst weiß???
     
  6. psyspy

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    Weil wir noch ganz am Anfang sind ;) Ich will mich nur selbst schlau machen, bevor die richtige Planungsarbeit anfängt. Das Grundstück habe ich ja auch noch nicht gekauft - es würde mir nur leichter gefallen, hätte ich hier die Antwort bekommen "alles kein Problem" :D
     
  7. #7 Wachtlerhof, 09.08.2011
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    Kann, muß aber nicht. Habe damit sehr positive Ergebnisse erzielt.

    LG - Gisela
     
  8. #8 BauBaer406, 09.08.2011
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    Eine 5 m breite Garage? Was macht denn das für einen Sinn?
     
  9. Julius

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    We sagt denn, daß die Breite nicht am Haus abgeknappst wird...?
     
  10. #10 meinHaus500, 09.08.2011
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  11. psyspy

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    Genau - haben 3 Autos (davon ein Ami), ein weiteres in Planung, 2 Fahrräder und keinen Keller :D
    habe jetzt durch Zufall ein Grundstück gefunden, dass genau die Breite hat, die ich brauche - damit ist meine Frage eigentlich obsolet - jetzt darf sich der Architekt über meine Wünsche freuen - er wird mich lieben :biggthumpup:
     
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