Geländer Lichthof notwendig?

Diskutiere Geländer Lichthof notwendig? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. Absturzsicherung im Bereich Lichthof. Ich besitze eine UG Wohnung mit Lichthöfen, die sich innerhalb des...

  1. Hutze

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    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bzgl. Absturzsicherung im Bereich Lichthof.

    Ich besitze eine UG Wohnung mit Lichthöfen, die sich innerhalb des zugehörigen, abgezäunten Garten mit Sondernutzungsrecht befinden. Die Lichthöfe bestehen aus 5 Reihen von Pflanzsteinen (ca.30cm jeweils). Oben angrenzend ist die GOK, die Steine sind pyramidenartig nach unten verlegt. Die Tiefe beträgt ca. 1,50m, es ist jedoch aufgrund der einzelnen Stufen problemlos möglich wieder aus dem Lichthof hochzusteigen. Ich habe gerade leider kein besseres Foto zur Hand.

    Nun zur Frage. Der Bauträger hat nun an der Kante der Pflanzsteine einen min. 1,40 hohen Zaun installiert. Sieht auf Deutsch gesagt scheisse aus, sowohl von außen als auch von innen, da die Dimensionierung viel zu groß wirkt.

    Ist dieser überhaupt notwendig? Wo bekomme ich Infos zu diesem Thema? Die Wohnung liegt in Baden-Württemberg.


    Vielen Dank
     

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  2. #2 Lexmaul, 20.12.2019
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    Wieso denn so hoch? Eine Absturzsicherung muss da hin - stell Dir vor, da fällt jemand rein. Der mag da theoretisch wieder raus kommen, aber wird sich wohl hart verletzen. Kinder sowieso...

    90-100 cm wäre ok, alles andere ist übertrieben und nicht notwendig.
     
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  3. Hutze

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    Hallo,

    ich war gestern in der Wohnung und der Zaun befindet sich um den steileren Lichthof im Bereich eines Fluchtweges. Die anderen beiden Lichthofe haben keinen Zaun, und das Bauamt hat diesen Teil des Gartens abgenommen.

    Nun weitere Frage. Ich habe Sondernutzung Recht in diesem Bereich. Zur einen Seite ist der Garten mit den Lichthöfen mit einem Zaun abgegrenzt, zur anderen Seite nicht zu dem Garten des anderen Eigentumers. Da dieser Eigentümer sehr unangenehm wirkt, uberlege einen Zaun zu ziehen und damit mein Sondernutzung Recht komplett abzugrenzen. Wurdet ihr das auch wegen den Lichthöfen machen? Was wäre wenn kein Zaun da ist und ein Kind stürzt in den Lichthof auf meinem Sondernutzungsrecht? Haftung? Ändert der Zaun etwas?

    Danke
     
  4. #4 Lexmaul, 21.12.2019
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    Dann bist Du natürlich in der Haftung - seltsame Frage...
     
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  5. #5 Fred Astair, 21.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 21.12.2019
    Fred Astair

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    Und ob Du einen Zaun zum "unangenehm wirkenden Eigentümer" ziehen darfst, entscheidet die Eigentümerversammlung mit mindestens qualifizierter Mehrheit.
     
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  6. Hutze

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    Gut, danke für die Antwort.

    @Lexmaul. Werde keine seltsame Frage mehr stellen...
     
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