Garage Grenzbebauung Bayern

Diskutiere Garage Grenzbebauung Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hätte eine Frage zwecks einer Garage die genehmigungsfrei gebaut werden soll. Zum Vorwort: Die Garage ist im Bau. Das Haus sowie das...

  1. cmk341

    cmk341

    Dabei seit:
    27.09.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Hallo,

    ich hätte eine Frage zwecks einer Garage die genehmigungsfrei gebaut werden soll.

    Zum Vorwort:
    Die Garage ist im Bau.
    Das Haus sowie das Grundstück wurde 1960 erschlossen/Gebaut.
    Das Grundstück ist hanglagig und nun würden wir gerne eine Garage auf das obereres Grundstück bauen.
    Dort wo die Garage gebaut werden soll, wurde bei Bau des Hauses (1960) aufgeschüttet so das eine ebene Fläche entsteht und durch eine ca. 80 cm hohe Mauer abgefangen.
    Die Garage hat maße von 6,5m x 6,5m, ein Pultdach und eine Grenzbauhöhe zu den Nachbarn von knapp 3m (Das gefälle des Daches soll in mein Grundstück fallen)
    garage.png
    Nun zu meiner Frage.
    Zählt nun diese Mauer von 80cm, die es ja nun schon seit über 60 Jahren gibt als meine natürliche Geländeoberkante oder doch die 80 cm tiefere Geländeoberfäche?
    Zuerst hieß es voma Landratsamt - ja, da diese Stützmauer seit mehr als 30 Jahren besteht, nun soll diese plötzlich doch nicht mehr dazu zählen da es ein Bauwerk ist und ja auch weggerissen werden hätte können.
    Wäre das ganze nur aufgeschüttet ohne Mauer ist es wieder anders und die aufschüttung zählt als natürliche Geländehöhe.

    Leider ist davon nichts schriftlich sondern alles nur am Telefon.

    Für Antworten bedanke ich mich

    Grüßé
     
  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.454
    Zustimmungen:
    1.820
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Nein.
    Ja.
    Das ist so pauschal nicht richtig.
    Warum hast Du telefoniert, wenn Du schon mit dem Bau begonnen hast?
     
    11ant gefällt das.
  3. cmk341

    cmk341

    Dabei seit:
    27.09.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Danke für deine Antwort.
    Wir hatten zuerst mit dem Landratsamt gesprochen und Bilder geschickt, hier wurde uns aber wieder nur telefonisch erklärt das alles passt und in Ordnung wäre.
    Nun hat uns aber ein bekannter auf diese Sache mit der Stützmauer aufmerksam gemacht.

    Da ich nicht irgendwann die Garage zurückbauen möchte, wollte ich nochmals die Gewissheit auf richtigkeit und hatte deswegen nochmals angefragt.
    Da aber nun jemand anderes im Landratsamt dafür zuständig ist, haben wir nun diese Aussage erhalten.

    " Wäre das ganze nur aufgeschüttet ohne Mauer ist es wieder anders und die aufschüttung zählt als natürliche Geländehöhe."
    Diese Aussage habe ich von dem Mitarbeiter des Landratsamtes erhalten.
     
  4. #4 simon84, 27.09.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    21.383
    Zustimmungen:
    5.900
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Stell dir das mal aus Sicht eines fiktiven Nachbarn vor.
    Dann macht es vielleicht mehr Sinn.

    Wäre doch irre wenn da einer auf nen knappen Meter ne Mauer hinsetzen darf und dann Schau ich auf einmal auf eine fast 4 Meter hohe wand.
     
    11ant gefällt das.
  5. cmk341

    cmk341

    Dabei seit:
    27.09.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Der Nachbar ist mit einbezogen und weiß von meinem Bauvorhaben bescheid. Er hat damit keine Probleme solange ich nicht höher als die 3m baue, gemessen von der oberkannte der schon vorhandenen Stützmauer .
     
    simon84 gefällt das.
  6. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.454
    Zustimmungen:
    1.820
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Schade, dass Du hier keine Bilder zeigst.
    Welche Qualifikation hat dieser Bekannte?
    Hat denn jemand mit entsprechender Qualifikation die Tragfähigkeit der Stützmauer und der Aufschüttung nachgewiesen?
    Kann sein, dem Forum sind aber zu wenige Details zum Bestand und zur Planung bekannt.
    Geht denn aus der damaligen Baugenehmigung hervor, dass genau so, wie es heute ist, aufgeschüttet wurde? Dann könnte die Geländeoberfläche als genehmigt gelten.
    Dann lass es Dir schriftlich geben. Zur Risikovermeidung kannst Du Dein Pultdach auch andersherum neigen oder ein asymmetrisches Satteldach draufsetzen.
     
    11ant gefällt das.
  7. cmk341

    cmk341

    Dabei seit:
    27.09.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Bodengutachten und Statik wurden von einer Frima erledigt.
    Der Bekannte hatte nur das mit der höhe der Garage in frage gestellt sprich, das ich eig um diese 80cm tiefer bleiben müsste und nicht 3m wie auf dem oberen Bild bauen darf sondern nur 2,6m. Somit hätte ich dann ein Mauermittelmaß von 3m wenn man wie folgt rechnet: 2,6m + 3,4m =6m/2 =3m

    Baugenehmigung gibt es leider nicht mehr auch keine anderen Pläne mehr des Hauses.
    Wir hatten damals bei der Gemeinde anagefragt und beim Staatsarchiv. Beide Ämter hatten uns mitgeteilt das die Pläne max. 20 Jahre aufbewahrt werden müssen und danach dürfen diese entsorgt werden - so war es bei uns leider.

    Schriftlich würde er mir was geben aber das Landratsamt meint so etwas zählt nicht da es in Bayern, nicht wie in anderen Bundesländern, kein Baulastbuch gibt und dadurch so eine Abmachung, wenn das Nachbargrundstück verkauft wird, nichtig ist.

    Das Dach möchte ich eig in mein Grundstück entwässern, da ich nicht möchte das bei Starkregen evtl. wasser von meinem Dach auf das Nachabargrundstück gelangt. upload_2024-9-27_16-8-22.png

    Ich hab ein Bild angehängt, so würde es jetz aussehen, hätte aber leider nur 1% Gefälle. Dach wird mit Trapezblech bedeckt. Das Gefälle kommt mir etwas wenig vor.

    Gruß
     
Thema:

Garage Grenzbebauung Bayern

Die Seite wird geladen...

Garage Grenzbebauung Bayern - Ähnliche Themen

  1. Garage Grenzbebauung Hessen

    Garage Grenzbebauung Hessen: Hallo, ich habe aktuell an einer Grundstücksgrenze eine Garage stehen (6mx3m). Diese steht direkt aneinander zur Garage des Nachbars. Gerne würde...
  2. Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern

    Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern: Hi, vorab, ich habe hier schon vieles gelernt und gelesen (damals zum Hausbau, zum Hauskauf und vielem mehr). Hier ein gigantisches Danke an alle...
  3. Pultdach-Garage mit Carport und PV als Grenzbebauung in Bayern

    Pultdach-Garage mit Carport und PV als Grenzbebauung in Bayern: Hallo zusammen, ich recherchiere nun schon eine ganze Weile zum Thema Grenzbebauung und so ganz schlau werde ich beim Thema Höhe noch nicht....
  4. Grenzbebauung Garage Bayern

    Grenzbebauung Garage Bayern: Hallo, wir planen an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eine Garage oder Carport direkt an die Grenze zu bauen. Dort steht bereits seine Garage...