Garage Grenzbebauung Hessen

Diskutiere Garage Grenzbebauung Hessen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe aktuell an einer Grundstücksgrenze eine Garage stehen (6mx3m). Diese steht direkt aneinander zur Garage des Nachbars. Gerne würde...

  1. #1 Loky, 25.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 25.09.2024
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    Hallo, ich habe aktuell an einer Grundstücksgrenze eine Garage stehen (6mx3m). Diese steht direkt aneinander zur Garage des Nachbars. Gerne würde ich meine Einzelgarage durch eine größere ersetzen (6mx6m). Die Garage würde dann direkt an meiner Hauswand und der Grundstücksgrenze stehen. Zusätzlich würde ich gerne vor der Garage ein Carport bauen (5mx6m). Im Anhang habe ich eine Skizze vom aktuellen Zustand und ein weiteres Bild vom gewünschten Zustand beigefügt.
    An der Grundstücksgrenze zum Nachbar wären dann 11m (6m Garage + 5m Carport) und an der Grenze zur Straße 6m bebaut.
    Wäre mein Bauvorhaben umsetzbar?
    Ich habe gelesen, dass in Hessen die Grenzbebauung max. 15 m sein darf.
    Zählt die Grenze zur Straße mit dazu?
     

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  2. #2 Euklid55, 25.09.2024
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    Hallo,

    zunächst würde ich das Bauamt konsultieren. Ein Problem bei der Garagenfläche ist, max. 10% von der Grundstücksgröße. Hilfreich ist eine "behinderten gerechte Garage" zu bauen. Diese darf 3,5m breit sein.
     
  3. #3 simon84, 25.09.2024
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    Ja, aber da hättest du die Möglichkeit die Abstandsflächen leichter einzuhalten, wenn diese sich bis zur Mitte der Fahrbahn erstrecken dürfen.
     
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    Das müsste ein Abstand von 3m bis zur Fahrbahnmitte sein?
     
  5. Dimeto

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    Vielleicht. Wie hoch sollen die Gebäude werden? Gibt's einen Bebauungsplan?
    Nein.
     
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    Garage und Carport sollen ca. 2,5m hoch werden.
    Zum Thema Bebauungsplan hab ich das gefunden.
     

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  7. #7 petra345, 26.09.2024
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    Verbindlich ist die HBO von 2018.

    Gerade bei Garagen hat sich da eine Verbesserung ergeben. Es muß nicht mehr eine Seite der Garage an der Grundstücksgrenze stehen sondern es dürfen zwei Seiten der Garage an den Grundstücksgrenzen stehen.
    Damit kann man die Garage vollständig an die Grundstücksecke stellen und muß nicht, wie bisher, 3 m von der Ecke Abstand einhalten.

    Die Länge der Garagenwand an der Grenze ist allerdings weiterhin begrenzt.
     
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  8. Dimeto

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    Dann betrüge die Wandfläche zum Nachbarn 10,8m * 2,5m = 27m² > 25m² und wäre nach § 6 Abs. 10 Satz 3 HBO nicht zulässig.
    Es fehlt der zeichnerische Teil.
    Der Carport ist meines Erachtens nicht mit "8. Garagen" vereinbar. Vermutlich liegt der Carport auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Dann wäre eine Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO erforderlich, die wahrscheinlich nicht erteilt wird.
     
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  9. Loky

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    Bei einem Carport wird die Wandfläche mitgerechnet, auch wenn der Carport nur auf Pfosten steht und die Wandfläche „frei“ ist?

    Im Anhang ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.
     

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  10. Dimeto

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    Ja.
    Der bestätigt meine Vermutung, dass der Carport außerhalb der überbaubaren Fläche geplant ist. Wenn in der Nachbarschaft keine Gebäude im Vorgarten stehen, sehe ich keine Chance auf Zulassung.
     
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