Erker und Gaube in Bayern - was ist zulässig

Diskutiere Erker und Gaube in Bayern - was ist zulässig im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Guten Abend, Vorab: Standort: Bayern Unser Haus (BJ 1930) steht im Gemeindekern und es existiert für das Grundstück kein Bebauungsplan. Daher...

  1. od1n

    od1n

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    Guten Abend,
    Vorab: Standort: Bayern

    Unser Haus (BJ 1930) steht im Gemeindekern und es existiert für das Grundstück kein Bebauungsplan. Daher gilt mMn die Bayerische Bauordnung.
    Unsere Hauslänge am der Seite an der wir etwas tun möchten beträgt 14,9m. Der Abstand zur Grenze 3m.
    Wir möchten das 1.OG an der Seite zum Nachbarn ändern - ohne dass eine Unterschrift des Nachbarn erforderlich ist.
    D.h. Erker oder Gaube. Lt. Bauordnung max. 1/3 der Hausbreite bzw. 5m.
    Bedeutet das, dass wir einen Erker mit max. 1/3 UND ZUSÄTZLICH eine Gaube mit ebenfalls 1/3 der Hausbreite anbauen dürfen?


     
  2. 11ant

    11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Wenn ich recht verstehe, möchtest Du wissen, wie groß Du eine Gaube auf das Dach setzen dürftest.
    Die zitierte Vorschrift gibt darüber aber keine Auskunft, da sie sich nicht mit den Dachaufbauten selbst, sondern lediglich mit ihrer Berücksichtigung bei der Bemessung von Abstandsflächen beschäftigt. Nachbarabstände von Gebäuden sind nicht immer absolut definiert, sondern manchmal auch von der Gebäudehöhe abhängig. Ob hier z.B. eine Traufhöhe der Maßstab ist oder wann eine Gaube deren Bedeutung verdrängt, daß ist Gegenstand dieser zitierten Vorschrift. Mit den Größengrenzen der Gaube selbst beschäftigt sie sich nicht.

    Dazu kann ich Dir nur grundsätzlich sagen, daß bei solchen Dachaufbauten, die ein bestimmtes Maß - meist ein Drittel der Gesamtbreite - unterschreiten müssen, typischerweise eine Summierung aller dieser Dachaufbauten erfolgt. Also Erkerbreite und Gaubenbreite zusammen hier max. 4,96 m. Wohlgemerkt: wenn die Vorschrift für die Gaubengröße denselben Maßstab zugrundeliegen hat wie die zitierte Vorschrift über die Relevanz der Gaube für den Nachbarabstand.
     
Thema: Erker und Gaube in Bayern - was ist zulässig
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