Grenzbebauung Nachbar (schwarz) - Anbaubaulast oder Abstandsbaulast?

Diskutiere Grenzbebauung Nachbar (schwarz) - Anbaubaulast oder Abstandsbaulast? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forenmitglieder. Folgende Situation liegt bei uns vor: - Nachbar hat sein Haus im Grenzabstand bei ca. 1m zu unserer...

  1. imidin

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    Hallo liebe Forenmitglieder.

    Folgende Situation liegt bei uns vor:

    - Nachbar hat sein Haus im Grenzabstand bei ca. 1m zu unserer Grundstücksgrenze gebaut. Zu unserer Seite handelt es sich um eine integrierte Garage für die er eine Baugenhmigung erhalten hat.
    - die Baugenehmigung gilt für eine Außenwand mit 9m Länge und gemeinsamen Dach des gesamten Gebäudes ( Bungalow Stil)

    - leider hat er die Außenwand dann später 10m lang gebaut.

    Als uns dies aufgefallen ist haben wir uns mit dem Nachbarn gemeinsam dazu verständigt das Bauamt zu bitten die Situation einzuschätzen und uns Vorschläge zur Lösung zu unterbreiten. Wir sind dabei an einer nachbarschaftsfreundlichen Lösung interessiert die Ihm ein Rückbau (wahrscheinlich unverhälnismäßig da komplettes Haus betroffen) erspart.

    Nach persönlichen Termin vor Ort des Bauamtes wurde folgendes festgestellt: integrierte Garage ist nicht priviligiert da zu lang (mit Dachüberstand 11m) und als Wohngebäudebestandteil nicht ordentlich abgegrenzt.

    Dazu hat er eine Mauer auf der gesamten Grenze errichtet die im Schnitt über zwei Meter hoch ist. Das Bauamt sieht hier auch zusätzlich eine Abstandsfläche.

    Hinzukommt, dass der Nachbar die Mauer der Länge nach zur Hälfte auf unserem Grundstück errichtet hat.

    Nun schlägt uns das Bauamt die Übernahme einer Abstandsbaulast vor mit 3m auf der gesamten Grundstücksgrenze. Damit wäre die Mauer geheilt und gleichzeitig auch das Wohnhaus.

    Fragestellung wäre hier wie eine Ausgleichzahlung aussehen könnte?

    Zweite Möglichkeit wäre eine Anbaulast, die das Bauamt auch annehmen würde.

    Für welche Variante würdet Ihr Euch entscheiden? Was hat weniger Einfluss auf den Wert unseres Grundstückes?

    Und eine Frage am Rande: Wieso bekommt er eine Baugenehmigung für eine integrierte Garage deren Dachüberstand mit 11m von vorherein geplant war. (die mittlere Höhe war auch offensichtlich höher alls erlaubt genehmigt)

    Kann es sein, dass die Mauer für das Amt ein willkomendes Geschenk ist um eigene Unzulänglichkeiten zu verstecken? Die Mauer ist nicht überall höher als 2 Meter. (sie stört uns auch gar nicht)

    Ich hoffe ihr könnt euch zu der doch etwas komplizierten Gesamtsituation eine Meinung bilden. Achso es handelt sich um Sachsen-Anhalt.

    Vielen Dank schonmal.
     
  2. jens

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    du schreibst, die Baugenehmigung gelte für eine Außenwand mit 9m Länge und gemeinsamen Dach des gesamten Gebäudes.
    Weiter: Wieso bekommt er eine Baugenehmigung für eine integrierte Garage deren Dachüberstand mit 11m von vorherein geplant war. (die mittlere Höhe war auch offensichtlich höher alls erlaubt genehmigt)?

    Es ist nicht so gebaut worden wie bewilligt. Dann hat er eben nicht nach Genehmigung gebaut.
    Offenbar ist die Situation so, dass der Bau mit eurer Einwilligung nachträglich legalisiert werden kann.
    Frag doch mal den Nachbarn, warum das so geworden ist - 9m bewilligt, 11m gebaut, da kann nicht einfach keiner nichts gemerkt haben.
    Auch wenn es Dich nicht stören sollte, Einschränkungen in der Bebaubarkeit deines Grundes hinnehmen zu müssen, weil du gar nicht an- oder umbauen wilst: Da wird Nachbarschaftstoleranz schon recht arg strapaziert.
    Du musst Dich also nicht für die kleinere Kröte entscheiden, wenn du nicht willst. Es gibt auch noch die Variante, keine Baulast zu akzeptieren. So was macht man nicht wegen einer Bagatelle, aber üblicherweise fragt man den Nachbarn vor Bewilligungseingabe und baut dann so wie genehmigt.
     
  3. imidin

    imidin

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    Vielen Dank für deinen Kommentar.

    Er hat mir den Bauantrag gezeigt. Dort wurde die Wandlänge mit 9m und jeweils vorne und hinten ein Dachüberstand mit 1m geplant. Soweit ich das sehe hätte dies so nicht genehmigt werden dürfen?
    Beim eigentlichen Bauen hat er die Wandlänge auf 10m verlängert um in einer Flucht mit dem Haus zu sein. Er wollte sich so eine "tote" Ecke ersparen. Den Dachüberstand hat er nicht verändert, da der ja über das gesamte Haus verläuft.

    Er konnte uns zu seinem Bau nicht befragen, da wir zu dem Zeitpunkt nicht Eigentümer waren. Uns ist beim Erwerb die offensichtliche Nähe zur Grenze schon aufgefallen, wir haben leider vorher nicht nachgemessen.

    Natürlich kann uns keiner dazu zwingen eine Baulast einzutragen, aber wie wird das dann laufen? Das Amt wird Rückbau verlangen. Das bedeutet er muss sein halbes Haus abreissen. Ein Richter wird dies als unverhältnismäßig befinden und uns wiederum zwingen eine Baulast zu übernehmen oder eine Überbaurente zu gewähren.

    Witzig ist in der Tat, das der selbe Sachbearbeiter nun festgestellt hat, das die Garage aus mehreren Gründen nicht priviligiert ist, der den Antrag damals genehmigt hat. Ist es denn so klug den Leuten vom Amt auf die Füße zu treten? Sitzen die nicht immer am längeren Hebel?
     
  4. jens

    jens

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    Das Amt ist nur dann am längeren Hebel, wenn man sich nicht an die dafür vorgesehenen Verfahren oder Bewilligungen hält.
    Es spricht ja nichts dagegen sich mit dem Nachbarn zu einigen, der sich durch eigenes Verschulden in diese Situation gebracht hat. Aber es ist sein Problem, nicht Deins.
    Ich würde in einer solchen Situation so verfahren: Der Nachbar soll zusammen mit dem Amt eine oder besser mehrere Varianten vorschlagen, wie die Sache nachträglich legalisiert werden kann. Dazu gehört, welche Lasten du akzeptieren müsstest und welche Wertminderung deiner Immobile das durch Eintrag von Lasten im Grundbuch nach geläufigen Schätzungsverfahren bedeuten würde.
    Dann entscheidest Du.
    Was ich nicht machen würde: Daraus einen finanziellen Vorteil herauszuhandeln versuchen, der über den Wertverlust hinausgeht, indem du ausnutzest, dass der Schaden für den Nachbarn, wenn er rückbauen müsste, noch grösser wäre.
     
  5. imidin

    imidin

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    Hallo und Danke für die Antwort. Es gibt ja die oben vom Amt genannten zwei Möglichkeiten das nachträglich zu legalisieren. (Abstands- und Anbaubaulast).

    Nach meiner Auffassung ist die Anbaubaulast das kleinere Übel, da Sie zumindest eine spätere Grenzbebauung zulässt. Wie seht Ihr das?

    Über den Wertverlust lässt sich natürlich trefflich streiten. Wenn das Grundstück 4000 qm groß wäre würde ich eine einfache Wertminderung (aktueller Grundstückspreis für Bauland minus Grundstückspreis für unerschlossenes Brachland) locker unterschreiben. Unser Grundstück ist aber nur 500 qm groß. Hier finde ich diese für alle Zeiten geltende Einschränkung durch die Baulast weitaus heftiger! Zumal niemand weiß wie und was z.B. in 25 Jahren gebaut wird. Was nützen hier 5 oder 10 TEUR Geldausgleich?
     
  6. #6 Achim Kaiser, 20.06.2016
    Achim Kaiser

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    Niemand zwingt dich dazu.
    Es ist deine freie Entscheidung eine schlechte Entscheidung zu treffen (oder auch nicht).
    Hat deinen Grundstücksnachbarn jemand mit vorgehaltener Waffe gezwungen *so* zu bauen ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Grenzbebauung Nachbar (schwarz) - Anbaubaulast oder Abstandsbaulast?
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