Gewährleistung auf statische Teile???

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  1. tajder

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    Hallo,

    wir haben jetzt auf Anfrage von einer Firma eine Gewährleistung von 10 Jahren auf die statischen Teile bekommen. Die andere Baufirma sagt mir aber dass die Gewährleistung 30 beträgt (gestztlich). Ist das wirklich so??? Das wäre dann echt der Oberhammer!!!

    LG
     
  2. #2 ManfredH, 07.07.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was meinst du denn mit statischen Teilen ?

    Unbewegliche Teile, als Gegenteil von dynamischen?
    Oder tragende Bauteile ?

    Und was genau soll der Oberhammer!!! sein ?
     
  3. #3 susannede, 08.07.2011
    susannede

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    Grundsätzlich kann die Gewährleistung nach BGB oder VOB/B bei Bauleistungen gewählt werden.

    BGB-Frist ist 5 Jahre, VOB-Frist 4 Jahre (mindestens 2 Jahre), andere Vertragsgestaltungen sind möglich, aber völlig unüblich.:shades

    Bei einem arglistigen Mangel verlängert sich die Frist auf 30 Jahre (Arglist bedeutet bewußte Täuschungsabsicht, keine "Schlamperei").

    10 Jahre sind maximal ein Garantie-Versprechen (Garantie nix Gewährleistung, Garantien sind immer freiwillig), das dem Käufer ein höherwertiges Produkt suggerieren soll. Also letztendlich "Werbung".:biggthumpup:

    Was das alles mit Statik zu tun hat, weiß ich net, der Gedanke würde mich am Silvesterabend des 10ten Jahres leicht beunruhigen. :e_smiley_brille02:
     
Thema: Gewährleistung auf statische Teile???
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