Gebäude abreissen - Genehmigung und weitere Fragen...

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  1. Bib007

    Bib007

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    Hallo,

    hab mal eine Frage zum Thema "Gebäude abreissen"

    Standort: Bayern - alter ehemaliger Bauernhof, Baujahr ca. 1950-1960

    Darf man ein freistehendes Gebäude einfach so abreissen? Also ohne Genehmigung? Ich hab mal unverbindlich bei der Stadtverwaltung angefragt und die haben gesagt, ich solle es nur beim Landratsamt anzeigen. Genehmigung bräuchte ich keine.

    Denkmalschutz oder ähnliches ist nicht betroffen.

    Dann letztens hat ein Bekannter zu mir gesagt, ich müsse das schon genehmigen lassen, weil es über 500m³ Rauminhalt sind. Es handelt sich um einen alten landwirtschaftlichen Stadl. Gemauert, teilweise unterkellert und großer Dachstuhl aus Holz mit Ziegeleindeckung. Ca. 50-60 Jahre alt.

    Die Genehmigung sei aber nur Formsache und würde wohl hier auf jeden Fall erteilt werden, meinte er weiter.

    Ist dem so? Muss ich das wirklich genehmigen lassen, weil es zu groß ist?

    Das Wohnhaus nebenan ist kleiner, das dürfte ich dann wohl genehmigungsfrei abreissen, oder?



    Und dann noch eine weitere Frage bezüglich des Holzes aus dem Dachstuhl: Das Holz wurde damals im eigenen Wald geschlagen und zur Sägmühle gefahren. Keine Behandlung mit irgendwelchen Giftstoffen. Auch ist der Dachstuhl nicht mit Putz/Mauer/Beton in Berührung, alles reines unbehandeltes Holz. Teilweise wurden sogar noch ältere noch handgeschlagene Balken vom Vorgängerbau wiederverwendet.

    Der Abrissunternehmer meinte nun, ich darf das Holz nicht beiseite räumen und selbst verheizen, das müsste ich alles von ihm entsorgen lassen, es ist Abfallholz. Ob es tatsächlich mit Giftstoffen durchsetzt ist oder nicht, spiele hier keine Rolle.

    Das kann doch nicht sein, oder??? Darf ich mein eigenes sauberes unbehandeltes Holz nicht selbst im Ofen verheizen??? Oder wollte der Abrissunternehmer nur schnelles Geld machen oder scheut den Mehraufwand für die Trennung der Materialien?


    Hat zwar nicht direkt mit bauen zu tun, aber ich hoffe, hier kann mir trotzdem jemand ein wenig weiterhelfen?! Den ersten Teil der Frage kann ich nächste Woche auch selbst im Lanmdratsamt erfragen, aber den zweiten, das würde mich schon interessieren. Es darf natürlich auch gerne zum ersten Teil was geschrieben werden :-)
     
  2. #2 Diamand, 14.11.2016
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    Ich bin kein Jurist, würde aber sagen das Holz, Steine Beton und woraus das Gebäude auch im einzelnen bestehen mag ist dein Eigentum mit dem du machen kannst was du willst (Schadstoffe mal ausgenommen). Bedeutet die einzelnen Materialien könntest du auch Verschenken/Verkaufen.

    Materialtrennung bedeutet immer Mehraufwand. Heutzutage sollte man sowieso trennen da sonst die Entsorgungskosten höher sind als bei reinem Material.

    Hier gibt es ein Recycling Unternehmen habe mir mal eben die Preisliste angesehen. Dort kostet Beton / Ziegel, leicht verunreinigt 27,50 €/to (bis 25% Feinanteil) und 32,00 €/to (über 25% Feinanteil)

    Gemischte Bau- und Abbruchabfälle zur Verwertung frei von Glaswolle, Asbest, Steinwolle Kostet 199 €/to

    Und Holz (naturbelassen, Lackiertes Holz ohne Holzschutzmittel) dafür muss man hier 105 €/to zahlen.

    Es ist, zumindest hier schon ein Finanzieller unterschied ob man Sortenrein anliefert oder gemischt. Wie es bei dir ist kann ich natürlich nicht sagen.
     
  3. #3 El Gundro, 14.11.2016
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    Es kommt darauf an, was Du im Vertrag mit dem Abrissunternehmen stehe hast. Wenn darin steht, dass er die Baustoffe übernimmt und entsorgt, dann kannst Du leider das Holz nicht behalten.
    Es geht hier also weniger um die Gesetzeslage, als darum, was im Vertrag vereinbart ist.

    Sollte im Vertrag hierzu nichts stehen, dann gilt natürlich das Gesetz. Hierbei kannst Du mit deinen Abbruchstoffen innerhalb deines Grundstückes erst mal machen was Du willst, solange keine Gefährdungen durch irgendwelche Gefahrstoffe ausgehen. Wenn das Holz also unbehandelt ist, kannst Du es (vom Gesetzgeber her) natürlich selbst verwenden.
     
  4. Bib007

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    Ich hab mit dem Abbruch-Unternehmer noch garnichts ausgemacht. Der war nur kurz da und hat sich alles angeschaut, ich hab ja noch nicht mal ein Angebot.

    Ich kenne das von der Verwandtschaft vor einigen Jahren, da war er nicht sehr erfreut, als diese das Bauholz behalten wollten zum verbrennen. Aber sie habens so gemacht. In dem Zug wurde auch ein Gebäude in der Nachbarschaft abgerissen. Dessen Holz haben die polnischen Arbeiter des Abbruch-Unternehmers "entsorgt" (=mit nach Hause genommen zum verheizen), weil meine Verwandten gefragt hatten, ob sie das Holz auch haben könnten...

    Und jetzt bei uns fängt er an mit Vorschriften usw - dass da auf jeden Fall nachgeprüft wird, ob wir das Bauholz auch entsprechend entsorgt haben usw... Dass wir das auf überhaupt keinen Fall behalten dürften, dass wir Nachweise benötigen usw - Angeblich alles seit diesem Jahr sehr streng geworden usw

    Darum die Frage, ob das jetzt tatsächlich so ist oder ob er uns nur für blöd verkaufen will.
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 14.11.2016
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    Ob das gesetzlich so geregelt ist weiß ich nicht, aber ich vermute mal dass der Abbruchunternehmer gute Absatzkanäle für Brennholz hat und er nicht auf dieses Zusatzgeschäft verzichten will
     
  6. #6 Corinna72, 14.11.2016
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    Typisch wäre, dass der Unternehmer für das Holz auch Entsorgung berechnet, in Wirklichkleit es aber selber verheizt oder gar verkauft...
    Unbehandeltes Konstruktionsholz, gerade aus dem Dachstuhl ist ideal zum Verheizen und in der Regel auch knochentrocken (sofern das Dach dicht ist).
     
  7. #7 Andybaut, 14.11.2016
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    was es alles für Vorschriften gibt:

    http://www.gesetze-im-internet.de/altholzv/

    Lies dir das am besten mal durch und sag deinem Unternehmer,
    dass du Altholz nach Klasse A1 hast und die energetische
    Verwertung nach Prüfung, gemäß Anhang V, dann selbst vornimmst:bef1007:
     
  8. #8 El Gundro, 15.11.2016
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    sehr gut Andy.

    Ich vermute auch, dass der Unternehmer für die "fachgerechte Entsorgung" Geld verlangen will und am Ende verheizt er es selber oder verkauft es sogar noch. Und wenn man dann entsprechende Nachweise sehen will, was bei belastetem Holz ja legitim wäre für eine fachgerechte Entsorgung, dann hat er natürlich nichts.

    Halte einfach im Vertrag klar fest, dass das Holz separiert auf deinem Grundstück zu lagern ist. Die Entsorgung erfolgt durch den Auftraggeber, also Dich.
    Dann musst Du nur noch aufpassen, dass das Holz nicht Füße bekommt, was nicht nur durch die Mitarbeiter der Firma erfolgt, sondern Erfahrungsgemäß von allen Seiten Leute kommen, die sich da Bedienen ("Ich dachte, dass wäre Bau-Abfall zur Entsorgung").
     
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