Erklärung zum Schall- und Erschütterungsschutz / Gutachten

Diskutiere Erklärung zum Schall- und Erschütterungsschutz / Gutachten im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ich will in Brandenburg in einem Geschäftshaus Gewerbefläche (Büroraum) zu Wohnraum umbauen. Architekt hat Bauantrag gestellt. Das Bauamt fordern...

  1. #1 SteinaufStein123, 05.03.2019
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    Ich will in Brandenburg in einem Geschäftshaus Gewerbefläche (Büroraum) zu Wohnraum umbauen. Architekt hat Bauantrag gestellt. Das Bauamt fordern jetzt unter anderem die Erklärung zum Schall- und Erschütterungsschutz. Der Architekt sagt das er diese Erklärung nur abgeben können, wenn die entsprechenden Gutachten (Schall +Erschütterung) auch vorliegen würden. (Es geht nur um Umnutzung Büro in Wohnraum) Mit welchen Kosten muss ich für dieses Gutachten rechnen? Gibt es hier evtl einen Fachmann, der mir hier helfen oder vermitteln kann?
     
  2. #2 simon84, 05.03.2019
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    500-1000 EUR bei normaler EFH Größe ca.

    Einen passenden Betrieb findest du mit einer Google Suche nach "Schallschutzgutachten" oder "Akustikgutachten" wahlweise in Verbindung mit "DIN 4109" oder ohne.

    Du musst aber nicht nur das Gutachten haben, sondern das Gutachten muss auch belegen, dass die heute gültigen Anforderungen erfüllt sind.

    Ob das der Fall ist oder nicht kannst nur du selber beurteilen, oder du hilfst uns mit ein paar Infos, dann können wir dir weiterhelfen.
     
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  3. #3 SIL, 05.03.2019
    Zuletzt bearbeitet: 05.03.2019
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    Machen die meisten Statiker mit oder Wärmeschutznachweis Berechtigte I. d. R. auch wenn das gefordert ist kann Ihr Architekt das vermutlich nicht oder darf nicht - dies ist leider nicht einheitlich geregelt, ist es im Bauantrag gefordert? es gibt ein Konzept, dann den Schallschutznachweis, die Konformität der ausführenden Firmen und die FBL Erklärung und dann im Beiblatt das Stempelchen, so ähnlich sehen diese bei Ihnen dann aus.Das @FabianWeber fragen wie das in BRB geregelt ist...
     

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  4. #4 Jo Bauherr, 05.03.2019
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    In Brandenburg reicht bei GK1-3 die nackte Erklärung, "dass ein bautechnischer Nachweis zum Schallschutz ... erstellt wurde". (Formular 8.7.) Natürlich sollte dafür der Schallschutznachweis eigentlich auch tatsächlich vorliegen.
    Dieses ziemlich neue und unglaublich sinnvolle Formular darf nun allerdings JEDER beliebige Bauvorlageberechtigter unterschreiben. (Brandschutz hier dito.)
    Formular wird dann im Amt ... abgehakt und ... abgeheftet.


    .
     
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  5. #5 SteinaufStein123, 06.03.2019
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    Danke für Eure zahlreichen Antworten. Kurz zum Projekt: Gebäudeklasse 3 Bisheriges Geschäftshaus mit drei Ladeneinheiten im EG und einer Büroeinheit im 1 OG. Diese Büroeinheit soll jetzt zu Wohnraum umgebaut werden. Das Prozedere das jo Bauherr eben beschrieben hat, hat mir das Bauamt in Strausberg so auch erklärt. Mein Problem: Der Architekt will die Erklärung nicht unterschreiben wenn die Nachweise nicht tatsächlich auch vorliegen. Und das Bauamt fordern lediglich die Erklärung. Also bleibt mir ja nicht anderes Übrig als die entsprechenden Gutachten in Auftrag zu geben...Falls hier einer einen kennt, der mir weiterhelfen kann wäre mir verdamm geholfen. (ich hab jetzt ein Angebot nur für Schallschutz. Kosten 3000Euro. /Ohne Gutachten für Erschütterungsschutz! )
     
  6. #6 simon84, 06.03.2019
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    Kann den Architekt auch vestehen, wie soll er einfach so einen Nachweis unterschreiben für den er dann haftet.....

    Stell doch endlich mal brauchbare Infos ein, Exakter Aufbau Innen- und Außenwände, sowie Deckenkonstruktion.

    Dann kann man dir auch sagen in welche Richtung das geht (möglich/nicht möglich).

    Und 4 Einheiten hört sich schon nach etwas mehr als 120 qm EFH an.
    Wenn dir das erste Angebot zu teuer ist hol doch mal 2-3 weitere ein.
     
  7. SIL

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    Ja merkwürdig wieso einen separaten Erschütterungsnachweis, normal wird das zusammen erbracht - bei Bestand Simon ist ein Preis oder eine Preisfindung immer aufwändiger, du bekommst ja nie ordentliche Angaben bzw was verbaut ist, im Prinzip erfolgt ja erstmal eine Bestandsaufnahme und wieso hat der Planer keine Kontakte es verwirrt alles ein wenig ...
     
Thema: Erklärung zum Schall- und Erschütterungsschutz / Gutachten
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