GFZ Im DG Aufenthalträume

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  1. #1 Taka88, 05.03.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.03.2019
    Taka88

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    Wir haben unseren Architekt , beauftragt einen Kompletten entwurf zu erstellen und ggfs. Eine Bauvoranfrage zu machen ,

    Wir haben ein Bebauungsplan von 1977 ,
    unser Architekt ist erst seit 1 Jahr Selbständig , er hat uns jetzt so gut wie möglich die Sachlage erklärt ,

    Und das Problem geschildert :

    das Baugebit ist zu 90 prozent erschlossen , wir haben einer der letzten Grundstücke und haben bei der Hausplanung eine Überschreitung der GFZ , weil wir die Aufenthalträume mit Ihre umfassungswände und die dazugehöredende Treppen , im DG und in nicht Vollgeschosse auch dazu rechnen müssen ,

    Wir haben mindesten 10 - 15 Grundstücke , im unseren baugebiet , die plus minus die gleiche größe , wie unser Grundstück haben , trotzdem haben die alle das DG plus Spitzbodem ausgebaut , und da fragt mann sich wie ?

    Mein Architekt, hat was von einen Bundesgerichtshof Urteil von 2006 , wo die GFZ für Aufenthaltsräume in DG Voll mit Außenwände ohne das abziehen der Schrägen , zu rechnen sind .

    Haben wir jetzt einfach nur pech ?

    Meine Idee war es , da wo sowieso die schrägen sind , eine Dachterrasse zu planen , an alle Drempelseiten und die Außenmauer um 3 m nach inmen zu verücken , oder zählt wieder die Dachterrase mit ?

    Bin echt überfragt und ich will meimen Architekt nicht die schuld geben , was meint Ihr ,

    Was würdet ihr mir empfehlen, vileicht hatte jemand eine gleiche Situation,

    Würde mich über eure Antworten freuen

    Gruss Thorsten
     
  2. #2 simon84, 05.03.2019
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    Oder die anderen Nachbarn haben alle nachträglich schwarz ausgebaut ?
     
  3. #3 driver55, 05.03.2019
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    Wie oft kommst du noch mit dem Thema um die Ecke?
     
  4. #4 simon84, 05.03.2019
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    So lange bis ihm jemand nach dem Mund redet?
    Architekt ist ganz alleine Schuld!
    Die bösen anderen haben einfach größer gebaut und ihr dürfen jetzt einfach nicht, das Leben ist schon echt unfair.


    Spass beiseite, es wurden doch schon viele Tips gegeben.

    @Taka88 du diskutierst hier über Gesetze und formaljuristische Regelungen.
    Was du dir als allererstes angewöhnen solltest ist fokussierte Fragen zu stellen mit allen relevanten Infos.

    Wenn dein Architekt etwas von BGH (wohl eher VGH) Urteilen schwätzt, dann lass dir das KONKRETE Urteil geben.
    Dann können wir ja gerne darüber diskutieren.

    Und wenn du von 10-15 Nachbarn redest, dann geh doch einfach zu den Nachbarn an die Tür, klingel und frag sie wie das geht / ging ?
    Mindestens einer wird schon mit dir reden.
     
  5. arch

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    Für den B-Plan von 1977 gilt wohl die BauNVO von 1968 oder 1977, welche genau, ist unerheblich, da die Definition der GFZ bei beiden gleich ist.

    Dort heist es:

    § 20 Geschossflächenzahl, Geschossfläche
    (1) Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind.
    (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen.
    (3) Bauliche Anlagen und Gebäudeteile im Sinne des § 19 Abs. 4 bleiben bei der Ermittlung der Geschossfläche unberücksichtigt.

    Das lässt nun wirklich kein Spielraum für Interpretationen im Dach. Schräge hin oder her. Anders sieht das aus, wenn man man eine Abweichung vom B-Plan beantragt, indem die GFZ z.B. erhöht wird, mit der Begründung, die anderen durften das auch. Statt die Nachbarn zu fragen, würde ich dem jungen Kollegen empfehlen, sich mit dem Sachbearbeiter auf dem Bauamt zu besprechen, wie das zu machen ist. Dieser ist bei Ausnahmen sowieso freundlicher gesonnen, wenn er vorher mit eingebunden wird.
     
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  6. #6 simon84, 05.03.2019
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    Die Nachbarn werden sowieso noch länger deine Nachbarn sein. Würde ruhig mal das Gespräch mit denen suchen, GFZ hin oder her.
    Du würdest dich wundern an welche Infos und Tips man kommt wenn man einfach mal mit den Nachbarn redet......
    (Nicht nur auf dieses Thema beschraenkt)
     
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