Farbiger Außenputz

Diskutiere Farbiger Außenputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir bauen derzeit ein Fertighaus. Der Außenputz wurde kürzlich fertiggestellt, wir sind aber nicht so ganz glücklich mit der Ausführung...

  1. #1 Odenwaelder, 12.11.2018
    Odenwaelder

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    Hallo!

    Wir bauen derzeit ein Fertighaus. Der Außenputz wurde kürzlich fertiggestellt, wir sind aber nicht so ganz glücklich mit der Ausführung und ich würde gerne eine Expertenmeinung dazu hören.

    • Bestellt ist: STO Silco K2,0mm weiss, Farbiger Außenputz STO 16294 und Sockelputz STO 16294
    • Der farbige Außenputz betrifft ein paar Teilflächen insgesamt ca. 7.5 m²
    • Ausgeführt das Ganze nun als gestrichene Teilflächen vom Verputzerteam: Die Flächen wurden mit Kunststoffklebeband abgeklebt und dann gestrichen: natürlich ist die Farbe dahinter gelaufen. Ergebnis: Siehe Bilder :(
    • einen Tag später ist wohl noch jemand am Samstag Nachmittag vorbeigekommen und hat die ausgefransten Ränder mit weißer Farbe überpinselt. Ergebnis siehe auch Bilder.
    Soweit die Situation. Der Fertighausanbieter gibt dazu folgende Stellungsnahme ab:
    • Die Arbeit wurde fachgerecht ausgeführt
    • Kein technischer Nachteil, auch über den Gewährleistungszeitraum (5 Jahre) hinaus
    • Farbiger Außenputz bedeutet nur eine farbige Ausführung, die Umsetzung obliegt dem Anbieter. Billiger wird es dadurch für uns nicht
    Ich würde die Aussagen der Anbieters einschätzen.
    1. Habe ich wirklich keinen Nachteil? Ich habe Bedenken, dass die weiße Farbe irgendwann verschwindet oder anders altert als der weiße Putz und das dann unschöne Kanten gibt.
    2. in einem der Bilder sieht man, dass eine farbige Kante nicht gerade ist, sondern eine leichte "Welle". Die ausgefransten Bereich sind nicht 100% deckend , aber insgesamt fällt es nicht auf, wenn man nicht weiß worauf man achten muss. Ist das eine "normale" Ausführung? Ist das wirklich fachgerecht?
    3. Bedeutet "Farbiger Außenputz" in Angebot & Werkplanung wirklich dass die Teilflächen auch gestrichen werden dürfen? Immerhin sollen wir knapp 850€ für die 7,5 m² bezahlen. Das haben zwei Verputzer innerhalb von 2 Stunden erledigt gehabt. Mir kommt das unverhältnismäßig vor.
    Wie würden Sie vorgehen? Ist das Jammern auf hohen Niveau, sollen wir es einfach auf sich beruhen lassen? Oder besser nicht akzeptieren und notfalls einen Bausachverständigen dazuholen?

    Wie würde das denn ablaufen, wenn wir den Außenputz nicht abnehmen würden? Ich stelle mir das so vor: Die Endabnahme wird durchgeführt und der Außenputz nur unter Vorbehalt bzw. gar nicht abgenommen. Wer entscheidet dann was bzw. wie angeboten und geliefert wurde? Kann man dann einfach einen Teil der Schlusszahlung einbehalten?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!


    15452-1541930509-1.jpg 15452-1541930509-2.jpg 15452-1541930509-3.jpg 15452-1541930509-4.jpg 15452-1541930509-5.jpg
     
  2. #2 Gast82596, 12.11.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    wo ist oben, wo unten?
     
  3. #3 Odenwaelder, 12.11.2018
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    Das letzte Foto ist leider nach links gedreht. habe das korrigiert und angehängt. Ansonsten ist oben oben und unten unten. Spielt aber bei der farblichen Applikation keine Rolle, weil alle Kanten so aussehen...

    15452-1541930509-5_1.jpg
     
  4. #4 Jo Bauherr, 12.11.2018
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    Sehr ärgerlich, ja! Aber deshalb die Abnahme verweigern?

    Haben Sie keinen fachkundigen Bauleiter o.ä. an Ihrer Seite?

    Oberputz durchgefärbt oder gestrichen hat auf die Dauerhaftigkeit wenig Einfluss.
    Sind die weißen Flächen nur geputzt oder auch mit einem Egalisierungsanstrich versehen worden?

    Zu den Rändern der Farbübergänge:
    Nach den Fotos dürfte ein Streit mit Sachverständigengutachten, Ortsterminen, Schriftwechsel usw. eher mit dem Ergebnis enden, dass die Mängel an der Bagatellgrenze sind.
    Also ein Ergebnis, womit die darin erfahrende Baufirma offenbar schon rechnet und dann sehr gut damit leben kann. Der verärgerte Auftraggeber muss dann leider auch damit leben und zudem noch die Streit- und Gutachterkosten zahlen ...

    Üblich wäre es, die Firma schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern, mit Fristsetzung. Die wird aber einen Neuanstrich garantiert als unverhältnismäßig ablehnen. Also würde man dann Minderung fordern. Aber bitte über die Höhe der Minderung nicht enttäuscht sein.

    Stark vereinfachtes Beispiel:
    Farbanstrich (nur dieser zählt für die Beeinträchtigungsbewertung) Herstellungskosten: 5.000,-
    optisch geringfügige + eher unbedeutende Mängel
    -> Minderung nach "Matrix zur Bewertung von Mängeln nach Oswald": ca. 1% = Minderwert = 50,-.


    Literaturhinweis: Hinnehmbarkeit von Mängeln nach Oswald, Abel - Optische Mängel
     
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  5. Berndt

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    zu 1: kein Nachteil
    zu 2: die sollen hier noch was nach pinseln, geht echt was schöner wenn man weiß wie es geht !!
    zu 3:ist doch farbig !! Bei Kleinfächen ist es so nicht unüblich. Bei den Kosten kommt es ja immer auf die Seite an auf welcher man steht.
    Nachlass: siehe jo Bauherr
     
  6. #6 Odenwaelder, 12.11.2018
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    Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir erheblich die Situation richtig einzuschätzen. Danke.

    Der weiße Putz hat keinen Egalisierungsanstrich bekommen (und der farbige Sockelputz auch nicht)

    Nachpinseln werden die nicht mehr. Das Gerüst und die Verputzer sind mittlerweile weg...

    Viele Grüße
     
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