Gebäudeklasse 4, zweiter Rettungsweg, Schleswig-Holstein, Rauchabzug (RWA) im Treppenhaus notwendig?

Diskutiere Gebäudeklasse 4, zweiter Rettungsweg, Schleswig-Holstein, Rauchabzug (RWA) im Treppenhaus notwendig? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hi, ich brauche eure Unterstützung in der Interpretation der LBO SH. Es geht konkret um §35 Abs 8 (vgl. Gesetze-Rechtsprechung...

  1. fmms

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    Hi,

    ich brauche eure Unterstützung in der Interpretation der LBO SH.
    Es geht konkret um §35 Abs 8 (vgl. Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein)

    Ich habe folgendes Treppenhaus:
    upload_2025-3-26_23-1-22.png

    jetzt soll das Dachgeschoss ausgebaut werden und ich habe verschiedene Aussagen, ob dafür ein Rauchabzug notwendig ist.

    Die Bauordnung schreibt:

    (8) Notwendige Treppenräume müssen belüftet und zur Unterstützung wirksamer Löscharbeiten entraucht werden können. Sie müssen
    1.in jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins Freie führende Fenster mit einem freien Querschnitt von mindestens 0,50 m2 haben (habe ich) , die geöffnet werden können, oder
    2.an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung haben.
    In den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 (hier nicht) ist in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 (hier nicht) an der obersten Steile eine Öffnung zur Rauchableitung erforderlich; in den Fällen des Satzes 2 Nummer 2 (bin ich) sind in Gebäuden der Gebäudeklassen 4 (habe ich) und 5, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 erforderlich ist, besondere Vorkehrungen zu treffen. Öffnungen zur Rauchableitung nach Satz 2 und 3 müssen in jedem Treppenraum einen freien Querschnitt von mindestens 1 m2 und Vorrichtungen zum Öffnen ihrer Abschlüsse haben, die vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedienbar sind. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Treppenräume mit Druckbelüftungsanlagen.

    Ich habe auf jeder Etage eine Öffnung mit mindestens 0,5qm. Für das EG die Haustür und für das DG ein kleineres Fenster mit ca. 0,9qm auf dem Treppenpodest eine halbe Etage unter dem Dachgeschoss.

    Ist damit die Anforderung erfüllt?

    Vielen Dank
     
  2. #2 Fabian Weber, 26.03.2025
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    Du musst das obere Fenster vom EG aus öffnen können. Das heißt Du musst eine entsprechende RWA-Zentrale und zwei Handtaster installieren und natürlich einen Motor, der das Fenster oben auch öffnet.

    Eine RWA ist nicht zu verwechseln mit einer Öffnung zur Rauchableitung.
     
  3. fmms

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    @Fabian Weber ganz vielen Dank für die Antwort.

    Kannst du auch erklären wieso die LBO sagt, doch Fenster >0,5 qm ODER Öffnung zur Rauchableitung.
     
  4. #4 Fred Astair, 27.03.2025
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    Nein, weil das Treppenpodest unterhalb des künftigen obersten Geschosses liegt.
    Ist doch klar beschrieben. Mit beiden kannst Du die Anforderungen erfüllen. Nur muss die Öffnung jeweils motorisch von unten aufzuführen sein.
    Dabei muss die freie Öffnung mindestens 0,5 qm sein. Die Fenstergröße allein zählt nicht.
     
  5. fmms

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    @Fred Astair danke für die Antwort. Ich finde das nicht so klar beschrieben.
    • Ich lese den Absatz so, dass in Gebäudeklasse 5 " an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung haben." -- bin ich nicht
    • Alternative ist ich "in jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins Freie führende Fenster"
    • wenn ich also in der Fenster-Variante bin, dann gilt für mich der folgende Satz nicht "Öffnungen zur Rauchableitung nach Satz 2 und 3 müssen in jedem Treppenraum einen freien Querschnitt von mindestens 1 m2 und Vorrichtungen zum Öffnen ihrer Abschlüsse haben, die vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedienbar sind."
    • Zu welchem Fenster zählt nun mein Fenster im Treppenpodest? Wenn ich davon Ausgehe, dass die Hauseingangstür zum Erdgeschoss und nicht zum Keller gehört, dann muss logisch das oberste Fenster zum Dachgeschoss gehören...

    Danke



     
  6. #6 Fred Astair, 27.03.2025
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    Willst Du mit dem Rauch über Spitzfindigkeiten diskutieren?
    Dein Fenster auf dem Treppenpodest ist eben gerade nicht auf Höhe des obersten Geschosses!
     
  7. #7 simon84, 27.03.2025
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    Der Gedanke ist, dass die Feuerwehr im Brandfall das Treppenhaus schnell rauchfrei kriegen kann um
    Menschen zu retten.

    Rauch steigt primär nach oben.

    wenn der Brand zB im EG ausbricht, sind alle Geschosse darüber verraucht.

    damit die Feuerwehr sich nicht unnötig gefährden muss und um eine schnellere Rettung der nicht direkt vom Feuer betroffenen Personen zu ermöglichen, muss man das logischerweise sicher vom EG aus bedienen können, sonst musst du ja ins DG laufen um das Fenster zu öffnen

    ist doch eigentlich gesunder Menschenverstand
     
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  8. fmms

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    Ich Zweifel nicht an, dass es im einer perfekten Welt selbstverständlich so sein sollte.

    Zum Hintergrund, das Haus ist Baujahr 1950 und eine Seite des Dachgeschosses ist seit 70 Jahren bewohnt. Es würde jetzt erheblichen Aufwand verursachen, das Dach zu öffnen über dem Treppenhaus einen Wechsel einzubauen um dann dort eine 1qm Öffnung für ein aus dem EG zu öffnendes Fenster zu schaffen.

    Die Kosten sind wohl weit über 10.000 EUR. Bevor ich dieses Geld ausgebe, möchte ich zumindest überzeugt sein, dass es nach LBO SH notwendig ist. Sondern über das Zerlegen eine Dachstuhl im Bestand....

    Die Schreiber der LBO müssen sich ja etwas dabei gedacht haben, dass es auch reicht ein 0,5qm Fenster je Geschoss zu haben und dass damit genug Rauchabfuhr gewährleistet ist.
     
  9. #9 Fred Astair, 27.03.2025
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    Und genau das hast Du nicht!
    Wen willst Du überzeugen, dass das Fenster eine halbe Etage tiefer zum Dachgeschoss zählt?
    Die Treppenhausentrauchung zählt zum Grundverständniss jedes Architekten. Dafür braucht er regelmäßig nichtmal einen Brandschutzingenieur.
    Was sagt denn Dein Architekt dazu?
     
  10. #10 simon84, 27.03.2025
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    Wie passt das zusammen ? Welche “Seite” ?
    Außerdem ist das doch immer so, dass bei Umbau/Veraenderung dann die neuen Regeln zu erfüllen sind …

    Die neu geschaffene Wohnung wird doch sicherlich einem Wert von 200.000+ Euro entsprechen.

    Was sind da schon 10.000 Euro für Brandschutz die eine deutliche Verbesserung für das ganze Haus bieten.

    So viel kostet ja schon eine übliche Küche

    Ich sehe das auf Basis der Pläne wie @Fred Astair

    Der/die Wohnungseingangsbereiche im DG können nicht über das darunter liegende Fenster entraucht werden, ein Fenster an höchster Stelle im DG ist notwendig.

    Evtl kannst du versuchen die Arbeit mit weiteren Tätigkeiten am Dach wie andere Dachfenster, Gaube, Kamin, Photovoltaik, Reparaturen etc. zu verbinden um etwas zu sparen.

    Zu dem Thema sollte euch eigentlich euer Architekt beraten, was sagt der denn ?
     
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  11. #11 Fabian Weber, 27.03.2025
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    Beim Dachgeschossauabau müssen regelmäßig die Treppenhauswände in F-90 hochgeführt werden. Da musst Du sowieso tabularasa machen.
     
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  12. #12 simon84, 27.03.2025
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    In SH bei GKL4 ist es F60+mechanische Beanspruchung.
    Aber ja, regelmäßig muss da noch mehr gemacht werden als "nur" die Entrauchung.


    (4) Die Wände notwendiger Treppenräume müssen als raumabschließende Bauteile

    1.
    in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 die Bauart von Brandwänden haben,

    2.
    in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmend und

    3.
    in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 feuerhemmend

    sein. Dies ist nicht erforderlich für Außenwände von Treppenräumen, die aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und durch andere an diese Außenwände anschließende Gebäudeteile im Brandfall nicht gefährdet werden können. Der obere Abschluss notwendiger Treppenräume muss als raumabschließendes Bauteil die Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudes haben; dies gilt nicht, wenn der obere Abschluss das Dach ist und die Treppenraumwände bis unter die Dachhaut reichen.
     
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    Der Architekt hat noch keine Lösung. Er will sich vorerst mit einem Brandschützer abstimmen. Da es sich um einen Betondachstuhl / Massivdach handelt, ist unklar, ob dieser sich überhaupt weit genug für einen Rauchabzug öffnen lässt.
    Daher bin ich hier auf der sich nach Alternativen und der genauen Interpretation der LBO SH.
     
  14. #14 Fabian Weber, 28.03.2025
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    Lass Deinen Architekten mal machen.
     
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  15. #15 simon84, 28.03.2025
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    Ja lass den Architekt recherchieren und mit einer Lösung kommen, dafür wird der bezahlt. Und evtl kriegst du ja auch einfach eine Ausnahme…
     
  16. #16 Jo Bauherr, 28.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 28.03.2025
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    Warum sollte er sich darauf einlassen?
    Wenn ein Rauchgasopfer dann da oben im Dachgeschoss liegt ... da sagt der Staatsanwalt zum Bauherrn und seinem Architekten sicherlich nicht: "Ist schon OK. Sie hatten ja eine Ausnahme..."




    .
     
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  17. #17 simon84, 28.03.2025
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    naja, wenn es eine Ausnahme vom Brandschutzgutachter und im weiteren Schritt ein vom Bauamt abgenicktes Brandschutz Konzept ist dann ist das eigentlich schon so.

    allerdings vertrete ich persönlich auch eher die Meinung dass man hier nachrüsten sollte und die Mehrkosten im
    Vergleich zum gesamten Bauvorhaben nicht wirklich durchschlagen
     
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