Geschosszahl und GRZ

Diskutiere Geschosszahl und GRZ im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Mitglieder, wir wollen ein Grundstück mit Bebauungsplan von 1997 kaufen. Es ist hier eine Grundflächenzahl von 0,3 vorgegeben, Anzahl...

  1. #1 susipetermann, 25.07.2023
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    Hallo liebe Mitglieder,

    wir wollen ein Grundstück mit Bebauungsplan von 1997 kaufen.
    Es ist hier eine Grundflächenzahl von 0,3 vorgegeben, Anzahl der Geschosse dürfen 2 sein und Geschoßflächenzahl ist 0,4
    Grundstück hat eine Größe von 428 qm.

    Ich habe mir jetzt schon etwas überlegt wie groß das Haus sein darf. Um etwas mehr Platz für die Kinderzimmer zu schaffen war meine Idee den Spitzboden mit auszubauen oder über den Kinderzimmern offen zu lassen und hier eine Art Stockbett einzubauen indem man einen Boden mit Treppe einbaut.
    Inwieweit muss das ganze genehmigt werden und ist dies bei 2 Geschossen überhaupt zulässig, also zählt der ausgebaute Spitzboden dann als Geschoss?

    Achso, es darf einen max. Kniestock von 0,5 M haben und die Dachneigung ist 38 Grad. Vlt. ist der Spitzboden dann auch zu klein für meinen Plan?
     
  2. #2 susipetermann, 25.07.2023
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    Bzw die Dachbeigung ist mit 38- 48 grad angegeben
     
  3. #3 Fasanenhof, 25.07.2023
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    Fang doch mal an, das Thema zu skizzieren.

    Wir sind zwar alle lebhaft in unserer Phantasie und unserem technischen Vorstellungsvermögen... aber wenn man so etwas strukturieren will, dann helfen Bilder.

    Also ein anonymisierter Plan (keine Flurkennzeichen, Straßen, etc erkennbar) von dem Grundstück und eine Skizze des Hausentwurfs mit den Maßen.
    Gedankenstütze: Ein Grundstück von 428m² mit einer GFZ von 0,3 macht knappe 128m² Baufläche vom Haus und Nebengewerken. Das ist nicht allzu viel.
    bei der Geschossflächenzahl von 0,4 ergibt sich 171m² Gesamtfläche im Haus.
     
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  4. Dimeto

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    Trifft der Bebauungsplan abweichende Festsetzungen zu den üblichen Berechnungen von der GRZ/GFZ in der der BauNVO?
    Wie sieht die überbaubare Fläche aus?
    Wie sieht das Grundstück aus?
     
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  5. #5 Kriminelle, 25.07.2023
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    Das ist natürlich auch abhängig von den Maßen des Grundstücks, BPlan und Bundesland.
    Deshalb, weil sich dann erst ein Baufenster aufzeigt, was nicht unbedingt die Größe haben muss, als das, was Du nach GRZ bauen könntest.
    Stell doch mal den Lageplan mit Maßen ein. Ansonsten kannst Du das dann auch mit Hilfe eines Geodreiecks Pi mal Daumen selbst zeichnen.

    Ach so: Geschosse sind nur Vollgeschosse. Bist Du sicher, dass dort eine 2 für zwei Vollgeschosse steht?
    Dachgeschosse sind im klassischen Verständnis keine Vollgeschosse.
     
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  6. #6 Tikonteroga, 25.07.2023
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    Du könntest erst mal nachschauen, wie in der für dein Bauvorhaben gültigen Landesbauordnung ein Geschoss definiert ist. Soweit ich mich grob erinnere ist das z. B. in BW vom Anteil der Dachschrägen in Verbindung mit der Raumhöhe abhängig. Möglicherweise ergeben sich aus der Landesbauordnung auch Antworten zu deinen anderen Fragen.
     
  7. 11ant

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    Das bringt mich zu der Vermutung, ein bißchen mehr als nur GRZ 0,3 und GFZ 0,4 werde da schon angegeben sein.
    Zwei Vollgeschosse ohne daß die GFZ das Doppelte der GRZ ist, ist meist ein Hinweis, daß der Bebauungsplangeber ein Haus mit Dachgeschoß statt "Stadtvilla"-Obergeschoß im Sinn hat; auch der Staubsaugerkniestock spricht für diese Annahme. Bei 48° DN kann sich schon´mal rechnerisch ein Vollgeschoß-DG ergeben, vor allem in den Zweidrittel-Bundesländern. Hundertsiebzig Quadratmeter langen jedenfalls für ein nicht beengtes Haus, wenn man nicht gerade vier anspruchsvolle Blagen hat.
     
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  8. #8 WilderSueden, 25.07.2023
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    Wichtig wäre hier auch die Frage, ob die Überschreitung der 0,3 durch Garagen, Zufahrten, etc. (GRZ 2) zugelassen ist.
     
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  9. #9 susipetermann, 25.07.2023
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    Ich kann leider gerade nix Hochladen.
    Bundesland ist Bayern. Laut Gemeinde darf die GRZ II die üblichen 50% übersteigen und wenn wir eine durchlässige Zufahrt machen wird sie auch nicht gezählt. Habe nur Angst das es von der Wohnfläche zu eng wird weil mein Mann eigentlich immer eine große Terrasse wollte.

    Es ist im Bebauungsplan angegeben das entweder ein voll anzurechnendes UG und ein Vollgeschoss (Dachgeschoss darf nicht als Vollgeschoss gebaut werden (was bedeutet das?) oder EG und DG als Vollgeschoss gebaut werden darf.
     
  10. #10 susipetermann, 25.07.2023
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    Hier der B Plan
     

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  11. #11 Kriminelle, 25.07.2023
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    Das habe ich geahnt: es ist wohl ein Hanggrundstück?!
    Was ist denn Euer Grundstück? Welche Maße sind es genau?
     
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  12. #12 Fasanenhof, 26.07.2023
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    Lese ich das richtig?
    Auf dem Flurstück 222 sind nur Doppelhäuser zulässig?
     
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  13. #13 susipetermann, 26.07.2023
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    Also unser Grundstück ist zum Glück eben. Andere Grundstücke aus dem B Plan sind am Hang. Das Grundstück hat 428qm.
     
  14. #14 susipetermann, 26.07.2023
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    Maße sind folgende
    Straßenseitig 15,84
    Osten 30,32
    Süden 14,14
    Westen 27,6
    Sind ca Maße
     

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  15. #15 susipetermann, 26.07.2023
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    ja es wird eine DHH werden
     
  16. #16 Tikonteroga, 26.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.07.2023
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    Ich habe folgendes in der Landesbauordnung für Bayern gefunden. Es ist mir aber nicht ganz klar. Insbesondere wann das Dach ein Geschoss ist oder nicht. Aber vielleicht hilft es dir trotzdem weiter.

    Landesbauordnung Bayern in er derzeit gültigen Fassung
    Nachtrag:

    Landesbauordnung Bayern in der derzeit gültigen Fassung
    Landesbauordnung Bayern in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung
    Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
     
  17. #17 Fasanenhof, 26.07.2023
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    Das ist gut, weil es einen Grenzbau bedingt. Man verliert also keinen Grund durch den Abstand zum Nachbarn.
    Zugleich muss damit das Haus zusammen mit der Zweiten Einheit geplant werden.
     
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  18. 11ant

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    Ich wollte früher auch immer eine Frau mit großem Balkon, aber selbst Männer reifen ;-)
    Der Gemeinde hat selbst schon gedämmert, daß ihre textliche Ausdrucksweise schwer verständlich ist - aber die Zeichnung macht es deutlich.
    Nett, daß Du mit solch´ einem Essential auch ´mal rüberkommst. Doppelhäuser plant man übrigens besser nicht nur halb, siehe Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften - bauen-jetzt.de und natürlich der berühmte Goalkeeperthread https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/

    Dein Planausschnitt zeigt leider keine Nutzungsschablone - hast Du die Angaben zu GRZ und GFZ womöglich nur dem Beispiel in den Erläuterungen entnommen ?
     
  19. #19 susipetermann, 26.07.2023
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    Ja, in den Bildern vom B-Plan steht die GRZ mit 0,3 drin.

    Des es ein Doppelhaus werden muss habe ich ehrlich gesagt bei meiner Frage nicht berücksichtigt, weil es nicht viel zur Sache tut ob es nun an einem anderen Haus steht oder nicht? An der Größe und dem Dach ändert sich ja nichts, da die andere Hälfte auf dem Nachbargrundstück steht welches größer ist.
     
  20. Dimeto

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    Gar nicht, wenn Du alle Festsetzungen des BPlans einhältst und Deine Entwurfsverfasserin mitspielt (Art. 58 BayBO).
    Ja, es sei denn, die Planenden stellen sich dumm an.
    Ja, aber nicht als Vollgeschoss.
    Das kommt darauf an, wie das Haus geometrisch gestaltet wird.
    Und was hättest Du gerne?
    Wenn Du die unbestimmten Begriffe durch Zahlen ersetztest, könnte das Forum hilfreichere Tipps geben.
    Wurde die Frage hinreichend beantwortet? Falls nicht, bitte konkretere Fragen stellen.
    Das kommt darauf an, wie weit der Nachbar schon mit seiner Planung ist und ob im unbekannten Teil des BPlans noch Fallstricke versteckt sind.
     
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