Garagenbau außerhalb

Diskutiere Garagenbau außerhalb im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben ein schönes Grundstück am Ortsrand gefunden und überlegen dieses zu kaufen. Das Baugrundstück an sich ist relativ klein...

  1. #1 Sebastian1792, 22.09.2023
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    Hallo zusammen,

    wir haben ein schönes Grundstück am Ortsrand gefunden und überlegen dieses zu kaufen. Das Baugrundstück an sich ist relativ klein (ca. 370 qm), unser Wunschhaus würde aber nach unseren Vorstellungen aller Voraussicht nach ins Baufenster passen. Zum Baugrundstück werden zwei Flurstücke (Grünland für Weinbau) dazuverkauft, die direkt an das Baugrundstück anschließen. Das heißt zum Baugrundstück kommen nochmal ca. 1.300 qm hinzu, die man als Garten nutzen könnte. Das Problem an dem Baugrundstück ist allerdings, dass es nicht direkt an der öffentlichen Straße liegt. Es wurde mittels eines Privatweges zwischen zwei anderen Häusern erschlossen. Der Privatweg ist unter den Eigentümern der 3 angrenzenden Grundstücke aufgeteilt. Leider wurde die Zufahrt zum angebotenen Baugrundstück, nicht sonderlich glücklich geplant. Es besteht nur eine Zufahrt mit 1,5m Breite zum Grundstück, also nur eine kleine Ecke (der Privatweg an sich ist größer). Es ist also unmöglich später über diese Zufahrt mit dem Auto draufzufahren.
    Ich habe nun die Hoffnung, dass wir alternativ und aufgrund dieser schlecht geplanten Zufahrt eine Garage auf eines der Flurstücke genehmigt bekommen. Der Zugang zur Straße wäre von dort problemlos möglich.

    Meine Frage ist nun: Hat jemand Erfahrung damit, eine Garage außerhalb des Baugebiets/ auf Grünland genehmigt zu bekommen, bzw. wie schätzt ihr die Chancen ein? Generell ist eine Gemeinde ja auch daran interessiert, dass man Stellflächen für Autos auf dem Grundstück miteinplant, um nicht die umliegenden Straßen vollzuparken, was aber bei diesem Baugrundstück aufgrund der Zufahrt schlichtweg so nicht möglich ist.

    Vielen Dank für eure Einschätzung und viele Grüße!
     
  2. #2 simon84, 22.09.2023
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    so zwischen 0 und 1 Prozent ….

    dann parkst du eben auf der Straße

    warum muss es denn unbedingt ein Bauwerk sein?
    Wenn dein Auto einfach auf deinem Grundstück steht wird nicht unbedingt jemand was dagegen haben
     
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  3. #3 Sebastian1792, 22.09.2023
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    Hallo Simon,

    danke erstmal für deine Einschätzung. Es geht ja erstmal nur darum eine Entscheidung zu treffen das Grundstück zu kaufen oder nicht. Eine Garage wäre mir eigentlich schon wichtig, um mein Fahrzeug das Jahr über witterungsgeschützt unterstellen zu können. Auf dem Baugrundstück selbst, wird es wie gesagt praktisch unmöglich sein.
    Sollte es tatsächlich so schwierig sein eine Baugenehmigung auf dem Flurstück zu bekommen, ist das Grundstück für mich eben deutlich weniger attraktiv.

    Mich wundert nur diese misslungene Planung dieser Zufahrt zum Grundstück. Das muss ja auch irgendwann mal vom Bauamt genehmigt worden sein. Auch im Hinblick eines Hausbaus muss es ja möglich sein für die Baumaschinen auf das Grundstück zu kommen. Auch dafür wäre vermutlich die einzige Möglichkeit einen Zuweg über die angrenzenden Flurstücke zu finden.
     

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  4. #4 WilderSueden, 22.09.2023
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    Ich sehe auch die Garage eher als das kleinere Problem an. Über den Fußweg wirst du schweres Gerät und Baumaterial kaum bewegen dürfen und falls doch, wird anschließend eine Sanierung auf deine Kosten fällig sein.
     
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    Ich verstehe die Zuwegungsproblematik nicht: für mich sieht 323/13 wie eine Wegeparzelle aus, über die ich auch das Hausgrundstück erschließen würde. Eventuell führt Dein Weg zu diesem Weg und zur Baumöglichkeit für die Garage über eine Ergänzungssatzung.
     
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  6. #6 Sebastian1792, 22.09.2023
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    323/13 war tatsächlich mal eine Wegeparzelle, die allerdings nur noch auf dem Plan existiert. In der Realität gibt es diesen Weg nicht (ist vollständig bewachsen, teilweise umzäunt, etc.) und laut Grundstückseigentümer ist beabsichtigt diesen Weg auch offiziell den angrenzenden Grundstückseigentümern zu überlassen. Die Erschließung ist über den besagten Zufahrtsweg zwischen den Häusern erfolgt.
     
  7. Dimeto

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    D.h. die Wegeparzelle gehört dazu?
    Ich nicht.
    Wie @simon84
    Dann frage mal bei der Gemeinde nach. Wenn es eine Stellplatzsatzung gibt, könnte das Grundstück sogar unbebaubar sein oder eventuell notwendige Stellplätze müssten teuer abgelöst werden.
    Das gilt es zu überprüfen.
    Nein. Die Parzellierung hat höchstwahrscheinlich nach der Baulandumlegung und vor der Bebauung stattgefunden, so dass das Bauamt noch gar nicht beteiligt war.
    So ist es ja auch im Bebauungsplan vorgesehen. Daher wundert mich
    Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit den Nachbarn. Einer von beiden räumt eventuell ein Wegerecht für die benötigte Ecke ein oder sie wird sogar herausparzelliert und Dir oder dem gemeinsamen Weg zugeschlagen.
     
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  8. #8 Sebastian1792, 22.09.2023
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    Okay hätte echt nicht gedacht, dass es scheinbar doch so schwierig ist eine Genehmigung für die Garage zu bekommen. Die Wegparzelle gehört nicht zum Grundstück dazu. Laut Grundstückseigentümer soll aber von der Gemeinde beabsichtigt sein, diese den Inhabern der angrenzenden Flurstücke zu überlassen. Da die beiden Flurstücke 141 & 142 zum Baugrundstück dazuverkauft werden, würde das Stück Weg dann theoretisch in den Besitz des Käufers übergehen. Wie konkret und wie lange das dauert bis es soweit ist, weiß ich allerdings nicht.
    Beim Nachbarn fragen könnte eine Idee sein, ich glaube allerdings nicht, dass er das Stück von seinem Grundstück aufgeben wird. Aktuell ist an der Stelle ein Stellplatz für sein Auto.
    Laut Bauplan ist es soweit ich das gelesen habe nicht verpflichtend einen Stellplatz zu bauen. Ob es dazu allerdings eine zusätzliche Satzung gibt, muss ich nochmal in Erfahrung bringen.

    Danke auf jeden Fall schonmal für eure Einschätzungen. Das hilft mir schon viel weiter.

    Es ist einfach so schade weil die Lage für mich persönlich echt ein Traum ist..
     
  9. #9 simon84, 22.09.2023
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    Stell dir mal vor jeder Bauer würde auf einmal anfangen sich Garagen auf den Acker zu stellen …::
    Klar ist das ein anderes extrem aber vielleicht hilft es dir das etwas besser nachzuvollziehen
     
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  10. Dimeto

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    Das klingt so, als hätte die Gemeinde etwas zu verschenken. Daran glaube ich nicht. Allerdings wirst Du das Grundstück günstig erwerben können. Dann kannst darüber Deine Zufahrt zum Baugrundstück herstellen und BPlan-konform eine Garage im Baufenster errichten.
    Das sollte doch in Erfahrung zu bringen sein. Also: Termin bei der Gemeinde machen und genau nachfragen, was es mit der Wegeparzelle auf sich hat. Und nicht abwimmeln lassen. Irgendjemand muss eine verbindliche Auskunft geben, da die Fläche im Bebauungsplan als Verkehrsfläche ausgewiesen wurde. Wenn die Fläche tatsächlich der Gemeinde gehört, so wurde sie ihr im Rahmen der Baulandumlegung zugewiesen. Es muss demnach nachvollziehbare Verwaltungsvorgänge geben, die zur jetzigen Situation geführt haben und auch welche, die erklären, warum die damalige (und heute immer noch rechtskräftige) Planung nicht umgesetzt wurde.
    Du brauchst doch nur gut einen Meter; nach dem Luftbild sieht es nicht so aus, als wäre er darauf angewiesen. Und dann gibt es ja noch einen weiteren Nachbarn, den man fragen könnte.
    Laut LBO aber schon (§47). Außerdem wäre dann die Satzung der Gemeinde über die Höhe des Ablösebetrages bei der Nichtherstellung von Stellplätzen sinnlos.
    Dann sollte es doch nicht an einer vielleicht nicht zu bauenden Garage scheitern.
     
  11. #11 Gast 85175, 23.09.2023
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    Er will halt Platz für seine ganze Familie, Frau, Kinder, Hund UND Audi!
     
  12. 11ant

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    Für mich klingt es eher so, als wolle die Gemeinde dem Käufer der Grünlandparzellen andienen, daß sie den zugewachsenen Weg ab da wo nur noch er Anlieger ist dann gleich einzieht und ihm zum ich sachma Nachbarschaftspreis überläßt. Ob dieser Weg so wie er ist überhaupt zur Erschließung geeignet ist, dahinter male ich ein Fragezeichen: Wegerecht ja, aber Straßendecke und Leitungsverlegungen ??? (das Zauberwort "Ergänzungssatzung" hatte ich ins Spiel gebracht, weil ich die fraglichen Parzellen als noch im Außenbereich liegend wähne). Wenn die Gemeinde wirklich an der Bebaubarkeit des eigentlichen Wohngrundstückes interessiert ist, könnte ich mir entsprechendes Wohlwollen dafür vorstellen, 323/13 und einen Teil von 143/4 dem Innenbereich und dem Geltungsbereich eines evtl. Bebauungsplanes zuzuschlagen, damit dort eine Erschließungsstraße und eine legale Garage möglich würden. Den Rest des Grünlandes sehe ich dabei allerdings unverändert bleiben.

    Manchmal denke ich, die Masche mit dem Verkauf von Wattenmeer als Baugrundstücken funktioniere sinngemäß auch im Landesinneren *LOL*
     
  13. #13 Sebastian1792, 23.09.2023
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    Ich habe mich gestern nochmal am Grundstück mit dem Eigentümer getroffen. Zufälligerweise kam für einen kurzen Moment auch die Nachbarin hinzu, die meinte, dass es kein Problem wäre die Zufahrt auch über eine Ecke ihres Grundstücks zu befahren. Sie wäre sogar bereit ein Stück der dort liegenden 20 cm hohen Grenzmauer abzuflexen, um die Zufahrt zu vergrößern. Optimal finde ich es dann zwar immer noch nicht aber das würde dann eventuell eines der Probleme lösen. Dennoch glaube ich kaum, dass Baumaschinen/Kran/LKW das Grundstück über die Zufahrt erreichen. Die müssten denke ich über die angrenzenden Flurstücke fahren.

    Ich habe ihn auch nochmal zu dem Weg gefragt. Es ist so, dass ein Stück weiter links von Flurstück 142 und 143 ein Damm verläuft. Dieser wurde neu gebaut und praktisch neben den Alten gesetzt (also näher an die Flurstücke. Dadurch ist ein teil der Flurstücke weggefallen. Die Wegparzelle soll als Ausgleich für die weggefallene Fläche übergeben werden. Das steht wohl alles fest.
     
  14. #14 Sebastian1792, 23.09.2023
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    Wenn man so viel Geld für Grundstück und Haus ausgibt und lange darin glücklich sein will, möchte man einfach auf Dinge, die einem wichtig sind nicht verzichten. Ich habe selbst noch ein Motorrad und schraube auch gelegentlich gerne mal in der Garage. Daher ist für mich eine Garage einfach wichtig, um auch in Zukunft mein Hobby weiterzuführen. Ich kann bei vielen anderen Sachen Abstriche machen, eine Garage sollte aber schon berücksichtigt werden. Hoffe das erklärts ein wenig.
     
  15. #15 Fasanenhof, 26.09.2023
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    Naja, wenn etwas auf dem Papier existiert und in der Realität mit Buschwerk belegt ist, dann ist der Weg doch klar.
    Schaffe dir den Weg, der dir zusteht. Entweder, der Plan gilt gänzlich oder garnicht.

    Wer hat da was umzäunt?
     
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