Fragem zur Bauvoranfrage

Diskutiere Fragem zur Bauvoranfrage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir wollen wahscheinl. nächstes Jahr bauen und nachdem wir die Versorger positiv abgeklopft haben, wollten wir nun ne Bestättigung ob das gedachte...

  1. #1 blurboy, 24.04.2009
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    Wir wollen wahscheinl. nächstes Jahr bauen und nachdem wir die Versorger positiv abgeklopft haben, wollten wir nun ne Bestättigung ob das gedachte Projekt und Bebauung genehmigungsfähig ist, bevor wir uns mit einen Architekten am Tisch setzen.
    Haben nun die untere Bauaufsicht befragt, von der eine mündliches " Ja Grundstück schreit doch nach Bebauung " kam.
    Daraufhin sind wir zur Stadt haben´s da eingereicht schriftl. und dann kam ne mündl. Stellungnahme " Ja wir würden uns sehr für das Projekt in dem Bereich interssieren, wenn du untere Bauaufsicht nix dagegen hat"
    So mit solchen Aussagen kann ich nat. mir den Ar.... abwischen.
    Also wollen wir nun eine ordentl. Bauvoranfrage stellen, die für Laien oft nicht gar so verständlich ist.

    1.Wenn offenen Fragen sind, setzt die Behörde sich mit mir in Verbindung oder lehnt sie einfach ab

    2.Dazu gehört ja ne Baubeschreibung, wofür es scheinbar kein Vordruck gibt d.h. ich muß dies Formlos machen, aber wie weit geht man da ins Detail, was gehört da rein? Ohne Architektonische Planung, kann ich so viel ja auch noch nicht schreiben, alle Angabe wären ja nur in etwa und quasi ohne Gewähr.

    3.Ist es überhaupt sinnvoll die Formulare ohne einen Experten auszufüllen?Und wenn man sich einen zu Rate ziehen sollte, zu wem geht man da am besten und was kosten soclhe Beratungen?

    4. (eher unwichtiger) Angabe der Straße zum Grundstück ist gefordert, lt. Karten (lageplan/liegenschaftskarte) hatte diese ein ganz anderen Namen, wie diese vor Ort beschildert ist, hab nun ins Formular geschrieben "unbekannt"
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2009
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    Auch für eine Voranfrage immer einen Fachmann/Fachfrau hinzu ziehen.
    Ich hab schon einige positive Bauvorbescheide gesehen, die nix nützen, weil sie falsch formuliert waren
     
  3. #3 blurboy, 24.04.2009
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    Marschrichtung sollte vorliegen
    Was verstehe ich darunter?

    Flurstück ist richtig ledigl. bei der Anschrift (Straßenname) des Grundstückes gibt es Probleme.

    Hmm naja dann werd ich wohl lieber mal ein Architekten aufsuchen, hatten schon einen Bekannten an der HAnd der dies alles übernehmen sollte, der ist jedoch kürzl. schwer erkrankt.
     
  4. #4 garfilius, 24.04.2009
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    garfilius Gast

    Kommt darauf an - auf die Art der offenen Fragen und die Tagesform des Bearbeiters.
    Das hängt von der Fragestellung ab, die Du beantwortet haben willst. Var. 1:"Wir möchten dieses Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen. Bauordnungsrechtliche Vorschriften werden natürlich beachtet. Ist das genehmigungsfähig?"
    Ist die Frage nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit. Brauchst Du keine Beschreibung, eventuell nicht mal eine Zeichnung und erhältst als Antwort ja oder nein.
    Willst Du wissen, ob ein Haus einer bestimmten Größe, Geschossigkeit, Dachform oder was weiß ich genehmigt werden würde, solltest Du das schon mit Zeichnungen/Skizzen verdeutlichen.

    Wichtig ist Gemarkung, evtl. Flur+Flurstücksnummer

    Gruß
    Gero
     
  5. #5 blurboy, 27.04.2009
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    Danke für die Antworten, hab letzte We noch ein Architekten zu Hilfe genommen, dank der schlechten Zuwegung,größe des Grundstückes und geplanten Gebäude, schaut er sich das heut abend mal unverbindl. vor ORt an, mal schauen ob ich dann heut abend schon etwas schlauer bin.

    vON DER iDEE ein EFH mit 2Vollgeschoßen zu bauen und dieses dann ohne Gasheizung betreiben zu wollen, schien er nicht so umrauschend zu finden.
     
  6. #6 Bauwahn, 27.04.2009
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    Kannst Du das mal auf deutsch (oder meinetwegen auch auf englisch oder französisch)schreiben. damit man versteht, was gemeint ist?
     
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