Flurkarte vs. Realität

Diskutiere Flurkarte vs. Realität im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, mich hoffe jemand hier kann mir mal eine fundierte Aussage geben. Also die Ausgangslage ist wie folgt: Unsere Straße soll...

  1. #1 GregSchwen, 11.01.2021
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    Hallo Zusammen,

    mich hoffe jemand hier kann mir mal eine fundierte Aussage geben. Also die Ausgangslage ist wie folgt:

    Unsere Straße soll ausgebaut werden und auch erweitert werden, dabei ist aufgefallen nun der Gemeinde aufgefallen, dass mein Grundstück ein Meter auf der gesamten Längsseite laut Flurkarte der Gemeinde gehört.
    Wir wohnen hier schon seit 12 Jahren und haben das Grundstück so übernommen und auch auf den Bilder aus den 90er ist eine klare Einfriedung zu erkennen.

    Wie würdet ihr euch verhalten ?

    Danke und Grüße
     
  2. #2 simon84, 11.01.2021
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  3. #3 K a t j a, 11.01.2021
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    Wozu? Erstmal besteht ja noch gar kein Streit. Will denn die Gemeinde den Meter jetzt zurück? Wenn ja, wofür?
    Letztendlich würde ich planen, den Zaun zu versetzen. Falsche Einfriedung erzeugt ja kein Nutzungsrecht o.ä., wäre mir zumindest neu.
     
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  4. #4 msfox30, 11.01.2021
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    Ich hatte mich zum Thema "Grenzüberbauung" vor einige Jahre mal schlau gemacht - als Laie. Zunächst muss die Grenzüberbauung zeitnah angezeigt werden, damit ein sofortiger Rückbau gefordert werden kann. Nach 12 Jahren fällt dies also schon einmal weg :). Aber, dann unterscheidet man zwischen Rückbaufähigen und nicht-rückbaufähig. Sprich, ein Zaun kann man versetzen ein Haus oder Garage eher nicht. Da es bei dir nur ein Zaun ist, wirst du wohl den kürzeren ziehen und den Zaun versetzen müssen. Bei einer Garage oder Haus hätte der Nachbar ein Recht auf Entschädigung - lebenslange Entschädigungsrente oder wie das heißt. Die Basis dafür ist aber der Wert des Grundstücks bei der Grenzüberbauung. Konkret würde ich von unserem Nachbarn für sein 1/2 Garage also 60€ pro Jahr bekommen. Das zu fordern wäre aber Quatsch...
    Wichtig noch nebenbei:
    Flurkarte vs. Vermesser:

    Wir haben unser Grundstück laut Flurkarte erworben. Demnach würde unser Grundstück z.B. bis zu einem Fußweg gehen und ca. 20x2m Grünstreifen wären noch unser. Dann kam der Vermesser und meint, laut Daten vom Liegenschaftsamt und anderen Bezugspunkte gehört der Grünstreifen NICHT zu unserem Grundstück. Stört uns jetzt nicht, weil wird den Zaun einheitlich zu den Nachbarn in der Straße gesetzt haben, wohl das Grundstück laut Flurkarte als einziges in der Straße 2m heraus springt.
    Das Problem ist, dass die weiteren Daten zum Grundstück das Liegenschaftsamt nur an einen Vermesser rausgibt.
    Aber vielleicht gehört der 1m wirklich dir....
     
  5. Dimeto

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    Wie denn? Durch örtliche Vermessung? Durch Vergleich mit dem Luftbild?
    Dann wäre es wohl nicht Dein Grundstück.
    Ohne dass Euch jemand die Grenzpunkte gezeigt hat?
    Auf welchen Bildern?
    Für den Laien ist es recht schwierig, eine Grenze in die Örtlichkeit zu übertragen, erst recht nur mit Hilfe der Flurkarte. Denn aus der Flurkarte geht nicht die Genauigkeit und auch nicht die Art der Grenzpunkte hervor. Zunächst muss also erst einmal die Grenze rechtssicher örtlich angezeigt werden. In welchem Bundesland spielt das Ganze?
    ... kann man einschalten, wenn es tatsächlich Unstimmigkeiten gibt und irgendjemand meint, dass ein anderer unberechtigt Forderungen stellt.
    Ja, zivilrechtlich unter Nachbarn ist das so. Bei öffentlichen Flächen gilt aber öffentliches Recht. Ein Bauwerk auf öffentlichem Grund widerspricht jeder Bauordnung. Daher kann die Gemeinde jederzeit gegen das illegale Bauwerk ordnungsbehördliche Maßnahmen einleiten.
     
  6. #6 simon84, 11.01.2021
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    Also ich hab bei Verbreiterung der Straße rein gelesen dass die Gemeinde das Stück für Gehweg etc. haben will. Ob das so ist kann nur @GregSchwen beantworten.

    so wie die Frage gestellt ist denke ich will @GregSchwen ja auch nicht „freiwillig“ den Meter zurückgeben, dann kommen evtl ja auch kosten für einen neuen Zaun usw ins Spiel.

    man kann sich mit der Gemeinde auch so einigen, auf den ersten Blick sitzen sie am längeren Hebel... die können ja nichts dafür wenn du oder der Vorbesitzer falsch baust und es nicht bemerkst. Du kannst dir keinen Grund „ersitzen“ und bei einer Straßen Verbreiterung gibt es wohl auch öffentliches Interesse.

    zu Rechtsfragen kann nur ein Rechtsanwalt beraten
     
  7. #7 GregSchwen, 11.01.2021
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    Guten Abend zusammen, erstmal vielen Dank für die ganzen Hinweise. Also warum der Unmit überhaupt; der mir aberkannte Meter soll natürlich für die Erweiterung genutzt werden.

    Also auf der Flurkarte gehört mir der Meter auch faktisch nicht. Damals haben wir natürlich die Flurkarte auch nicht nachgemessen.

    Nachbarn erzählen, dass das Grundstück wohl schon seit Erbauung Mitte der 50er so eingefriedet gewesen ist.

    Frage ist einfach ob man etwas machen kann oder nicht?

    Anwalt wird sicher auch eine Station dieser Reise
     
  8. Dimeto

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    Wenn Du meine Fragen nicht beantwortest, kann ich auch Deine nicht beantworten.
     
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  9. #9 Fabian Weber, 11.01.2021
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    Steht denn Dein Zaun als einziger weiter vorne oder wie ist es bei den Nachbarn? Wenn es alle betrifft kann man ja auch mal ein bisschen protestieren und so. Das hat bei uns im Dorf schonmal geklappt und die Gemeinde hat die Planung geändert und alle Anwohnern durften die Zäune so stehen lassen.
     
  10. #10 K a t j a, 11.01.2021
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    Meines Erachtens alles irrelevant. Nur was im Grundbuch steht, gehört auch Dir. Wir hatten auch einen Zaun über 50 Jahre falsch stehen und mussten ihn versetzen - wegen 20cm. Das Geld für den Anwalt kannste lieber in den Zaun stecken.
     
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