Grenzbebauung überschritten - Folgen

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  1. #1 KleinesChaos, 02.09.2024
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    Guten Morgen Zusammen,

    Nächsten Monat soll es endlich mit unserem Bau starten ^^

    Am Wochenende kam unser Nachbar zu uns um über seine Grenzbebauung zu sprechen.
    Er hat ein wenig Sorge, dass durch unseren Bau auffallen könnte das da einiges nicht ganz richtig ist und es Probleme für ihn geben könnte.
    Zu uns hin hat er eine ununterbrochene Grenzbebauung von ca. 20 Meter (Garage, daneben direkt ne Werkstatt und da dann noch ein Gartenhaus)
    Laut seiner Aussage war das alles mündlich mit seinem Vater und meinem Onkel (von ihm haben wir das Grundstück) abgesprochen, aber nie eingetragen worden.
    Das möchte er nun gerne ändern und alles eintragen lassen. Er hat uns drauf hingewiesen, dass er sowieso Bestandsschutz hat und das nachträglich genehmigt bekommt. Die Baulast für uns kommt also so oder so, er will nur gern der Strafe entgehen.
    Wir waren etwas überrumpelt und haben gesagt das wir das prüfen werden.

    Das die Grenzbebauung zu viel ist, ist uns schon aufgefallen, wir haben dem aber keine weitere Beachtung geschenkt.
    Stören tut sie uns theoretisch auch nicht. An der Seite stehen schon 2 Gartenhäuser mit je 3m Abstand zur Grenze.
    Wir wollen aber durch die Eintragung keine Nachteile haben.
    Unser Nachbar neigt leider dazu nur seinen Vorteil zu sehen und weigert sich selber Nachteile zu akzeptieren. Deswegen denken wir das er uns nicht alles erzählt hat.

    Wie schätzt ihr das ein?
    Hat er wirklich Bestandsschutz und wir müssen das alles so akzeptieren?
    Welche Nachteile (außer einem Wertverlust) hätte das ganze für uns?

    Zur Info:
    Kleines Dorf in Sachsen, keine Gestaltungssatzung oder Bebauungsplan.
    Das Grundstück gehört uns seit etwa einem Jahr.

    Danke im Voraus

    Viele Grüße
     
  2. #2 msfox30, 02.09.2024
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    Dann soll er sich das doch selbst genehmigen lassen.
    So ein Quatsch. Immerhin hast du als Nachbar da das Recht auf Zustimmung.
    --
    Bei uns gibt es sogar Grenzüberbauungen vom Nachbarn, was so als Vermerk in der Liegenschaft aber nicht im Grundbuch stand. Das hat beim Bau unseres EFH keinen interessiert. So lange es also in deinem Fall deinen Bau nicht beeinträchtigt, würde ich da gar nix eintragen lassen!
     
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  3. #3 nordanney, 02.09.2024
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    Dann sei doch nett und freundlich und sag ihm, dass das eine prächtige und tolle Idee ist, die nachträgliche Genehmigung einzuholen. Du wärst auch ein Freund von sauber geregelten Lösungen.
    Wenn das Bauamt sich dann bei Dir meldet, weil Deine Zustimmung nötig sei, würdest Du das, was nötig, natürlich wohlwollend für ihn prüfen und willst ihm keine Steine in den Weg legen, sofern es Dein Grundstück nicht beeinträchtigt.
     
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  4. #4 msfox30, 02.09.2024
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    Vielleicht kann er helfen, die Steine finanziell aus dem Weg zu räumen.
    Am Ende ist doch egal, was da vorher mündlich gelaufen ist. DU bist jetzt der Besitzer...
     
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  5. #5 KleinesChaos, 02.09.2024
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    Danke für eure Antworten.
    Das beruhigt mich sehr das wir das nicht einfach hinnehmen müssen.
    Wir werden ihm erstmal sagen, dass er sich um alles kümmern soll und wir uns dann damit beschäftigen wenn das Bauamt etwas von uns möchte.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 02.09.2024
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    Liest sich für mich so, als würden diese Gebäude im einzelnen erstmal überhaupt keine Baulasten auslösen. Das Bauamt könnte ihm allerdings verbieten, soviel an einer Grenze zu haben, bzw. Euch zustimmen lassen.
     
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  7. #7 Kriminelle, 02.09.2024
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    Von Bestandsschutz kann keine Rede sein, denke ich. Was Zuviel, ist zuviel. Mündliche Absprachen gelten da nicht. Allerdings könnt Ihr ja gnädig sein. Im Falle eines Falles habt Ihr bei ihm dann einen gut ;)
     
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  8. #8 msfox30, 03.09.2024
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    Vielleicht sagst du ihm auch, dass weder du noch er hier schlafende Hunde wecken solltet. Wie gesagt, wenn dein Bau davon nicht betroffen ist, interessiert das auch das Bauordnungsamt erst einmal nicht.
    Dann hast du dich gegenüber deinem.Nachbarn aus Affäre gezogen. Was er dann macht, ist sein Bier....
     
  9. #9 KleinesChaos, 03.09.2024
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    Das hatten wir ihm schon gesagt. Es ist bisher nicht aufgefallen, warum sollte es das jetzt tun?
    Er möchte es aber trotzdem angehen um eine mögliche Strafe durch das Bauamt zu umgehen falls es doch auffällt.

    Im Prinzip ist es uns auch egal ob er das selber meldet oder nicht, solange wir dadurch keine Nachteile haben.
     
  10. #10 ArchiMax, 08.09.2024
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    Es gelten immer die Bauvorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung, falls es damals Genehmigungsfrei war wäre da vielleicht eine Chance für den Nachbar.

    Aber ein Schwarzbau erlangt niemals Bestandsschutz, das wäre ja auch zu einfach. Lediglich die Gemeinde hat es nach einer Frist von 5 Jahre schwerere den Rückbau zu fordern.


    Man kann sich jetzt natürlich wunderbar mit Gemeinde, Nachbar und Rechtsanwälten und Geldforderungen streiten. Das scheint heute so üblich zu sein. Damals wurde in der Tat vieles einfach per Handschlag gemacht, und das war für alle in Ordnung.


    Ich war bereits in der selben Situation. Beim Bau viel erst auf das eine Ecke vom Grundstück fehlt die aber wichtig für unsere Zufahrt war. Ich habe mit dem Nachbar das Gespräch gesucht. Er meinte es gab damals einen Handschlag der damaligen Eigentümer, die aber beide bereits verstorben sind und man hat sich Grundstücksteile gegenseitig zur Nutzung überlassen.

    Der Nachbar hätte mir jetzt Steine in den Weg (keine Zufahrt mehr!) legen können, viel Geld verlangen und dergleichen. Aber er war zum Glück doch ein ganz normaler ehrlicher Mensch der mit sich reden lies. Und so haben wir den damaligen Handschlag ganz ohne Geld, Anwälte Bauamt und dergleichen beim Notar eintragen lassen und so die Idee der verstorbenen Eigentümer in eine Rechtsform gebracht. Alles sind damit zufrieden und können sich nach wie vor in die Augen schauen.
     
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