Grenzbebauung/Brandmauer/Übernahme Abstandsfläche

Diskutiere Grenzbebauung/Brandmauer/Übernahme Abstandsfläche im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich bitte um eure Einschätzung bei folgender Situation: Grundstück A und B (siehe Bild) waren ursprünglich mal ein Grundstück. Das Haus...

  1. #1 blackfriday, 14.02.2025
    blackfriday

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    Hallo,

    ich bitte um eure Einschätzung bei folgender Situation:

    Grundstück A und B (siehe Bild) waren ursprünglich mal ein Grundstück. Das Haus auf Grundstück A wurde zuerst gebaut, dann folgte der Anbau B. A und B haben beide jeweils getrennte Fundamente und eine getrennte Außenwand. Dann wurde im Jahr 2000 das Grundstück entsprechend der eingezeichneten Linie geteilt. Das Haus auf Grundstück A ist bewohnt, das auf B ist leer und ein Abrissobjekt. Wir haben vor kurzem Grundstück B gekauft und wollen dort bauen.

    Eine Auskunft bei Bauamt, die unser Notar eingeholt hat, ergab, dass keine Abstandsflächenübernahme durch den bisherigen Besitzer von B erklärt wurde.

    Unser Architekt vertritt die (für uns angenehme) Meinung, dass wir tatsächlich nur die durch uns verursachten Abstandsflächen zu beachten haben, und dass sogar die Wandscheibe des Hauses A, die sich direkt an der Grundstücksgrenze befindet, eine Brandwand sei und das dort befindliche Badfenster entfernt werden müsse. Unser Nachbar sieht das anders und meint, wir müssten die doppelte Abstandsfläche einhalten.

    Wir möchten keinen Streit mit dem Nachbarn und wir werden sicherlich auch noch mit dem Bauamt sprechen, aber ich hätte gern eure Meinung. Wie seht ihr das? Ist es tatsächlich so, wie unsere Architekt sagt? Er meint, der Fall wäre glasklar und eindeutig... Grenzbebauung = Brandwand.

    Was sagt ihr?

    GS.jpg
     
  2. #2 simon84, 14.02.2025
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    Wenn genug Fläche vorhanden ist und sowieso neu gebaut wird, würde ich mit nicht privilegierter Bebauung so weit abrücken dass der brandabstand eingehalten ist, das sind nicht unbedingt doppelte abstand Fläche
    Mindestens würde ich aber den normalen Abstand zB 3m einhalten

    An der Grenze würde ich dann nur privilegiert bebauen zB carport etc

    Vermeidet viele Probleme

    falls das Grundstück bzw. die Planung das nicht hergibt würde ich überlegen die gesamte von A an der Grenze gebaute Wand spiegelverkehrt auch zu bauen
    Dann erübrigen sich auch Fragen wie Brandschutz und Fenster .

    Ganz oder gar nicht

    Brandschutz geht vor und Bestandsschutz sehe ich bei Abriss und Neubau nicht
     
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  3. Dimeto

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    Das ist ungewöhnlich. Liegt Dir die schriftliche Bestätigung vom Notar vor, dass er das Baulastenverzeichnis eingesehen hat und dort keine Eintragungen vorhanden sind?
    Nur um Missverständnisse zu vermeiden: HE in Deinem Profil steht für Hessen?
    Wenn dort ein Fenster in der Wand ist, kann es keine Brandwand sein. Sofern der Architekt keine Akteneinsicht in die Bauakte des Nachbarn genommen hat, halte ich die Badfensterentfernungsverpflichtung für eine gewagte These. Allerdings hätte die Teilung nicht durchgeführt werden dürfen, wenn das Fenster damals schon existierte. Im Jahr 2000 bedurfte die Teilung eines bebauten Grundstücks noch der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
    Dann bleibt ja nur die Option mit den 6m (als Kompromiss vielleicht 5m) Abstand.
    Besonders viel ist ja nicht zu sehen. Nicht einmal, wo das Badezimmerfenster ist.
    Kann sein, kann aber auch nicht sein.
    Wenn er seine Meinung auf gut recherchierten Fakten gebildet hat, kannst Du ihm vertrauen. Letztendlich muss er ja was genehmigungsfähiges planen.
     
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  4. #4 Fred Astair, 14.02.2025
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    Mit Verlaub Euer Ehren, eine Brandwand kann es wohl sein, wenn das Fenster illegal in die Wand geschnitten wurde.

    War bei meinem innerstädtischen Ruinengrundstück in straßenbegleitender Bebauung so. Mein Grundstück diente seit der Trümmerberäumung in den Sechzigern als Parkplatz für das stehengebenliebene Nachbarhaus. Die Nachbarn haben, mangels Widerspruch des Vorbesitzers zwei Fenster in die vormalige Gebäudetrennwand gebaut.
    Als ich anfing zu bauen, haben die ohne Diskussion auf diese Fenster verzichtet und meine Maurer haben die, als sie jeweils auf der entsprechenden Höhe angekommen waren, unbürokratisch zugemauert.
    Nur von innen verputzen mussten die Nachbarn selbst. Das ging alles geräuschlos über die Bühne.
     
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  5. #5 blackfriday, 14.02.2025
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    Erstmal danke für eure Antworten.
    Das ist leider nicht möglich.

    Der Notar hat eine Auskunft beim Bauamt eingeholt, ob in dem von der Bauaufsicht geführten Verzeichnis eine Zustimmungserklärung zur Abstandsflächenübernahme abgegeben worden ist. Das Bauamt hat schriftlich geantwortet "Eine Abstandsflächenübernahme wurde durch den Eigentümer (Verkäufer) nicht erklärt".

    Das ist noch korrekt, aber wir wollen nach Bayern, das Grundstück liegt dort ;-)

    . Das erschien mir nicht wesentlich, kann ich auch nicht eindeutig sagen, in jedem Fall an der Wand, die direkt an die Grenze stößt.
     
  6. Dimeto

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    Das ist dann wohl eine Frage der Sichtweise. Für mich ist mit dem legalen oder illegalen Vorhandensein von Wandöffnungen die Eigenschaft Brandwand nicht erfüllt.
    Ich hatte es mir wegen der Vokabel "Abstandsflächenübernahme" schon gedacht. In Bayern gibt es schon lange keine Überwachung von Grundstücksteilungen durch die Bauaufsichtsbehörden mehr. Und die Katasterbehörden überlassen die Verantwortung für die baurechtliche Unbedenklichkeit der gewünschten Grenzziehung auch alleine den Auftraggebern. Die Rechtmäßigkeit des Fensters dürfte damit ungeklärt sein, es sei denn, Du kannst beweisen, dass es erst nach der Grundstücksteilung eingebaut wurde.
     
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  7. #7 simon84, 15.02.2025
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    Mal andersrum gefragt.
    Wenn A zuerst gebaut hat und dann B. Und (viele Jahre später) wurde das Grundstück geteilt.

    warum sollte dann überhaupt B jemals ein Interesse daran gehabt haben eine Abstandsflaeche zu übernehmen, wenn das doch aufgrund der Historie und Bebauung nie ein Thema war ?

    Oder andersrum, macht der Nachbar auch Probleme wenn ihr exakt so wieder anbauen wollt, wie das Gebäude jetzt steht ?

    was genau habt ihr vor mit dem Neubau ?
    Warum kauft man so ein offensichtlich nicht einfaches Grundstück erst und informiert sich erst danach?

    der menschliche Faktor von “ich war zuerst da und der komische hesse will hier jetzt bauen” wird schwer wegzubekommen sein, ausser ihr stellt euch auf jahrelange Streits vor Gericht ein

    wollt ihr aber nicht

    also müsst ihr euch einigen

    Warum nicht ? Gegenseitige Anbauverpflichtung ist gerade für solche Situationen ideal

    das Grundstück sieht groß aus. Könnt ihr nicht weiter abrücken von der Grenze ?
     
  8. #8 blackfriday, 15.02.2025
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    Nein, das kann ich wohl nicht beweisen, aber ich kann den Vorbesitzer unseres Grundstücks mal fragen.

    Weil es vielleicht auch noch andere Gründe für den Kauf eines Grundstück geben mag... z. B. die Lage (ruhig und doch gute Verkehrsanbindung auch ohne Auto), der sehr schöne Blick, das beschränkte Budget und, und.... oder weil sich die Familie in das Grundstück verliebt hat
    :bierchen:

    Ok, vielen Dank für eure Meinungen, das hilft mir, insbesondere die Info von @Dimeto , dass die Bauaufsicht vor einer Teilung in Bayern nicht geprüft hat. Dann werden ich versuchen, den Rest mit dem Architekten, Bauamt und Nachbarn zu klären!
     
  9. #9 Kriminelle, 15.02.2025
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    Die Frage ist berechtigt. Bevor man sich aber bei den Nachbarn unbeliebt macht, kann man ja auch pragmatisch an die Sache herangehen.
    So wie es hier aussieht, ist doch die Karte im Eingangsthread genordet?!
    Wie groß ist denn das Grundstück? Was ist denn da oben noch an Grundstück zu finden?
    Wenn man das Haus entsprechend auf das Grundstück setzt, dann kann man doch eine schöne Südwestausrichtung für den Garten planen und vor das Badfenster (ist es im Erd- oder Obergeschoss?) einen Busch, Baum setzen, wodurch die Einsicht vom Badfenster in den Garten etwas beschränkt wird, zumindest im Sommer, wenn man im Garten Ruhe finden möchte. Damit ist allen gedient und der Nachbarfrieden nicht in Gefahr.
     
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  10. #10 simon84, 15.02.2025
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    War auch nicht als Vorwurf gemeint, sondern wirklich eine Frage :)
     
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  11. #11 Kriminelle, 15.02.2025
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    Warum geht Du denn auf unsere Fragen nicht ein @blackfriday ?
     
  12. #12 blackfriday, 15.02.2025
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    @simon84 Alles gut, hab ich auch nicht als Vorwurf verstanden... uns war bewusst, dass das Grundstück wirklich nicht einfach ist, aber die "einfache" Alternative (rechteckig und ohne Abrissobjekt) wäre bei weitem nicht so schön gewesen :lock

    Wir werden uns bemühen, eine für alle Seiten gute Lösung zu finden.
     
  13. #13 blackfriday, 15.02.2025
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    @Kriminelle Ihr seid mir zu schnell und da haben sich unsere Posts überschnitten :lock

    Ja, sicher kann man das Haus so auf das Grundstück setzen, dass das Fenster nicht stört und einen Baum oder eine Hecke bekommen wir dann auch davor. Wir sind aber noch garnicht so weit, um die Position eines Hauses diskutieren zu können... wir sind leider nachbarmäßig gebranntes Kind und können den neuen Nachbarn noch nicht einschätzen. Ich wollte einfach nur wissen, ob der Architekt recht hat oder nicht. Wir selbst (und der Nachbar) sind zunächst davon ausgegangen, dass wir die Abstandsfläche des Nachbarn automatisch übernehmen müssen. Dem ist aber wohl eher nicht so. Das Fenster ist im Augenblick für uns noch garkein Thema. Gern mache ich einen neuen Thread auf, wenn sich Fragen zur Position des Hauses ergeben sollten.

    Danke fürs Mitdenken und deine Fragen.
     
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