Fensterrecht und Abstandsflächen

Diskutiere Fensterrecht und Abstandsflächen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo mal wieder, ich hätte da ein paar Fragen zum Fensterrecht und Abstandsflächen. Laut Bebauungsplan ist bei uns eine einseitige...

  1. Klops

    Klops

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Hallo mal wieder,

    ich hätte da ein paar Fragen zum Fensterrecht und Abstandsflächen.

    Laut Bebauungsplan ist bei uns eine einseitige Grenzbebauung möglich, ansonsten gelten die Bestimmungen zur offenen Bauweise.
    Das Grundstück grenzt an ein Gewerbegebiet, dessen Bebauungsfenster weiter vorne liegt. Also laut Bebauungsplan, kann keine Bebauung auf dem Nachbargrundstück im Bereich unseres Grundstücks erfolgen. Aktuelle Nutzung des Nachbargrundstücks: Grünfläche/Abstellfläche für das Gewerbe.

    1. Ist trotz der Festsetzung der Möglichkeit der Grenzbebauung eine "Erlaubnis" des Nachbarn zur Grenzbebauung erforderlich oder ist das damit vom Tisch?

    2. Gelten auch in diesem Fall (Gewerbegebiet als Nachbar, kein Baugrund) die üblichen Bestimmungen zum Fensterrecht (sprich, muss der Nachbar wieder seine Erlaubnis erteilen)?

    Vielen Dank im Voraus.
    Bin gespannt auf die Antworten.
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 27.08.2019
    Stadtbaumeister

    Stadtbaumeister

    Dabei seit:
    15.08.2019
    Beiträge:
    343
    Zustimmungen:
    122
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    Bauassessor
    Wenn der Bebauungsplan dir einen einseitigen Grenzanbau gewährt, also die halboffene Bauweise festsetzt, bedeutet das nicht, dass in der grenzständigen Gebäudeabschlusswand auch Öffnungen zulässig sind. Der Bebauungsplan regelt auch keine Grundstücksgrenzen, denn das ist Privatrecht. Die im Bebauungsplan eingezeichneten Flurstücksgrenzen haben keine rechtliche Bedeutung. Erwägst du einen Grenzanbau mit Öffnungen in der Gebäudeabschlusswand, so bedarf dies einer Abweichung von der Bauordnung und einer Übernahme von 5m Brandabstand durch den Nachbarn. Nachbar ist der Eigentümer des Nachbargrundstückes, egal wie das z.Zt. genutzt wird.
     
    11ant gefällt das.
  3. #3 Fred Astair, 27.08.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.002
    Zustimmungen:
    5.988
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Wenn nicht sichergestellt ist, dass auch auf der Gegenseite angebaut wird, würde ich mir die Grenzbebauung zehnmal überlegen. Dann musst Du nämlich, schon zur Eigensicherung die Grenzwand als Brandwand und öffnungslos herstellen, weil Du dem Nachbarn ja nicht verbieten kannst, seinen Brennholzstapel entlang der Grenze zu errichten.
    Was anderes wäre der oben erwähnte Brandabstand, den der Nachbar verbrieft übernehmen müsste. Aber welcher klar denkende Mensch würde das tun?
     
    11ant gefällt das.
  4. Klops

    Klops

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Dann habe ich wohl meine Antworten, danke dafür.

    So wie ich die bisherigen Antworten verstehe ist wohl Grenzbebauung einfach mit allen Nachteilen hinzunehmen, unabhänig davon, wie der Nachbar sein Grundstück nutzt.

    Zum Thema, welcher normal denkende Mensch würde dem Nachbar was gutes tun:

    Klar stehen die Chancen schlecht, aber ich glaube nunmal an das Gute im Menschen :)
    Wäre es mein Grundstück, würde ich es für mein Gewerbe nutzen und hätte nichts anderes damit vor, hätte ich kein Problem damit den Abstand einzuräumen.
    Wenngleich ich verstehe, warum man es nicht machen möchte.

    Aber das stellt sich dann wohl demnächst heraus.
     
Thema:

Fensterrecht und Abstandsflächen

Die Seite wird geladen...

Fensterrecht und Abstandsflächen - Ähnliche Themen

  1. Grenzbebauung/Brandmauer/Übernahme Abstandsfläche

    Grenzbebauung/Brandmauer/Übernahme Abstandsfläche: Hallo, ich bitte um eure Einschätzung bei folgender Situation: Grundstück A und B (siehe Bild) waren ursprünglich mal ein Grundstück. Das Haus...
  2. Abstandsfläche bei Nutzungsänderung

    Abstandsfläche bei Nutzungsänderung: Hallo, für ein Gebäude einer landwirtschaftlichen Hofstelle soll eine Nutzungsänderung beantragt werden. Das Gebäude steht jedoch direkt an der...
  3. Abstandsflächen bzw. Fensterrecht in Bayern

    Abstandsflächen bzw. Fensterrecht in Bayern: Hallo zusammen, ich bräuchte Rat hinsichtlich der Abstandsflächen bei einem bestehenden Gebäude. Auf dem Nachbargrundstück steht ein älteres Haus,...
  4. Abstandsflächen Bestandsgebäude bei Grundstücksteilung

    Abstandsflächen Bestandsgebäude bei Grundstücksteilung: Hallo, folgender Sachverhalt. Wir planen in Bayern auf dem Grundstück der Schwiegereltern zu bauen. Es soll eine Grundstücksteilung erfolgen...
  5. Sichtschutzwand und Abstandsfläche bei Reihenhäusern

    Sichtschutzwand und Abstandsfläche bei Reihenhäusern: Liebes Forum, wir leben in Bayern in einem Reihenmittelhaus (BJ 1960) mit Terrasse und Terrassenüberdachung. Zur Lage die Terrasse befindet sich...