Garage und Grenzbebauung

Diskutiere Garage und Grenzbebauung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Ich habe vor eine Garage als Grenzbebauung neben ein Einfamilienhaus zu bauen. Leider hat mein "lieber" Nachbar was dagegen. Die Garage...

  1. #1 Flieger-Horst, 14.08.2006
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    Hallo Ich habe vor eine Garage als Grenzbebauung neben ein Einfamilienhaus zu bauen. Leider hat mein "lieber" Nachbar was dagegen. Die Garage sollte ein Satteldach bekommen höhe First ca 5 m und eine Länge von 8 meter eine Breite von 6 m haben. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit ohne die Zustimung des Nachbarn einer Grenzbebauung und welche Größe dürfte die Garage dann im Höchstfall haben ? Was gibt es für Möglichkeiten ?
    Danke für eure Infos ich bin echt ratlos:mad:
    Gruß Thomas
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 14.08.2006
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    Die schnellste ...

    ... und für Deine Situation sicherste Auskunft kriegst Du hier bei Deinem Bauamt auf der Gemeinde.

    Die können Dir sagen, ob es für Dein Grundstück einen Bebauungsplan gibt und ob Deine Garage bauordnungsrechtlich zulässig ist und wenn ja, in welcher Form (bei dem Satteldach könnte es Probleme geben).

    Von hier aus geht da leider nix :konfusius .
     
  3. #3 S.Oertel, 14.08.2006
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    Gibts einen B-Plan?

    Wenn ja, stehts da drin! Bei uns sind das max 9m lang und max 3m hoch. Dagegen könnte der Nachbar dann gar nix machen.
    Wenns nicht geregelt ist, würde ich als Erstes mal zur Baubehörde latschen und ganz vernünftig fragen.
     
  4. #4 Flieger-Horst, 15.08.2006
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    Danke erst mal für die schnellen Antworten. Beim Bauamt war ich schon aber ich muß ehrlich sagen so richtig helfen konnte mir dort niemand. Ich solle erst mal einen Bauantrag stellen hieß es. Aber ohne Unterschrift vom lieben Nachbarn ists wohl zwecklos. Im B-Plan ist Grenzbebauung möglich bei mir ist nur das Problem das die Garage an ein vorhandenes Satteldach eines Carportes angeschlossen werden soll das heist die Firsthöhe liegt dann bei ca 5 m. die Traufhöhe bei ca 2,50 muß dafür der Nachbar sein Fürwort geben. dieser allerdings selber eine Grenzbebauung mit seiner Garage hat nur eben nicht an meiner Grundstücksgrenze.
    Danke und Gruß Thomas
     
  5. #5 S.Oertel, 15.08.2006
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    Meine ganz private Laienmeinung..

    ..das Problem ist scheinbar die Firsthöhe von 5m!?
    Wenn der Nachbar da zustimmen muß (wäre bei uns auch so) und nicht zustimmen will, hast Du halt schlechte Karten.
    Archi fragen, ob man das nicht auch anders elegant lösen kann.

    Gruss
    Sven
     
  6. hagy

    hagy

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    Hallo,
    bei unserer Garage war das genauso,
    hatten ursprünglich eine Firsthöhe von 3,50 m, wegen dem Geländegefälle
    Der Nachbar hat seiene Zustimmung verweigert, obwohl es ein noch zu verkaufendes Grunstück ist.
    Nun gingen wir mit der Bodenplatte weiter runter und haben nun eine Höhe von 3,00 m.

    Gruß


    Hagen
     
  7. Tina

    Tina Gast

    Hallo, also ich weiß nicht, ob etwas wahres dran ist - aber meine Mutter versucht ein Grundstück zu verkaufen, wobei uns ein Käufer abgesprungen ist - weil dieser Grenzbebauung vorhatte und der Nachbar das verweigerte. Wohlgemerkt mußte aber meine Mutter vor einigen Jahren Teil ihres Grundstückes hergeben, um eine Zufahrt zur Verfügung zu stellen. Egal.

    Jedenfalls kursiert ein Gerücht, daß im September 2006 neue Richtlinien zur Grenzbebauung erlassen werden sollen. Ich bin noch auf der Suche, da etwas in Erfahrung zu bringen und hoffe, daß es zum Vorteil für die Leid geplagten Bauherren ist. Natürlich alles in Maßen - aber eben ohne den ständigen Bettelgang beim Nachbarn.
     
  8. #8 Flieger-Horst, 23.08.2006
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    Hallo Tina das hört sich doch schon mal ganz gut an wollen wir doch mal hoffen das was dran ist an dem Gerücht.
    Danke und Gruß Thomas
     
  9. #9 planfix, 23.08.2006
    planfix

    planfix Gast

    schau mal in die thüringer BO § 4 (7), grenzabstände von garagen bis 9m länge und einer mittleren wandhöhe von 3m gehen. bauantrag sollte genehmigt werden wenn nicht sogar genehmigungsfrei.
    du brauchst einen architekten/planer mit bauvorlageberechtigung, der sollte das klären können. wenn alles im rahmen der BO ist, geht so was in bayern sogar total genemigungsfrei, weil BO allgemeines recht ist. der nachbar darf ja das selbe tun.
     
  10. #10 Bauherr14, 24.08.2006
    Bauherr14

    Bauherr14 Gast


    Alles schön und gut, aber eine Garage von 8x6x5 Metern ist ja nun nicht mehr das, was sich der Durchschnittsmensch unter einer popeligen Garage vorstellt. Es gibt Häuser, die sind nicht größer.
    Insofern kann man das schon nachvollziehen, daß der Nachbar das nicht möchte.

    Vielleicht einfach mal mit dem Nachbarn zusammensetzen und eine für beide Seiten tragbare Lösung finden?
     
  11. #11 Meinung, 24.08.2006
    Meinung

    Meinung Gast

    Das sehe ich genauso! Einem solchen Monster würde ich auch nicht zustimmen als Nachbar. Warum den 5m hoch und mit Giebeldach. % m sind mehr als dopplet so hoch wie jedes gängige KFZ. Schonmal über nen Flachdachcarport nachgedacht - ist wesentlich ansehnlicher. Man sollte schon mit seinen Nachbarn reden . . .Im umgekehrten Falle wäre es sicher kaum anders. Fragen Sie doch mal so: "Leiber Nachbar, was wäre denn für Sie tolerabel/ok?". Ist ein ganz anderer Ansatz als "....habe ich nicht das Recht gegen den Willen meines Nachbars...eine Garage...."
     
  12. #12 planfix, 24.08.2006
    planfix

    planfix Gast

    baurechtlich zählt die wandhöhe an der grenze.
    bei traufe an der grenze: schnittpunkt dachhaut mit der wand. garagenhöhe 2,50m + fußpfette + sparren, lattung, ziegel, kommt die wandhöhe unter 3m . obs für den nachbarn schön ist, ist zweifelhaft, aber er hat ja schließlich das selbe recht.
     
Thema: Garage und Grenzbebauung
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