Grenzabstand Schuppen (Niedersachsen)

Diskutiere Grenzabstand Schuppen (Niedersachsen) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten! Ich finde tatsächlich nirgends im Netz eine Lösung zum Problem, das wie folgt lautet: mit unserem Altbau (alles Wohnraum)...

  1. bostel

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    Hallo Bauexperten!

    Ich finde tatsächlich nirgends im Netz eine Lösung zum Problem, das wie folgt lautet: mit unserem Altbau (alles Wohnraum) stehen wir auf ueber 15m innerhalb der Abstandsflaechen, konkret 1,8m von der Grundstücksgrenze entfernt. Dürfen wir jetzt keinen Schuppen mehr auf die Grundstücksgrenze setzen?

    NBauO, Paragraph 5 (Grenzabstand)

    Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten. Bei Anwendung der Sätze 2 und 3 sind nach Absatz 5 Satz 2 ohne Abstand an eine Grenze gebaute Gebäude der in Satz 2 Nr. 1 genannten Art anzurechnen. Bei Anwendung des Satzes 1 Nr. 2 gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend.“

    Oder beziehen sich die 15m nur auf Gebäude, die nicht als Wohnraum dienen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    LG
    bostel
     
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  2. #2 simon84, 24.10.2018
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    Meiner Meinung nach darfst du überhaupt nix mehr an die Grenze bauen aber der Ausgang würde mich echt interessieren
     
  3. bostel

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    Ja, verstehe ich auch irgendwie so. Frage mich nur, ob sich diese 15m ggf nur auf bauliche Anlagen beziehen, die nicht Wohnzwecken dienen. Ggf spielt somit der Altbau (nur Wohnzwecke) gar keine Rolle und ich dürfte theoretisch noch 15m bauliche Anlagen (ohne Wohnzweck) auf der Grundstücksgrenze errichten?! Ich will nicht beim Bauamt nachfragen, da ich keine schlafenden Hunde wecken will ;)
     
  4. #4 simon84, 24.10.2018
    simon84

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    Wenn das so wäre würde es so in der LBO stehen.
    Die Logik ist hier eher, dass eigentlich nur bestimmte, untergeordnete Gebäude für grenzbebauung privilegiert sind.

    Wie wurde denn die grenzbebauung für dein Haus genehmigt? War die damalige LBO anders ? Oder gibt es eine Abweichung bzw Ausnahmegenehmigung?
     
  5. bostel

    bostel

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    Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht. Das Haus ist von 1908 und steht recht zentral. Viele der umliegenden Häuser wurden in dieser Lage damals auch so dicht an die Grenze gebaut. Da ist unser Haus keine Ausnahme. Baulasten gibt es jedenfalls nicht, ggf war die alte LBO damals anders. Ich muss mich da mal einlesen.
     
  6. Dimeto

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    So ist es! Es geht nur um privilegierte Gebäude. Wurde dein Wohnhaus legal errichtet (um das rechtssicher herauszufinden wirst Du wohl irgendeinen Hund wecken müssen) und besteht keine sonstige Grenzbebauung und gibt es keine entgegenstehenden Festsetzungen in einem eventuell vorhandenen Bebauungsplan, sehe ich keinen Hinderungsgrund für den Schuppen in den Grenzen des §5 (8) Satz 2, Nr. 1 und Satz 3.
     
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  7. bostel

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    Das wollte ich hören :) Elementar scheint hier der Zusatz: „der in Satz 2 Nr. 1 genannten Art“ (was sich nur auf Garagen etc bezieht). Somit scheinen Wohngebäude nicht berücksichtigt zu werden. Danke für Eure Einschätzung! Sobald ich etwas verbindliches vorliegen habe, stelle ich es hier rein!
    Vielen Dank!
     
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  8. bostel

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    So, auch nochmal mit dem Bauamt gesprochen - geht alles klar :) Es ist genau wie Dimeto geschrieben hat.
    Danke nochmals.
     
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