Freibleibendes Angebot

Diskutiere Freibleibendes Angebot im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben von einem Handwerker ein detailiertes Angebot mit dem Zusatz „freibleibend" erhalten. Ist der Handwerker nun an dieses Angebot...

  1. #1 jochen35, 02.02.2016
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    Hallo,

    wir haben von einem Handwerker ein detailiertes Angebot mit dem Zusatz „freibleibend" erhalten. Ist der Handwerker nun an dieses Angebot gebunden, wenn ich dieses schriftlich bestätige und ihm somit den Auftrag erteile. Inwieweit kann er dann noch von den Leistungen und den veranschlagten Kosten abweichen?

    Gruß
    Jochen
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 02.02.2016
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    Damit ist gemeint, dass der Verkäufer sich das Recht vorbehalten will, den Vertragsschluss doch noch abzulehnen, wenn du das Angebot, das bei dieser Auslegung des Textes eigentlich gar keins ist, annimmst.
    Es ist damit kein Angebot, sondern nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Manche Handwerker verwenden diesen Zusatz auch recht gedankenlos. Nicht wenige Gerichte sind der Meinung, dass diese Klausel in AGB der Verwenders als "überraschende oder widersprüchliche Klausel" unwirksam ist.

    Bitte den Handwerker am besten, dir ein Angebot mit aktuellem Datum ohne diesen Zusatz zu übersenden.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Ich kenne diesen Zusatz nur in Verbindung mit Positionen deren Preise sich bis zur möglichen Auftragserteilung ändern können, beispielsweise bei tagesaktuellen Preisen, Währungsschwankungen o.ä. Ansonsten ergibt dieser Zusatz bei einem Angebot keinen Sinn. Entweder ich biete eine Leistung zum Preis x an oder nicht.

    Es wäre daher interessant zu wissen, um was für ein "Angebot" es sich handelt (Gewerk, Produkte etc.), ob im Angebot eine Gültigkeitsdauer genannt ist und ob sich das freibleibend auf alle Positionen bezieht. Ansonsten würde ich dieses Angebot nicht als Angebot sehen sondern als eine Art unverbindliche Preisinformation.
     
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