Fassadenpappe, Sondermüll, giftig?

Diskutiere Fassadenpappe, Sondermüll, giftig? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, bin dabei die alte Fassadenpappe von 1970 herunter zu reißen. Dabei wollte ich mich erkundigen, ob zu einem es giftig ist (Asbest o.Ä.)...

  1. #1 Goldmund, 18.06.2014
    Goldmund

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    Hallo,

    bin dabei die alte Fassadenpappe von 1970 herunter zu reißen.
    Dabei wollte ich mich erkundigen, ob zu einem es giftig ist (Asbest o.Ä.) oder ich es mit einem Sicht- und Mundschutz und Brechstange beruhigt selber entfernen darf.
    Gleichzeitig wollte ich erfahren, ob es sich hierbei um Sondermüll handelt.

    Anbei ein Foto. Danke schon im voraus für die Antworten.

    Gruß
     

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  2. #2 Stolzenberg, 18.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Trägermaterial ist meist eine Holzfaserplatte seltener aber auch eine künstliche Mineralfaserplatte auf die eine Bitumenschicht aufgebracht wurde. In dieser Schicht wurde dann die Optik gestaltet.
    Allein die Tatsache dass Asbest nicht enthalten ist sagt allerdings über die Schadstoffcharakteristik nichts aus, da es auch andere relevante Schadstoffe auf dem Markt gegeben hat. Eine klare Aussage bekommt man nur durch eine entsprechend qualifizierende Laboranalyse.

    Ein Ausbau ohne Analyse ist auch durch ein Nicht-Fachunternehmen zulässig sofern folgende Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden:
    1. Schutz vor Faserstäuben mittels partikelfiltrierender Halbmaske (mindestens Klasse 2)
    Dies bezieht sich auf den faserhaltigen Träger welcher unter anderem krebsauslösende Inhaltsstoffe enthalten kann!
    2. Hand- und Hautschutz (feste Leder- oder Chemikalienschutzhandschuhe, sonstige Hautkontaktflächen mittels Schutzanzug Typ 5)
    Dies bezieht sich auf die Inhaltsstoffe der Bitumenschicht, welche ohne analytischen Nachweis nicht als teerfrei angenommen werden können und folglich ein Hautkontakt zu krebserregenden Inhaltsstoffen nicht ausgeschlossen werden kann.
    3. Entsorgung als kohlenteerhaltige Produkte unter Abfallschlüsselnummer 17 03 03*.
    Entsorgungsbeleg und Übernahmeschein bitte unbedingt aufheben und nicht vernichten!

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  3. #3 Goldmund, 20.06.2014
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    Herzlichen Dank für die fachmännische Antwort!

    Viele Grüße!
     
  4. #4 Nickname52, 04.06.2024
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    Hi, ein Jahrzehnt später weißt du mittlerweile eigentlich ob deine Fassadenplatten asbestbelastet waren?
     
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