Garage/Grenzabstände in BW

Diskutiere Garage/Grenzabstände in BW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bin neu hier und wohne in BW. Aktuell steht ein Hauskauf an und da ich mehrere Oldtimer besitze und auch selbst an diesen...

  1. #1 EisbaerLars, 12.05.2017
    EisbaerLars

    EisbaerLars

    Dabei seit:
    11.05.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Gaggenau
    Hallo zusammen,

    bin neu hier und wohne in BW.
    Aktuell steht ein Hauskauf an und da ich mehrere Oldtimer besitze und auch selbst an diesen schraube suche ich derzeit nach einem Haus welches schon genügend Garagen hat oder so viel Platz auf dem Grundstück bietet, dass ich eine entsprechend große Garage errichten kann.
    Habe auch schon ein Haus in BW gefunden bei dem der Platz (12 ar) den Bau einer Garage generell zulassen würde, aber wie immer gibt es ein (und unglücklicher Weise hier gleich mehrere) „aber“.

    Der Bebauungsplan sieht bei dem 1975 erstellten Haus nur Garagen im Baufenster vor – im Haus selbst ist auch eine Doppelgarage eingebaut worden.
    Nebenanlagen sind generell nicht zugelassen im Bebauungsplan.
    Somit wäre eine weitere Garage laut Bebauungsplan nicht möglich, außer eine entsprechende Befreiung wird erreicht.
    Auf Anfrage habe ich der Stadt einen Lageplan mit einer maßstabsgetreu eingezeichneten Garagen-Skizze (Garage 15x10m) geschickt – daraufhin hat die Stadt mir zu dieser unverbindlichen Anfrage als Antwort die Kopie des entsprechenden Auszugs aus dem Bebauungsplan zugesandt mit dem Hinweis, dass eine verbindliche Aussage/Entscheidung nur durch eine Bauvoranfrage gemacht werden kann.
    Die Garage habe ich mit 15x10 Meter in den Plan eingezeichnet – das Grundstück ist leichte Hanglage – der hinter Teil der Garage würde an der geplanten Stelle deshalb vollständig im Erdreich verschwinden.
    In der Skizze habe ich die Garage an beiden Seiten auf die Grenze gezeichnet (was wahrscheinlich schon alleine zu einer Ablehnung wegen der 9/15m Überschreitung führen wird).
    Da ich das Haus natürlich nicht kaufen werde wenn die Aussicht auf die Erstellung der Garage geben Null geht hier meine Fragen an Euch:

    Ich weiß, dass bei Grenzbebauung nur maximal 9 Meter auf einer Seite und 15 Meter insgesamt auf der Grenze gebaut werden dürfen.
    Die Garage soll in die vordere Ecke des Grundstücks kommen (wo auch schon ein "tiefer" Randstein zur Einfahrt existieren würe), wobei ich auf beiden Seiten von der Grenze in das Grundstück Abstand (vorne bis zu 5 Meter und seitlich bis ca. 1m) halten könnte mit der Garage – das Grundstück gibt das locker her.

    Welche Abstände müsste ich einhalten damit die 9/15 Meter Grenzen fallen und ich eine Garage in dieser Größe (Befreiung vorausgesetzt) bauen dürfte?
    Zweite Frage ist ob ich bei Grenzabständen dann die Garage höher bauen dürfte damit ich evtl. auch eine Hebebühne in die Garage integrieren kann - wenn ja wie viel?

    Vorab schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe bei dieser für mich ersten baurechtlichen Fragestellung.

    Viele Grüße

    Lars
     
  2. #2 Andybaut, 12.05.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo,

    es gibt die Regelung in BW, dass man bei einem Abstand von 0,5m zur Grenze auch 0,5m an jeder Seite größer bauen darf.
    Bei 1m gilt dann 1m an jeder Seite. Dafür wird im Grundriss gedanklich ein 45°Winkel angelegt.
    0,5m Abstand sind aber das Mindestmaß.

    Ob man aber diese Regelung auch bei einer Befreiung zusätzlich ansetzen darf/wird, kann ich nicht sagen.
     
  3. #3 EisbaerLars, 12.05.2017
    EisbaerLars

    EisbaerLars

    Dabei seit:
    11.05.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Gaggenau
    Hi Andybaut,

    danke für diese Info. Hat aber bei mir gleich Verständnisfragen aufgeworfen.

    Muss ich immer symmetrisch den Grenzabstand an jeder Seite einhalten - sprich wenn ich auf der Längsseite der Garage 1m Abstand habe dann auch auf der Frontseite der Garage 1m einhalten oder geht das dann auch 1m längs und 5m vorne?
    Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe und obige Annahme mit 1/5m realisieren könnte, würde ich die Garage dann schon mal 4m anstatt der in der LBO stehenden 3m Höhe bauen dürfen - korrekt?

    Oh - sehe gerade dass ich völlig unterschlagen habe, dass ich schon mal vorsorglich mit dem potenziellen neuen Nachbarn geredet habe (Grundstück grenzt nur an einer Seite an das Nachbargrundstück an) und er mir sagte er würde die Garage absolut befürworten, da dann die Autos nicht auf der Straße geparkt werden und "aufgeräumt" wären.
    Das Einverständnis des Nachbarn wird sicher nicht negativ auf das Vorhaben einwirken.

    Danke und Gruß

    Lars
     
  4. #4 EisbaerLars, 12.05.2017
    EisbaerLars

    EisbaerLars

    Dabei seit:
    11.05.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Gaggenau
    Noch ein Nachtrag zu meinem letzten Beitrag:

    Wie sieht es mit der Sichtflächenbegrenzung, die bei Grenzbebauung soweit ich informiert bin bei 25qm liegt, aus - vergrößert sich diese Flächen-Begrenzung durch den zusätzlichem Abstand auch oder fällt diese sogar weg?

    Danke und Gruß

    Lars
     
  5. #5 Andybaut, 12.05.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo,

    ich verstehe die Frage gerade nicht so ganz.

    Zeichne an der Grenze eine 9m und an der anderen eine 6m Linie ein.
    Das dürft die Grenzgarage maximal haben.
    Nun gehst du von den Endpunkten der Linie nicht im 90°Winkel auf dein Grundstück, sondern
    im 45°Winkel. Wenn du nun 1m Abstand mit deiner Garage haben möchtest trifft die Garage den 45°Winkel
    an einem Punkt. Das wären an beiden Seiten +1m und auch in der Höhe +1m.
     
  6. #6 EisbaerLars, 12.05.2017
    EisbaerLars

    EisbaerLars

    Dabei seit:
    11.05.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Gaggenau
    Hallo Andybaut,

    wenn man es nicht erklären kann sollte man es zeichnen ;-), was ich mit der angehängten Skizze kurz gemacht habe.

    Den Anhang Garagenplanung.pdf betrachten

    Die blaue Garage ist durch die Grenzbebauung auf 9x5m limitiert bei einer Höhe von 3m laut LBO BW.
    Die orangene Garage ist deutlich größer und im 45° Winkel auf einen Abstand von 2m auf jeder Seite eingerückt bei einer Höhe von 4m (laut Deiner Beschreibung wären sogar 5m Höhe möglich - was aber nicht benötigt wird).
    Die gelbe Garage ist ebenfalls deutlich größer aber auf der einen Seite 1m und der anderen Seite 5m eingerückt bei einer Höhe von 4m ((laut Deiner Beschreibung wären diese 4m möglich, da auf die 3m in der LBO der 1m Grenzabstand drauf kommen darf) - hoffe ich habe das richtig interpretiert.
    Meine Frage war ob das ungleiche Einrücken der gelben Garage möglich ist oder nur das Einrücken mit gleichen Grenzabständen wie bei der orangen Garage.

    Sorry für die Verwirrung - hoffe das klärt sich hiermit.

    Gruß

    Lars
     
  7. #7 simon84, 12.05.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.402
    Zustimmungen:
    6.421
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Gibt es diese Regelung dass sich die max. Wandhöhe mit Abstand von der Grenze erhöht auch in Bayern?
    Oder ist es immer 3m, und erst ab 3 Meter Abstand darf ich höher, auch bei einer Garage ?

    Beispiel 3 Meter Abstand zur Grenze und ich möchte 4 Meter Wandhöhe bei der Garage haben.
     
  8. #8 Andybaut, 12.05.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    jetzt wird´s wild.

    Also blau ist die Grundlage. 5 horizontal und 9 vertikal.
    Wenn nun blau um 1m nach oben und 1m nach rechts rückt, dann darf blau (jetzt orange) 5+1+1=7m und 9+1+1=11m haben.
    Wenn das ganze um 2m verrückt wird, dann wird es 5+2+2=9m und 9+2+2=13m

    Ob das in Bayern gilt weiß ich nicht. Ich kenne nur die Kommentierung zur LBO BW. Dort ist das gestattet.
     
  9. #9 EisbaerLars, 12.05.2017
    EisbaerLars

    EisbaerLars

    Dabei seit:
    11.05.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Gaggenau
    Aha - jetzt wird's langsam hell ;-)
    Bei gleichmäßigem Einrücken um 1 bzw. 2 Meter werden also die Abstände auf die Kantenlängen angerechnet.
    Gilt das auch bei unterschiedlichen Abständen wie bei der gelben Garage (1m nach rechts und 5m nach oben >>> 9+1+6=16m und 5+1+6=12m)?
    Wie verhält sich das mit der Höhe?

    Gruß

    Lars
     
  10. #10 Andybaut, 12.05.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    die Seite die eingerückt wird profitiert davon.
    Das Gelb verstehe ich echt nicht :-)

    Wenn du aber 5m einrückst, hast du keine Grenzgarage mehr, sondern ein ganz normales Gebäude.
    Grenzgarage ist alles, dass an der Grenze bzw. max. 2,50m davon wegsteht.

    Die Wand die parallel zur Grenze verschoben wird, darf um das Mass der Verschiebung zu beiden Seiten größer werden.
    (Hatte gerade einen Geistesblitz. Die Erklärung müsste passen :-) )
     
  11. #11 EisbaerLars, 12.05.2017
    EisbaerLars

    EisbaerLars

    Dabei seit:
    11.05.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Gaggenau
    Naja - die 5m sind als Stellplatz vor der Garage gedacht.
    Dann ist also meine Berechnung oben falsch und diese hier für die gelbe Garage richtig?

    Gelb: Länge 9+1+1=11m und Breite 5+5+5=15m

    Eine Grenzgarage mit 2,5 Abstand zu beiden Grenzen ist also in Länge 9+2,5+2,5=14m und Breite 5+2,5+2,5=10m machbar?

    Mal was anderes - wo finde ich denn den Text in der LBO hierzu?

    Gruß

    Lars

    Bezgl. der gelben Garage - wenn ich die lange Seite wieder auf die Grenze setze aber vorne den Stellplatz mit 5m lasse, würde "darf um das Mass der Verschiebung zu beiden Seiten größer werden" heissen, dass eine Garage 9m lang und 10m breit möglich wäre

    Gruß

    Lars
     
  12. #12 Andybaut, 12.05.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo,

    jetzt stimmt die Berechnung.
    in der LBO findet man das nirgends. Das steht nur in Kommentierungen zur LBO.
    Die Landratsämter und die Bauämter haben solche Kommentierungen.

    Die Kommentierungen sind notwendig, weil es halt immer wieder Sonderfälle gibt die nicht beschrieben sind
    und sich dann ein paar Leute Gedanken dazu gemacht haben.
     
  13. idena

    idena

    Dabei seit:
    03.06.2021
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen, hallo Andybaut,
    betreffend Grenzabstand Garage und LBO BaWü folgender Fall:
    Möglicher Bau meiner Garage auf die Grundstücksgrenze mit den Maßen 9m lang x 2,77m hoch = 25m2 ist kein Problem.
    Wenn ich jetzt mit meiner Garage 1,40m Abstand zur Grenze halte, kann ich die Garage dann 9m lang x 3,40 hoch = 31m2 planen?
    Habe mit einem Architekt und mit meinem zuständigen Bauamt gesprochen - die kennen nur
    entweder
    direkt an der Grenze maximal 9m lang x 2,77m hoch = 25m2
    oder
    2,5m Grenzabstand einhalten
    Also die Variante mit 1,40m Grenzabstand und dadurch Vergrößerug der Wandfläche von 25m2 auf 31m2 kennt weder Architekt noch Bauamt.
    Nun meine 2 Fragen:
    1) Ist die Variante der Garage mit 1,40m Abstand zur Grenze und den Maßen 9m lang x 3,40 hoch = 31m2 in BaWü zulässig?
    Laut den bisherigen Beiträgen steht diese Variante nicht in der LBO sondern in den Erläuterungen bzw. Kommentierung der LBO.
    2) Wie komme ich an die Erläuterungen bzw. Kommentierung der LBO ran?

    Danke, Grüße und einen schönen Feiertag!
     
Thema: Garage/Grenzabstände in BW
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. grenzbebauung carport baden-württemberg

    ,
  2. Garage außerhalb Baufenster BW

    ,
  3. grenzbebauung baden-württemberg

    ,
  4. grenzbebauung bw garage,
  5. lbo bw gartenhaus grenzabstand,
  6. lbo bw abstandsflächen gartenhaus,
  7. garage abstand straße baden-württemberg,
  8. garage grenzbebauung baden-württemberg,
  9. garage auf grenze mit carport verlängern baden würrtemberg,
  10. carport abstand zur straße baden-württemberg,
  11. grenzabstand einer Garage von der Strasse,
  12. gartenhaus grenzabstand baden-württemberg,
  13. Baurecht Baden Württemberg grenzabstand Garage,
  14. garage abstand zur straße,
  15. abstand garage grundstücksgrenze bw 1 meter,
  16. terrasse auf garage grenzbebauung bw,
  17. abstand garage zu verkehrsfläche bw,
  18. grenzabstände von garagen zur strasse,
  19. bw wann darf an die Grenze gebaut werden,
  20. garage ohne baugenehmigung baden-württemberg,
  21. gartenhaus grenze baden-württemberg,
  22. carport genehmigung baden württemberg höhe,
  23. gartenhauS 2m abstand bw,
  24. baden württemberg grenzbebauung,
  25. grenzbebauung garage baden-württemberg
Die Seite wird geladen...

Garage/Grenzabstände in BW - Ähnliche Themen

  1. Grenzabstand Garage und LBO BaWü

    Grenzabstand Garage und LBO BaWü: Hallo zusammen, betreffend Grenzabstand Garage und LBO BaWü folgender Fall: Möglicher Bau meiner Garage auf die Grundstücksgrenze mit den Maßen 9m...
  2. Grenzbebauung Thüringen Garage/Hundezwinger

    Grenzbebauung Thüringen Garage/Hundezwinger: Guten Tag! Ich habe das folgende Problem: Mein "Projekt": Ein Hundezwinger 3x2m aus Ytong mit Dämmung und Pultdach. Das Ganze mit richtiger...
  3. Grenzabstand Garage

    Grenzabstand Garage: Hallo, Mein Anliegen: Nachbar baut große Garage ~40-50m² im Abstand von 2,2m zur Gundstücksgrenze. Sein Grundstück liegt 40cm höher,...
  4. Grenzabstand Garage wurde nicht eingehalten - rechtliche Konsequenzen - was tun?

    Grenzabstand Garage wurde nicht eingehalten - rechtliche Konsequenzen - was tun?: Hallo zusamman, wir haben ein gravierendes Problem, für das wir vermutlich auch einen versierten Anwalt für Baurecht brauchen werden. Wir...
  5. Grenzabstand Erker und Garage

    Grenzabstand Erker und Garage: Hallo, habe mal eine Frage zu den Grenzabständen. Eine Garage kann man ja bis auf die Grenze bauen. Aber wie ist das wenn man die Garage...