Fensterrahmen verklotzen Pflicht ?

Diskutiere Fensterrahmen verklotzen Pflicht ? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Da wir zur Zeit in einem Neubaugebiet bauen ist mir jetzt bei einigen Häusern aufgefallen, das die meisten Fensterfirmen die Fensterrahmen die...

  1. #1 susanne1234, 31.01.2021
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    Da wir zur Zeit in einem Neubaugebiet bauen ist mir jetzt bei einigen Häusern aufgefallen, das die meisten Fensterfirmen die Fensterrahmen die sich in der Dämmebene befinden nur noch auf Metallflacheisen stellen und an den Seiten nur noch Krallen und Bauschaum verwenden. Müssen die Rahmen nicht mehr in den Laibungen geklotzt werden? Hällt das etwa dauerhaft so in den Mauerrandstreifen aus Styrodur?
     
  2. #2 Gast56382, 31.01.2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31.01.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Was du meinst und beschreibst, sind verschiedene Sachverhalte. Grundsätzlich muss die wirkende Last ins Mauerwerk abgetragen werden. Dies erreicht man mit passender Verklotzung. Der Klassiker sind Verglasungsstreifen. Es gibt aber auch von Namenhaften Herstellern sog. Spritzverklotzung im ausgeklinkten Dichtband. Das ist super Einfach und erprobt. Die Maueranker für Fenster tragen keine Last ab. Wie die Profile in 10 Jahren aussehen und mitmachen muss man dann sehen. Da ist dann aber schon 5 Jahre die Gewährleistung abgelaufen. Im Mauerradstreifen bekommst du aber schlecht die Last mit einer Verklotzung abgetragen. Es gibt aber auch von bspw. Illbruck, BlauGelb, IsoChemie etc Lastabtragende Varianten. Die will nur keiner bezahlen.. Die kommen locker das 7-8x des o.g. System.
    Wenn ich mich nicht täusche, gibt es auch lastaufnehmende Montageanker aber inwiefern diese bei dir zum Zuge kommen?

    Gibt es Bilder?
     
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  3. #3 Gast85808, 31.01.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Fensterrahmen wurden noch nie geklotzt, wenn höchstens provisorisch zum festsetzen bis zur endgültigen Befestigung.

    Siehe auch hier ift rosenheim, ist zwar wdvs aber vom Prinzip her das Gleiche:

    https://www.ift-rosenheim.de/docume...Jehl.pdf/d8397bc5-0348-472e-a627-93ad636c2dad

    Bischen umfangreicher gibts das auch noch als Montageleitfaden z.B. von v...a oder sc...o usw. usw. oder halt das Original vom ift rosenheim.

    Auf jeden Fall und immer wieder: der Einzelfall ist zu prüfen und danach erfolgt die Montage. Was in Köln Nippes funktioniert, funktioniert an der Westküste sicherlich nicht. Gerade überregionale haben da ihre Schwierigkeiten.
     
  4. #4 susanne1234, 31.01.2021
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    Das würde ja bedeuten das schäumen in der Dämmzone und Fensterkrallen ausreichen würden?
     
  5. #5 Gast56382, 31.01.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Das Dok ist aus 2012. Guten Morgen Skogen. Dann lieber den Leitfaden von Veka.
     
  6. #6 susanne1234, 31.01.2021
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    muss denn jetzt verklotzt werden oder nicht?
     
  7. #7 Gast56382, 31.01.2021
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    Gast56382 Gast

    Habe ich doch geschrieben, in XPS kann man nicht klotzen.
     
  8. #8 Gast82596, 31.01.2021
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Nein, muss nicht. Es sei es sind durchbruchhemmende Elemente, und im Prüfbericht ist es gefordert.
     
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  9. BaUT

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    Es müssen Befestigungen im Regelabstand gemäß Techn. Rili Nr.20 des Glaserhandwerks eingebaut werden, welche sowohl die vertikalen Lasten (Eigenlast) als auch die Horizontallasten (Windlast und Bedienung) vom Fenster in den Baukörper ableiten. Früher, wo das Fenster noch in der Mauerwerksebene montiert wurde erfolgte der vertikale Lastabtrag über Trag- und Distanzklötze. Diese Klötze dienten der Lagefixierung und dem vertikalen Lastabtrag in Fensterebene. Es gab sowohl für die Verklotzung zwischen Glas und Rahmen als auch zwischen Fenster und Baukörper genaue Regeln.

    Wenn man die Fenster vor der Mauerwerkswand in der Dämmebene montiert, dann müssen die Vertikallasten natürlich von den Konsoleisen und Klammern übernommen werden. Da geht herkömmliche Klotzung ja schlecht.
     
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  10. #10 Gast82596, 01.02.2021
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Wie geschrieben „Richtlinien“ keiner Vorschrift.
     
  11. #11 susanne1234, 01.02.2021
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    Das verstehe ich, aber können die normalen Fensterkrallen diese Funktion übernehmen?
    Bei kleinen Fenstern mache ich mir auch keine Sorgen, aber bei den Bodentiefen Fenstern mit Dreifachverglasung schon.
     
  12. #12 Gast82596, 01.02.2021
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Wenn du uns verrätst wie der untere Anschluss ausschaut. Bild, Zeichnung.
     
  13. #13 susanne1234, 01.02.2021
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    Meinst du mit dem unteren Anschluss , wo die Fenster drauf stehen? WhatsApp Image 2021-02-01 at 14.50.35 (1).jpeg WhatsApp Image 2021-02-01 at 14.52.10.jpeg
     
  14. #14 susanne1234, 01.02.2021
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    Über die Konsolen kommt noch Dichtband drüber.
     
  15. #15 Gast82596, 01.02.2021
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    Gast82596 Gast

    und wie groß ist das jeweilige Fenster dazu?
     
  16. #16 susanne1234, 01.02.2021
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    ca. 2 Meter breit.
    Das erste Bodentief, das andere ca. 1 meter hoch.
     
  17. #17 susanne1234, 02.02.2021
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    Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt, es geht mir mehr um die eigentliche Befestigung und ob die Fensterkrallen den Druck aushalten. Ich möchte ja nicht das mir nach dem ersten Sturm der Putz reißt.
     
  18. #18 Gast82596, 02.02.2021
    Gast82596

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    Kommt halt immer drauf an wieviele Befestigungspunkte es am Fenster gibt. Aus deinen Bilder ist da leider nichts zu erkennen.
     
  19. BaUT

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    Der Abstand dieser Befestigungsmittel richtet sich nach der Technischen Richtlinie Nr. 20 (allgemein anerkannten Regeln der Technik !!!) und die Verwendbarkeit der Konsolen ist sicher von den Herstellern in Abstimmung mit den Eigenlasten der Fenster katalogisiert (Bemessungstabelle).
     
  20. BaUT

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    Solche Zeilen kannste dir knicken.
    Die Technische Richtlinie Nr. 20 ist allgemein anerkannte Regel der Technik für den Einbau von Fenstern und Türen. Sie entspricht in weiten Teilen der RAL-Montagerichtlinie und stellt die Fachregeln des Fenstereinbaus dar, so wie die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks die Fachregeln für das Dach zusammen stellen. Wer von der Techn. Rili Nr.20 abweicht, muss dies besonders begründen können und sollte dann mindestens gleichwertig ausführen.
     
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